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SAN News

Magdeburg / ST: Schulbetrieb in den Landkreisen und kreisfreien Städten ab dem 19. April 2021

Donnerstag, den 15. April 2021

Das Ministerium für Bildung gibt auf der Basis der 7-Tages-Inzidenz der vorherigen sieben Tage jeweils am Donnerstag bekannt, welche Form des Schulbetriebs in der folgenden Woche für die Schulen in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten angewandt wird.

In 13 von 14 Landkreisen und kreisfreien Städten findet der Unterricht ab Montag, 19. April 2021, an den Grund- und Förderschulen als Präsenzunterricht unter Befreiung von der Präsenzpflicht statt. An allen anderen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen findet der Unterricht im eingeschränkten Regelbetrieb statt, wobei die Präsenzpflicht für die Schülerinnen und Schüler auch an diesen Schulen ausgesetzt ist.

Als Landkreis mit der höchsten 7-Tages-Inzidenz in Sachsen-Anhalt wurde der Landkreis Burgenlandkreis von der Landesregierung als Modellregion für die Einführung der Schnelltests für Schülerinnen und Schüler an den Schulen ausgewählt. Bis zum Abschluss dieses Modellprojekts werden die Schulen dort auch bei Überschreiten eines 7-Tage-Inzidenzwerts von 200 nicht geschlossen.

Im Landkreis Stendal bleiben alle öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft ab Montag, 19. April 2021, geschlossen. Für die Schuljahrgänge 1 bis 6 aller Schulformen und ab dem siebten Schuljahrgang an Förderschulen findet für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler Notbetreuung statt. Die Jahrgangstufen 7 bis 13 der übrigen allgemeinbildenden Schulen, der berufsbildenden Schulen, der Schulen für Gesundheitsfachberufe sowie der Pflegeschulen wechseln vollständig in den Distanzunterricht. Davon abweichend wird für die Abschlussklassen Präsenzunterricht zur Prüfungsvorbereitung durchgeführt.





Hintergrund:

Seit dem 1. März 2021 gilt: Unterschreitet in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz den Wert von 200 pro 100.000 Einwohner, wird an den Grundschulen und den Förderschulen der Präsenzunterricht unter Befreiung von der Präsenzpflicht wieder aufgenommen. Notbetreuung an den Grund- und Förderschulen oder Distanzunterricht findet nicht statt. Für die übrigen Jahrgangsstufen der allgemeinbildenden Schulen (außer Förderschulen) und für die berufsbildenden Schulen sowie für die Schulen für Gesundheitsfachberufe sowie die Pflegeschulen wird der eingeschränkte Regelbetrieb eingerichtet. Davon ausgenommen sind die Abschlussklassen; für diese wird der Präsenzunterricht fortgesetzt. Seit dem 16. März gilt ferner, dass auch an allen weiterführenden und berufsbildenden Schulen die Präsenzpflicht für alle Jahrgänge aufgehoben wurde.

Wenn in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz den Wert von 200 pro 100.000 Einwohner überschreitet, bleiben dann alle öffentliche Schulen und Schulen in freier Trägerschaft geschlossen. In diesem Falle sind von der Schließungsverfügung ausgenommen die Schuljahrgänge 1 bis 6 aller Schulformen und ab dem siebten Schuljahrgang an Förderschulen; für diese findet Notbetreuung statt. Alle weiteren Jahrgangsstufen der übrigen allgemeinbildenden Schulen, der berufsbildenden Schulen, der Schulen für Gesundheitsfachberufe sowie der Pflegeschulen wechseln vollständig in den Distanzunterricht. Davon abweichend wird, soweit die räumlichen und personellen Ressourcen der Schule dies zulassen, für die Abschlussklassen Präsenzunterricht zur Prüfungsvorbereitung durchgeführt.