veröffentlicht am Freitag, 1. Mai 2026
Sachsen-Anhalt. Zum Tag der Arbeit am 1. Mai – mitten in der Spargelsaison – wird auf den Feldern für alle sichtbar, wie stark die Landwirtschaft von saisonalen Arbeitsspitzen geprägt ist. Im Sommer bringen Fahrer bis spät in die Nacht Getreide ein und im Herbst sind ganze Teams im Dauereinsatz den Silomais zu ernten. Gerade in diesen intensiven Phasen sind tausende Saisonarbeitskräfte unverzichtbar. Eine Absenkung des Mindestlohns für sie würde daher weit mehr Menschen betreffen, als oft angenommen wird. Denn die Landwirtschaft ist strukturell auf saisonalen Beschäftigungsverhältnisse angewiesen. Die AbL lehnt eine Ausnahme vom Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte entschieden ab.
Doro Sterz, angestellte Landwirtin und Bundesvorstandsmitglied der AbL: „Der Mindestlohn ist eine klare Untergrenze, die für alle gelten muss. Seine Absenkung wäre kein nachhaltiger Lösungsansatz, sondern würde die Wertschätzung für alle, die in der Landwirtschaft arbeiten, weiter untergraben. Schon heute sind Lohnhöhe und Arbeitsbedingungen für viele Beschäftigte ein Grund, die Branche zu verlassen – mit spürbaren Folgen für den Fachkräftemangel und die Zukunftsfähigkeit der Betriebe.“
Die AbL sieht die zentrale Stellschraube, um den wirtschaftlichen Druck auf landwirtschaftlichen Betrieben zu senken, in der Verbesserung der Marktposition für die Erzeuger. Viele hier produzierte Lebensmittel können nicht zu kostendeckenden Preisen verkauft werden. Die Verhandlungsposition der Erzeugerinnen und Erzeuger gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel und den Herstellern, also Molkereien und Schlachtunternehmen, ist seit Jahren unausgewogen – ein Missstand, der auch von der Monopolkommission kritisiert wird.
Bernd Schmitz, Geschäftsführer der AbL und selbst Landwirt mit Gemüseanbau erklärt dazu: „Nur wenn faire Preise und faire Arbeitsbedingungen zusammen gedacht werden, kann die heimische Lebensmittelversorgung langfristig gesichert und die gesellschaftliche Anerkennung der Landwirtschaft erhalten werden.“
Besonders betroffen von Lohndumping wäre der arbeitsintensive Obst- und Gemüsebau. Gerade hier besteht in Deutschland noch erhebliches Potenzial beim Selbstversorgungsgrad, während die Betriebe gleichzeitig stark unter niedrigen Preisen und einem ohnehin geringen Lohnniveau leiden. Eine weitere Absenkung würde diesen wichtigen Sektor zusätzlich schwächen und die Abhängigkeit von Importen verstärken.
Auch auf europäischer Ebene zeigt sich die Problematik: Die großen Lohnunterschiede zwischen den Mitgliedstaaten führen bereits heute zu einer Verlagerung arbeitsintensiver Produktionszweige in Länder mit schlechteren Arbeitsbedingungen. Ein Unterbietungswettbewerb kann jedoch nicht die Antwort sein. Stattdessen braucht es eine europaweite Verbesserung von regionaler Wertschöpfung sowie klare Regeln zur Gleichbehandlung von Beschäftigten.
Die AbL setzt sich daher für den Erhalt des Mindestlohns ohne Ausnahmen ein und betont zugleich die Notwendigkeit politischer Maßnahmen zur Stärkung der landwirtschaftlichen Betriebe in der Wertschöpfungskette. Unterstützt wird auch die soziale Konditionalität mit konkreten Regelungen in der GAP, die die Einhaltung von arbeitsrechtlichen Mindeststandards verlangt, um eine sozialverträgliche Landwirtschaft zu fördern.
Text: Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft Mitteldeutschland (AbL)
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