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Stadtrat Karsten Köpp - Verschuldungsobergrenze zeugt von politisch verantwortungslosem Handeln

Magdeburg, den 20. August 2018


Gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE/future! beschloss eine Mehrheit aus CDU und SPD in der Augustsitzung des Magdeburger Stadtrates für die Jahre 2019 - 2022 eine Verschuldungs-obergrenze in Höhe von 510 Millionen Euro. Sie wird in der Vorlage des Oberbürgermeisters (DS0241/18) mit der Sicherstellung der dauerhaften Leistungsfähigkeit und der Wahrung der Konsolidierungsvereinbarung mit dem Land begründet, dass die Landeshauptstadt im Rahmen der Teilnahme am Teilentschuldungsprogramm STARK II abgeschlossen hat. Seit etlichen Jahren nimmt Magdeburg dieses Förderprogramm in Anspruch, um seine Schulden zu verringern.

Der Oberbürgermeister kennt die dafür geltenden Konditionen seit langem und hätte sie in der Finanzplanung berücksichtigen müssen. Doch angesichts immer teurer werdender Investitionen, wie beim Tunnel, und der dadurch gestiegenen Verschuldung, tut er und eine Stadtratsmehrheit so, als ob man bisher davon nicht wusste.

Darf oder muss hier nicht ein politisch verantwortungsloses Handeln unterstellt werden? Ja, denn mit der Verschuldungsobergrenze beschneiden CDU und SPD nicht nur das Budgetrecht des Stadtrates, sondern schränken seinen politischen Handlungsspielraum ein. Niemand kann heute mit Sicherheit ausschließen, dass in den nächsten Jahren weniger oder gar kein Geld mehr für die Wirtschaftsförderung und nötige soziale Verbesserungen aufgewendet werden kann. Mehr als bedenklich erscheint es, wenn so der Wirtschaftsstandort Schaden nimmt, die Aufwertung des Magdeburger Sozialpasses zur Disposition gestellt oder die Einführung eines Sozialtickets im öffentlichen Nahverkehr auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben werden.

Karsten Köpp (Foto)
Stadtrat