Dienstag, den 28. April 2020
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in der Schweiz zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Einreisesperren.
Die Anzahl von Erkrankungen nimmt auch in der Schweiz rasch zu. Besonders betroffen sind die Kantone Tessin, Waadt und Genf.
Restaurants, Bars, Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe bleiben bis auf weiteres geschlossen. Lebensmittelgeschäfte und Gesundheitseinrichtungen sind ausgenommen. Versammlungen von mehr als fünf Personen sind verboten.
Seit 25. März 2020 hat die Schweiz die Einreisebeschränkungen auf alle Staaten mit Ausnahme des Fürstentums Liechtenstein ausgedehnt.
Die Einreise ist nur noch für Schweizer und Liechtensteiner Bürger, Personen mit einem Aufenthaltstitel (Permis L, B, C, Ci), einem Schweizer Visum oder einer Zusicherung der Arbeitsbewilligung sowie Personen, die aus beruflichen Gründen in die Schweiz reisen müssen (Grenzgänger mit Permis G, Warenverkehr) möglich. Ausnahmen können in einer „Situation der äußersten Notwendigkeit“ wie einem Todesfall in der Familie, gerichtlicher Vorladung u.ä. gestattet werden.
Die direkte Durchreise durch die Schweiz zum Erreichen des Wohnortes ist weiterhin möglich, muss aber nachgewiesen werden.