In der kalten Jahreszeit sind
Autofahrerinnen und Autofahrer wieder häufiger bei Nebel unterwegs. Wichtige
Regeln fürs Fahren bei schlechter Sicht sind nach dem Rat der Sachverständigen
von DEKRA: Abstand halten, Tempo anpassen und
Abblendlicht einschalten.
Nicht an Vorausfahrende „anhängen“, sondern
genug Abstand halten
Fahren auf Sicht: Innerhalb der
überschaubaren Strecke anhalten können
Bei Sichtweite unter 50 Meter sind maximal
50 km/h erlaubt
Die Experten warnen davor, sich bei Nebel
auf die Funktion der Lichtautomatik zu verlassen. „Schalten Sie bei modernen
Fahrzeugen das Abblendlicht besser von Hand ein“, sagt Luigi Ancona,
Unfallforscher bei DEKRA. „Steht der Lichtschalter in der ‚Auto‘-Position,
aktiviert das Fahrzeug bei Tageslicht meist nur das Tagfahrlicht, weil die
Lichtsysteme nur zwischen Hell und Dunkel unterscheiden.“
Die Folge: Bei Tagfahrlicht bleibt das
Fahrzeugheck dunkel, auch leuchten die Scheinwerfer schwächer. Deshalb ist das
Fahrzeug bei schlechter Sicht von hinten wie von vorne schwieriger zu erkennen;
bei Nebel sind gefährliche Situationen damit vorprogrammiert.
Licht an bei schlechter Sicht
Laut Straßenverkehrs-Ordnung sind
Autofahrerinnen und Autofahrer verpflichtet, auch am Tage mit Abblendlicht zu
fahren, wenn die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich behindert
ist (Paragraf 17.3 StVO). Unter solchen Umständen reicht Tagfahrlicht nicht
aus. Bei solcher Witterung ist es erlaubt und sinnvoll, die Nebelscheinwerfer
einzuschalten, eine Pflicht besteht aber nicht.
Nebelscheinwerfer haben den Vorteil, dass
sie das Licht breiter abstrahlen als das normale Abblendlicht und die Fahrbahn
im Nahbereich besser ausleuchten. Wird dabei das Abblendlicht nicht
zugeschaltet, verringert sich auch die Eigenblendung. Bei Nebelfahrten im
Dunkeln kann es sinnvoll sein, zwischen Nebelscheinwerfern und Abblendlicht hin
und her zu wechseln, um den besten Kompromiss zwischen Ausleuchtung der Fahrbahn
und Eigenblendung zu finden. Auf Fernlicht sollte man auf jeden Fall
verzichten, da es stark vom Nebel reflektiert wird und die Sicht nur
verschlechtert.
Sehen und gesehen werden
Der Sicht zuträglich ist auch, die
Intervallregelung des Scheibenwischers einzuschalten. So werden Nebeltröpfchen
beseitigt, die sich auf der Windschutzscheibe niederschlagen. Weiter empfiehlt
es sich, regelmäßig die Scheinwerfer von Schmutz zu befreien, der vor allem auf
feuchter und verschmutzter Fahrbahn die Sichtweite erheblich verringern kann.
Bei Nebel kommt es nicht nur auf gutes
Sehen, sondern mehr denn je auf rechtzeitiges „Gesehen werden“ an. Die
Funktion, den nachfolgenden Verkehr zu warnen, erfüllt die lichtstarke
Nebelschlussleuchte. Sie darf aber nur aktiviert werden, wenn die Sichtweite
bei Nebel unter 50 Meter liegt. Achtung: In diesem Fall darf nicht schneller
als 50 km/h gefahren werden! Orientieren kann man sich an den Leitpfosten am
Straßenrand, die meist in diesem Abstand aufgestellt sind. Lichtet sich der Nebel,
muss die Nebelschlussleuchte wieder ausgeschaltet werden, damit der
nachfolgende Verkehr nicht geblendet wird.
Bei Nebel gilt: Fahren auf Sicht
„Generell gilt bei Nebel der Grundsatz
‚Fahren auf Sicht‘“, erinnert Ancona. Das bedeutet: Es darf nur so schnell
gefahren werden, dass man das Fahrzeug innerhalb der überschaubaren Strecke
anhalten kann. „Lassen Sie sich vor allem nicht dazu verleiten, sich an
Vorausfahrende ‚anzuhängen‘“, warnt Ancona. „Wer ohne den nötigen
Sicherheitsabstand fährt, riskiert einen Auffahrunfall. Wichtig ist außerdem:
Verzichten Sie bei Nebel aufs Überholen, fahren Sie besonders aufmerksam und
bleiben Sie bremsbereit.“
Text / Foto: DEKRA e.V.