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Sachsen-Anhalt-News: Robra: Schauspieler profitieren nun auch von der Überbrückungshilfe III

Sonntag, den 7. Februar 2021

Mittels eines zusätzlichen Moduls im Rahmen der Überbrückungshilfe III vereinbarte die Bundesregierung, kurz befristet Beschäftige in den Darstellenden Künsten im Zeitraum von Januar bis Juni 2021 Zugang zu Hilfen in Höhe von bis zu 7.500 Euro zu ermöglichen. Damit profitieren beispielsweise Schauspieler von dieser neuen Regelung. Die Filmbranche ist durch die Pandemie in eine besonders prekäre Lage gekommen, weil fast keine Filmproduktionen mehr stattfinden.

„Ich hatte mich bei den Verhandlungen mit Nachdruck für eine solche Regelung eingesetzt“, so Staats- und Kulturminister Rainer Robra (Foto). „Daher freut es mich umso mehr, dass nun eine wichtige und bislang außen vor gelassene Gruppe Zugang zu den Hilfen bekommt. Bislang hatten sie wegen der oftmals kurzen Beschäftigungszeiten beispielsweise für einen Filmdreh weder Zugang zu ALG I, Überbrückungshilfen oder Kurzarbeitergeld. Diese Lücke ist nun geschlossen“, so Robra abschließend.