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Heute im Bundesrat: Masernimpfung wird zur Pflicht / Werbeverbot für Schönheits-OPs

Plenarsitzung des Bundesrates am 20.12.2019

Die Masernimpfung in Schulen und Kitas wird künftig zur Pflicht: Der Bundesrat hat die vom Bundestag beschlossene gesetzliche Impflicht in Gemeinschaftseinrichtungen am 20. Dezember 2019 gebilligt.

Voraussetzung für die Betreuung in der Kita

Ab dem 1. März 2020 müssen Eltern nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern geimpft sind, wenn sie sie in einer Kita oder Schule anmelden. Auch für die Aufnahme in anderen Gemeinschaftseinrichtungen wie Heimen oder die Unterbringung in Asylbewerberunterkünften ist die Masernimpfung dann Voraussetzung. Von der Impfpflicht erfasst sind auch Beschäftigte solcher Einrichtungen oder im medizinischen Bereich.

Bei Verstößen droht Bußgeld

Bei Verstößen gegen die Impfpflicht droht ein Bußgeld bis zu 2.500 Euro. Das Bußgeld kann auch gegen Kindertagesstätten verhängt werden, die nicht geimpfte Kinder zulassen. Nicht geimpftes Personal in Gemeinschaftseinrichtungen oder Bewohner solcher Einrichtungen müssen nach den Neuregelungen ebenfalls mit Bußgeldern rechnen.

Bundestag beschließt Werbeverbot für Schönheits-OPs

Der Bundestag hat den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung am 14. November 2019 mit einigen Änderungen beschlossen, die teilweise auch auf Anregungen des Bundesrates zurückgingen. Außerdem hat er die Vorlage um einige fachfremde Regelungen ergänzt. Hierzu gehört unter anderem ein Werbeverbot für Schönheitsoperationen, die sich ausschließlich oder überwiegend an Jugendliche richten.

Neu: das Wiederholungsrezept

Außerdem wird mit dem Gesetz das Wiederholungsrezept eingeführt. Es ermöglicht Ärzten, eine Verordnung auszustellen, die Apotheken eine bis zu dreimal wiederholte Abgabe eines Arzneimittels erlaubt. Ebenfalls neu ist der Anspruch von Missbrauchs- oder Gewaltopfern auf Kostenübernahme einer vertraulichen Spurensicherung am Körper und auf Rückstände von k.o.-Tropfen.

Unterzeichnung, Verkündung und Inkrafttreten

Der Bundespräsident muss das Gesetz jetzt noch unterzeichnen. Dann kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll zum überwiegenden Teil am 1. März 2020 in Kraft treten.