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Magdeburg-News: Bestmöglicher Schutz – Sachsen-Anhalts Praxen impfen gegen Grippe


veröffentlicht am Dienstag, 29. September 2026

Magdeburg. Die nasskalte Jahreszeit steht vor der Tür. „Wenn Sie bestmöglich geschützt durch die Grippe-Zeit kommen wollen, gehen Sie in die Arztpraxis Ihres Vertrauens und lassen sich dort impfen“, rät Dr. Jörg Böhme, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) und selbst Hausarzt.


Warum ist eine Schutzimpfung gegen Grippe so wichtig?

Nehmen Sie bitte die Grippe nicht auf die leichte Schulter. Die typischen Symptome wie hohes Fieber, Husten oder Halsschmerzen, Abgeschlagenheit, starke Kopf- und Gliederschmerzen stellen sich innerhalb kürzester Zeit ein – und können den Einzelnen bis zu Wochen außer Gefecht setzen. Bei besonders schweren Verläufen kann die Grippe sogar zum Tod führen.


Weshalb sollte sich der Einzelne in der Arztpraxis impfen lassen?

Weil Impfen mehr ist als nur der Pieks. Ihr Arzt des Vertrauens kennt Ihre Krankheitsgeschichte, weiß um Ihre Allergien und welche Medikamente Sie einnehmen. Er kann optimal einschätzen, welcher Impfstoff für Sie geeignet ist – damit Sie danach auch wirklich bestmöglich geschützt sind. Und sollte es nach dem Impfen doch zu Problemen kommen, kann Ihnen in der Praxis sofort geholfen werden.


Wer sollte sich gegen Grippe impfen lassen und warum jährlich aufs Neue?

In Sachsen-Anhalt können sich alle Personen, die es wünschen, gegen Grippe impfen lassen – unabhängig vom Alter. Insbesondere Personen ab 60 Jahren, Schwangere, chronisch Kranke und Personen in Einrichtungen mit starkem Publikumsverkehr wird dringend empfohlen, sich impfen zu lassen.
Da diese Viren sehr wandlungsfähig sind, werden die Impfstoffe jährlich an die aktuell zirkulierenden Virusvarianten angepasst. Deshalb sollte der Grippe-Impfschutz jedes Jahr aufgefrischt werden. 


Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Aufgaben und Befugnisse sich aus dem Sozialgesetzbuch V (SGB V) ergeben. Alle vertragsärztlich Tätigen sind kraft Gesetzes Pflichtmitglieder bei der KVSA. Derzeit hat sie ca. 4.400 Mitglieder: Diese behandeln ihre Patienten hausärztlich, fachärztlich oder psychotherapeutisch und erfüllen so den gesetzlichen Auftrag, eine flächendeckende wohnortnahe und qualitativ hochwertige ambulante Versorgung in Sachsen-Anhalt sicherzustellen.

Die KVSA vertritt die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber den Krankenkassen als ihren Vertragspartnern und gegenüber der Politik. Sie bietet allen Mitgliedern einen umfassenden Service von der Abrechnung der Leistungen über die Sicherung entsprechender Zahlungsflüsse bis zu umfangreichen Beratungs- und Dienstleistungsangeboten.

Bildunterschrift: Dr. Jörg Böhme, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt


Genderhinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der männlichen, weiblichen und diversen Sprachform verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für alle Geschlechter.
  

Text: Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt
Foto: KVSA/Rayk Weber