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SAN Heute

Land stellt 6,45 Mio. Euro für CO2-Ampeln zur Verfügung

Dienstag, den 10. August 2021

Um Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte besser vor einer Corona-Infektion zu schützen, stellt das Land Sachsen-Anhalt für 2021 den Schulträgern insgesamt 6,45 Mio. Euro für die Beschaffung und Installation von Kohlendioxid-Messgeräten, sog. CO2-Ampeln, zur Verfügung. Als weitere Schutzmaßnahme ist der Einsatz von Luftfiltern vorgesehen. Dazu läuft derzeit noch eine Abfrage bei den Schulträgern, die dem Ministerium für Bildung bis Ende August die Anzahl der Klassenräume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit übermitteln sollen, um dann den bedarfsgerechten Einsatz und eine sachgerechte Verteilung der Fördermittel aus dem Förderprogramm des Bundes zu gewährleisten.

In einem gemeinsamen Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden ist entschieden worden, dass die Beschaffung der CO2-Messgereäte dezentral über die Schulträger organisiert wird. Dadurch wird die Schwellenwertproblematik für europaweite Ausschreibungen minimiert und der Vergabeprozess deutlich beschleunigt. Die Träger von öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft sind gestern darüber informiert worden.

Das Land fördert die Beschaffung mit bis zu höchstens 300 Euro je Gerät. Für den Versand und die Erstinstallation vor Ort stehen pauschal 500 Euro als Höchstbetrag je Schule bereit. Die konkrete Förderbekanntmachung wird voraussichtlich Ende des Monats durch das Ministerium für Bildung erlassen. Um die Beschaffung zu beschleunigen, wurde jedoch ein vorzeitiger Maßnahmebeginn erteilt. Damit haben die Schulträger die Möglichkeit, die Beschaffung ab sofort vorzunehmen.

Hintergrund:

Am 20. Juli hatte die Landesregierung beschlossen, die Beschaffung von CO2-Ampeln für alle Unterrichtsräume in Sachsen-Anhalt zu fördern. Die Messgeräte sollen dabei unterstützen, den Zeitpunkt des Lüftens besser zu bestimmen. Voraus gingen Neubewertungen des Umweltbundesamtes und des Landesamtes für Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt in Bezug auf die Wirkung von technischen Unterstützungsgeräten zur sichereren Durchführung des Präsenzunterrichtes unter Pandemiebedingungen.

Das Landesamt für Verbraucherschutz hat Mindestanforderungen an die Messgeräte formuliert, die den Schulträgern ebenfalls übermittelt worden sind.