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Länderübergreifende Kontrollen zwischen Niedersachen und Sachsen-Anhalt.

Am 16.03.2017 beteiligten sich das Polizeirevier Börde und das Polizeirevier Harz an einer länderübergreifenden Kontrolle zwischen Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. 


Im Mittelpunkt standen dabei insbesondere die Bekämpfung der Einbruchs- und Drogenkriminalität. Neben den beiden Polizeirevieren beteiligten sich die Landesbereitschaftspolizei, das Bundesamt für Güterverkehr und der Zoll an der zwischen 15:00 Uhr und 20:00 Uhr stattfindenden Schwerpunktkontrolle auf der B 1 bei Irxleben sowie auf dem an der B 6 liegenden Parkplatz „Brockenblick“. 



So konnte u. a. ein 30-Jähriger aus Ilsenburg, der per Haftbefehl gesucht wurde, auf der B 6 ermittelt werden. Dieser konnte nach Begleichung des von der Haft befreienden Betrages wieder weiterfahren. Darüber hinaus wurden mehrere Verstöße gegen das Gefahrgutrecht geahndet. So hatte ein rumänischer Transporterfahrer einen auf einer Gasflasche montierten Gaskocher auf der Ladefläche transportiert. Gegen ihn wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 300 Euro erhoben. 


Ein polnischer Pkw-Fahrer transportierte neben einer Benzinpumpe einen mit 30 Litern Diesel gefüllten Kanister zusammen mit einer Gasflasche im Kofferraum seines Fahrzeuges. Gegen ihn wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 100 Euro erhoben. 


Gegen zwei Lkw-Fahrer wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet, da sie gegen die Lenk- und Ruhezeiten verstoßen hatten. 

Für den Fahrer eines mit Pkw-Reifen beladenen Kleintransporters aus Halle/Saale endete die Fahrt auf der B 6 am Parkplatz „Brockenblick“, da das Fahrzeug technische Mängel aufwies und der Transporter überladen war. 

Gegen einen 38-jährigen Beifahrer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet, da er eine geringe Menge Amphetamin bei sich hatte. 

Gegen einen 37-Jährigen aus dem Bördekreis wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet, da er einen Elektroschocker mit sich führte. 

Gegen einen Lkw-Fahrer wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, da er kein festes Schuhwerk während der Fahrt trug. 

Ein österreichischer Lkw-Fahrer fuhr ohne angelegten Sicherheitsgurt. Er hatte lediglich das Gegenstück ohne den vorgeschrieben Gurt in den Verschluss gesteckt, um somit den Signalton für einen nicht angelegten Sicherheitsgurt auszuschalten.