Freitag, 29. April 2022
Magdeburg. Edelgas mit Gesundheitsrisiko: Natürlich vorkommendes Radon gilt nach dem Rauchen und neben Feinstaub als häufigste Ursache für Lungenkrebs. Daher hat das Umweltministerium Ende 2020 insgesamt 15 Gemeinden im Ost- und Südharz als Radonvorsorgegebiete ausgewiesen; dort ist eine deutlich erhöhte Radon-Konzentration in Innenräumen zu erwarten. Darüber hinaus plant das Ministerium für 2022 und 2023 Radonmessungen in weiteren Regionen im südlichen Sachsen-Anhalt. Die Ausschreibung für diese Außenmessungen soll starten, sobald der Haushalt für 2022 vom Landtag verabschiedet ist.
Dazu sagt der für Strahlenschutz zuständige Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann (Foto): „Radioaktives Radon kann man nicht sehen oder schmecken, die Gesundheitsgefahr für den Menschen ist aber umso realer. Deshalb wollen wir zeitnah Messungen in weiteren Kommunen des Landes vornehmen, um mögliche Risiken genauer einschätzen sowie die Bevölkerung dort besser informieren und beraten zu können.“
Ob und wie die Menschen in den jetzt zu untersuchenden Gemeinden handeln müssen, hängt aber nicht nur von den gemessenen Radon-Außenwerten ab, sondern in erheblichem Maß auch von der Substanz der jeweiligen Wohn- und Arbeitsgebäude. Deshalb will das Umweltministerium in diesem Jahr auch Radonmessungen in Innenräumen finanzieren. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sollen so die Möglichkeit erhalten, sich kostenfrei und einfach über die Radonsituation in ihren Wohnräumen zu informieren. Auch die Ausschreibung für Innenmessungen soll starten, sobald der Haushalt für 2022 vom Landtag beschlossen ist. Das Umweltministerium wird den Beginn der zwölfmonatigen Messkampagne dann rechtzeitig bekanntgeben.
Hintergrund: Radon kommt überall im Boden natürlich vor und kann in hoher Konzentration die Lunge schädigen. Laut Bundesamt für Strahlenschutz gibt es im Süden und Westen Sachsen-Anhalts erhöhte Radonwerte in der Bodenluft. Gehandelt werden muss, wenn die über das Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration in Aufenthaltsräumen bzw. an Arbeitsplätzen mehr als 300 Becquerel je Kubikmeter beträgt.
Bei schlechter Lüftung kann sich Radon in bodennahen Innenräumen ansammeln. Je nach Höhe der Konzentration kommen verschiedene Maßnahmen in Betracht: regelmäßiges Lüften, ein automatisches Lüftungssystem, Abdichten der Bodenplatte bzw. der Kellerräume an den Durchbrüchen für Versorgungsleitungen oder Radondrainage durch ein Rohrleitungssystem unterhalb des Hauses mit Ableitung über einen so genannten Radonbrunnen.
Ende 2020 wurden in Sachsen-Anhalt folgende 15 Gemeinden als Radonvorsorgegebiete festgelegt:
Landkreis Harz: Einheitsgemeinde Stadt Falkenstein/Harz, Einheitsgemeinde Stadt Harzgerode, Einheitsgemeinde Stadt Ilsenburg (Harz), Einheitsgemeinde Stadt Oberharz am Brocken, Einheitsgemeinde Stadt Thale und Einheitsgemeinde Stadt Wernigerode.
Landkreis Mansfeld-Südharz: Einheitsgemeinde Stadt Allstedt, Einheitsgemeinde Stadt Arnstein, Einheitsgemeinde Stadt Hettstedt, Einheitsgemeinde Lutherstadt Eisleben, Einheitsgemeinde Stadt Mansfeld, Einheitsgemeinde Stadt Sangerhausen, Einheitsgemeinde Südharz, Verbandsgemeinde Goldene Aue und Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra.
In Radonvorsorgegebieten gelten laut Strahlenschutzgesetz des Bundes folgende Regelungen:
Für bestehende Wohngebäude wird Eigentümern und Bewohnern empfohlen, freiwillig Maßnahmen zu ergreifen, um die Radon-Konzentration im Gebäude zu senken. Die Behörden haben die Aufgabe, Einwohner über die Gesundheitsrisiken zu informieren und für Schutzmaßnahmen zu gewinnen.
• Bei Neubauten muss der Bauherr durch bauliche oder andere technische Maßnahmen weitgehend verhindern, dass Radon in das Gebäude eindringen kann. Dafür in Frage kommende Maßnahmen finden sich in der Strahlenschutzverordnung.
• Unternehmer sind verpflichtet, die Radon-Konzentration an Arbeitsplätzen im Keller und im Erdgeschoss zu messen sowie ggf. Maßnahmen zur Verringerung der Konzentration einzuleiten.
Die Pflicht, das Eindringen von Radon in Neubauten zu verhindern oder erheblich zu erschweren, besteht übrigens auch außerhalb der Radonvorsorgegebiete – also für alle Gebäude mit Aufenthalts- oder Arbeitsräumen, die neu errichtet werden. Dort gilt sie aber als erfüllt, wenn die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erforderlichen Maßnahmen zum Feuchteschutz eingehalten werden.