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Sachsen-Anhalt-News: Landesbehindertenbeauftragter und Landesbehindertenbeirat kritisieren Entwurf zum Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz (RISG)

Montag, den 9. Dezember 2019

Magdeburg. Der Landesbehindertenbeirat und der Behindertenbeauftragte des Landes Sachsen-Anhalt, Dr. Christian Walbrach (Foto), üben starke Kritik am Entwurf zum Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz (RISK) des Bundes. Seit Sommer existiere ein erster Referentenentwurf. Dieser hätte u.a. enorme Auswirkungen für intensivpflegebedürftige Patienten, die dann im Regelfall in stationären Einrichtungen ihre speziellen Leistungen erhielten. Das Bundesgesundheitsministerium begründe den Gesetzentwurf mit kriminellen Machenschaften dubioser Pflegefirmen, falschen finanziellen Anreizen und Unwirtschaftlichkeit. Aber auch der zu begrüßende medizinische Fortschritt ließe die Kosten explodieren.

Der Ansatz des Gesetzgebers, außerklinische Maßnahmen der Intensivpflege transparenter gestalten zu wollen, möge berechtigt sein, so der Landesbehindertenbeauftragte. „Aber auf Kosten der Selbstbestimmung und durch administrative Einflussnahmen auf die individuelle Lebensführung? Die Zukunftsängste wachsen.“ Denn nach einem dreijährigen Bestandsschutz nach Inkrafttreten des Gesetzes sollen auch die bisher in der Häuslichkeit in ihren Familien lebenden Patienten durch Entscheidung von Krankenkassen in vollstationäre Einrichtungen eingewiesen werden.

Walbrach sieht in dem Entwurf einen klaren Verstoß gegen Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention. Der Entwurf arbeite gegen das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen und widerspreche dem Geist des Bundesteilhabegesetzes (BTHG).

Der Landesbehindertenbeirat und der Landesbehindertenbeauftragte des Landes Sachsen-Anhalt argumentieren, Betroffenen werde die Entscheidungsfreiheit und die gleichberechtigte Möglichkeit genommen, ihren Aufenthaltsort selbst zu wählen. Es würde nicht mehr ihrer Entscheidung unterliegen, wo und mit wem sie leben. Nur bei Unzumutbarkeit würden die speziellen Pflegemaßnahmen in der Häuslichkeit, dem vertrauten Wohnumfeld, genehmigt werden. In diesem Fall durch die Krankenkassen, jedoch nicht durch die Betroffenen selbst, oder ihre Bevollmächtigten.

Bis heute gebe es gute und erprobte Beispiele, nach denen Betroffene z.B. mit einem persönlichen Budget für Beatmungspflege in der eigenen Wohnung so leben, dass es ihrem Bedürfnis nach Individualität, personeller Nähe zu Vertrauten und Wertschätzung entspricht.

Sowohl der Beirat, als auch der Landesbehindertenbeauftragte setzen auf einen deutlichen Kurswechsel im weiteren Gesetzgebungsprozess. Druck und Protest seien aufgrund der absehbaren persönlichen Einschnitte bundesweit groß. „Gerade im zehnten Jahr nach dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland wäre ein Gesetz mit solchen Konsequenzen für das Leben behinderter Menschen eine Unzumutbarkeit und verstoße gegen Menschenrecht“, so der Beirat und der Landesbehindertenbeauftragte. Es müsse erreicht werden, dass Selbst- vor Fremdbestimmung gehe.

Foto: Dr. Christian Walbrach ©  Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration