Donnerstag, den 15. April 2021
Der Landesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung in Sachsen-Anhalt (MIT), Detlef Gürth (Foto), bezeichnet die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen die Berliner-Mitpreisbremse als wegweisend und ermutigend. Das Urteil spreche sich klar für den Schutz privaten Eigentums aus. „Der rot-rot-grüne Senat in Berlin hat wissentlich gegen Verfassungsnormen verstoßen und ist erfreulicherweise damit gescheitert. Den hohen Preis dafür zahlen nun die Mieter und Mietsuchende. Die ausgebremsten Mietsteigerungen werden nun nachgezogen. Dies könnte für manchen Privathaushalt zum finanziellen Desaster führen. Der rot-rot-grüne Senat in Berlin hätte anstatt eines Mietpreisdeckel besser ein Offensive zum Bau neuen Wohnraums in Berlin auf den Weg bringen sollen. Das Urteil beweist, dass der angespannte Wohnungsmarkt nicht durch Enteignungs- und Verbotswahnsinn, sondern nur durch ein größeres Angebot an Wohnraum verbessert werden kann. Es stellt sich nun die Frage, wer für den angerichteten Schaden haftet? Mietpreisexplosion und fehlender Wohnraum sind die Folge eines rot-rot-grünen Totalversagens“, so Gürth abschließend.