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Magdeburg-News: Fast drei Viertel der Eltern in Sachsen-Anhalt waren 2025 erwerbstätig


veröffentlicht am Dienstag, 29. September 2026

  • 73,5 Prozent der Eltern waren in Vollzeit erwerbstätig
  • Gestiegener Anteil erwerbstätiger alleinerziehender Väter gegenüber 2021
  • Rund 55 Prozent der Mütter in einer Partnerschaft waren in Vollzeit erwerbstätig

Magdeburg/Halle. In Sachsen-Anhalt lebten 2025 nach ersten Ergebnissen des Mikrozensus 357.000 erwerbstätige Mütter und Väter, von denen 351.000 aktiv am Erwerbsleben (realisiert erwerbstätige Eltern) teilnahmen. Dies entsprach einem Anteil von 77,0 Prozent an allen Elternteilen. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, betrug ihr Anteil bei den Müttern 71,6 Prozent und bei den Vätern 83,9 Prozent.


Zirka drei Viertel der Eltern waren in Vollzeit erwerbstätig

Die große Mehrheit der Eltern übte 2025 eine Vollzeiterwerbstätigkeit aus. Unter den aktiv erwerbstätigen Eltern lag der entsprechende Anteil bei 73,5 Prozent. Dominant waren hierbei die Väter, von denen 92,7 Prozent einer Vollzeittätigkeit nachgingen. Aber auch die Mehrheit der Mütter in Sachsen-Anhalt (56,0 Prozent) war vollzeitbeschäftigt. In den vergangenen fünf Jahren gab es hier nur marginale Veränderungen. 2021 waren 75,1 Prozent der Eltern vollzeiterwerbstätig, darunter 57,3 Prozent der Mütter und 94,2 Prozent der Väter.


Gestiegener Anteil der aktiv Erwerbstätigkeit alleinerziehender Väter

Der Anteil der Mütter an den aktiv erwerbstätigen Eltern war mit 52,2 Prozent geringfügig höher als der Anteil der Väter (47,8 Prozent), während 2025 der Anteil der Frauen insgesamt unter den Erwerbstätigen 47,6 Prozent betrug. Hierbei spielte u. a. die höhere Zahl der alleinerziehenden Mütter im Vergleich zur geringeren Zahl alleinerziehender Väter eine Rolle: Von den 69.000 alleinerziehenden Müttern waren 43.000 (62,2 Prozent) aktiv erwerbstätig, bei den 15.000 alleinerziehenden Vätern waren es 11.000. Dies entsprach zwar einem Anteil von 72,5 Prozent an allen alleinerziehenden Vätern, jedoch lag der Anteil alleinerziehender Väter an den rund 84.000 Alleinerziehenden insgesamt lediglich bei 17,5 Prozent. Alleinerziehende Mütter stellten nach wie vor die deutliche Mehrheit (82,5 Prozent) der Alleinerziehenden.

2021 lag die Zahl der Alleinerziehenden insgesamt bei rund 80.000. Unter den 66.000 alleinerziehenden Müttern fiel der Anteil der aktiv Erwerbstätigen mit 42.000 (63,9 Prozent) ähnlich hoch aus wie 2025. Veränderungen gab es hier jedoch bei den alleinerziehenden Vätern, deren Zahl insgesamt seit 2021 leicht um 1.000 gestiegen war. Die Quote der realisierten Erwerbstätigkeit betrug 65,7 Prozent und hatte sich bis 2025 um 6,8 Prozent erhöht.


Rund 55 Prozent der Mütter in einer Partnerschaft waren Vollzeit erwerbstätig

Insgesamt lebten 2025 rund 73.000 minderjährige Kinder bei 52.000 alleinerziehenden Elternteilen, von denen 44.000 alleinerziehende Frauen (85,0 Prozent) waren. Bei Eltern in Paarhaushalten, deren jüngstes Kind unter 18 Jahre alt war, lag der Anteil der aktiv Erwerbstätigen, die in Vollzeit arbeiteten, bei 75,6 Prozent. Unter den Alleinerziehenden betrug die Quote 59,7 Prozent. Insbesondere Väter in Paarhaushalten konnten stärker am Erwerbsleben partizipieren. Von den Vätern mit minderjährigen Kindern gingen 93,2 Prozent einer Vollzeittätigkeit nach, unter den Müttern in Paarhaushalten lag die Quote bei 55,2 Prozent. Ähnlich hoch (53,9 Prozent) lag sie auch unter den alleinerziehenden Müttern. Trotz damit verbundener Einkommenseinbußen gingen jedoch 46,1 Prozent von ihnen einer Teilzeittätigkeit nach. Mehr als die Hälfte von ihnen gaben die Kinderbetreuung als Hauptgrund für die Teilzeit an, während dies nur bei 36,3 Prozent der Mütter in Paarhaushalten der Fall war. Von den Müttern in Paarhaushalten gaben dagegen 24,7 Prozent als Grund für die verkürzte Arbeitszeit „Ich möchte Teilzeit arbeiten“ an.


Methodische Hinweise

Gegenstand der Betrachtung sind die realisiert bzw. aktiv erwerbstätigen Eltern, welche in der Woche vor der Befragung mindestens eine Stunde gegen Bezahlung gearbeitet haben und sich z. B. nicht in Elternzeit befanden. Damit erlaubt dieser Ansatz Rückschlüsse auf die aktive Ausübung eines Erwerbsverhältnisses vor dem Hintergrund der familiären Situation.

Eltern umfasst hierbei die Elternteile Mutter und/oder Vater einschließlich Alleinerziehender, die mit ihren Kindern in einem gemeinsamen Haushalt leben und somit im Sinne des Mikrozensus eine Familie bilden. Frauen oder Männer, die dauerhaft getrennt von ihren Kindern leben, zählen hierbei nicht als Elternteile.

Bei den hier angegebenen Ergebnissen handelt es sich um Erstergebnisse des Mikrozensus 2025. Sie werden mit dem Vorliegen der Endergebnisse revidiert. Die Ergebnisse für Vorjahre basieren auf den Endergebnissen.

Der Mikrozensus ist eine jährliche einprozentige Stichprobenerhebung der Privathaushalte.


Text: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt
Symbolfoto: freepik/katemangostar