veröffentlicht am Mittwoch, 25. Februar 2026
Magdeburg. Die Resolution der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) vom 20. Februar 2026.
Das Gesundheitssystem in Deutschland steht vor enormen Herausforderungen:
- Die Menschen werden älter, haben chronische und gleichzeitig mehrere Erkrankungen und suchen deshalb öfter den Arzt auf.
- Arztzeit wird knapper, weil nicht genügend Ärzte nachrücken und Work-Life-Balance einen zunehmenden Stellenwert einnimmt. Schon jetzt steht ein Arzt nicht mehr automatisch für eine volle Arztstelle.
- Die Kosten, um das Gesundheitssystem, aber auch die Praxen am Laufen zu halten, steigen jährlich.
Aus diesem Grund plädiert die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt:
- Für eine strukturierte medizinische Versorgung: Die in Sachsen-Anhalt bewährte Hausarztzentrierte Versorgung (seit 2004; >800.000 teilnehmende GKV-Versicherte) zeigt, dass eine effiziente Steuerung der Patienten in die für ihre Beschwerden richtige Versorgungsebene mehr Qualität und Service mit sich bringt und damit einen Mehrwert für Praxen und Patienten schafft. Wichtig ist dabei, die personellen und finanziellen Ressourcen sowie die regionalen Gegebenheiten mitzudenken und Regelungen mit Gestaltungsmöglichkeiten für die Vertragspartner zu schaffen.
- Für eine angemessene Vergütung: Der ambulante Bereich ist das Rückgrat des Gesundheitswesens und nicht der Kostentreiber: In den Arzt- und Psychotherapeutenpaxen werden 97 Prozent aller Behandlungsfälle abschließend versorgt, aber nur 16 Prozent der GKV-Leistungsausgaben stellen die Krankenkassen für die ambulante Behandlung ihrer Versicherten zur Verfügung.
- Jahrelang sind aufgrund der Budgetierung der Leistungen von ambulant tätigen Ärzten und Psychotherapeuten allein in Sachsen-Anhalt etwa 80 Millionen Euro pro Jahr von den Krankenkassen nicht vergütet worden. Seit 2013 wird ein Großteil der psychotherapeutischen Leistungen vollumfänglich vergütet, ärztliche Leistungen von Kinder- und Jugendärzten, Kinder- und Jugendpsychiatern seit 2023 sowie hausärztliche Leistungen seit Ende 2025 – nun muss die Entbudgetierung für die fachärztlichen Leistungen folgen!
- Für eine personell und finanziell leistbare Notfallreform: Die Notfallreform darf nicht zur Mehrbelastung des ambulanten Bereichs und zum Aufbau einer Parallelversorgung führen. Eine Parallelversorgung durch Integrierte Notfallzentren an Krankenhäusern und einen fahrenden Tagesdienst, während Praxen Sprechstunden und Hausbesuche erbringen, ist personell nicht leistbar, finanziell nicht untersetzt und widerspricht der angestrebten Primärarztversorgung. Notaufnahmen an Krankenhäusern werden entlastet, wenn Patienten von Anfang an in die richtige, regional verfügbare Versorgungsebene gesteuert werden. Es bedarf regionaler Gestaltungsmöglichkeiten statt starrer Bundesregelungen.
- Für eine Digitalisierung, die Praxen und Patienten einen Mehrwert bringt: Die Vertragsärzte und Psychotherapeuten stehen digitalen Neuerungen offen gegenüber – wenn sie funktionieren, den Praxisalltag entlasten, die Behandlung der Patienten unterstützen und so einen Mehrwert bringt.
- Die „ePA für alle“ als Plattform für den Datenaustausch hätte viel Potenzial – wenn auch Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und weitere an der Behandlung der Patienten beteiligte Leistungserbringer diese befüllen und nutzen würden. Für Vertragsärzte und Psychotherapeuten kann die ePA bei Anamnese und Befunderhebung eine nützliche Ergänzung sein. Noch effektiver für die Versorgung könnte die ePA werden, wenn sie vollständige Befunddaten hätte oder durch ein Versorgungsfach ergänzt wird. Da die ePA derzeit patientengeführt ist, entscheidet der Patient, was eingestellt wird und wer welche Einträge sieht. Somit fehlt es dem Arzt oder dem Psychotherapeuten an jedweder Verlässlichkeit, wie aussagekräftig und vollständig die in der elektronischen Patientenakte hinterlegten Informationen sind.
- Für eine Politik, die den Arztberuf wertschätzt: Es braucht mehr Medizinstudienplätze, denn es braucht mehr junge Mediziner, um die sich bewährte flächendeckende ambulante Versorgung von heute auch in Zukunft sicherstellen zu können. Für ärztlichen und psychotherapeutischen Nachwuchs muss es attraktiv sein, ambulant tätig zu werden, dazu gehört auch eine auskömmliche Finanzierung der Weiterbildung aus dem Gesundheitsfonds. Für Vertragsärzte und Psychotherapeuten muss es attraktiv sein, mehr Patienten zu behandeln, mehr Termine bereitzustellen und bei Bedarf längere Sprechstunden anzubieten. Für ältere Mediziner muss es attraktiv sein, länger zu arbeiten. Dafür die Rahmenbedingungen zu schaffen, ist eine durch die Politik zu gestaltende gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Die Resolutionen der Vertreterversammlung der KVSA findet sich unter
www.kvsa.de >> Über Uns >> Vertreterversammlung >> Resolutionen Vertreterversammlung
Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Aufgaben und Befugnisse sich aus dem Sozialgesetzbuch V (SGB V) ergeben. Alle vertragsärztlich Tätigen sind kraft Gesetzes Pflichtmitglieder bei der KVSA. Derzeit hat sie ca. 4.300 Mitglieder: Diese behandeln ihre Patienten hausärztlich, fachärztlich oder psychotherapeutisch und erfüllen so den gesetzlichen Auftrag, eine flächendeckende wohnortnahe und qualitativ hochwertige ambulante Versorgung in Sachsen-Anhalt sicherzustellen.
Die KVSA vertritt die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber den Krankenkassen als ihren Vertragspartnern und gegenüber der Politik. Sie bietet allen Mitgliedern einen umfassenden Service von der Abrechnung der Leistungen über die Sicherung entsprechender Zahlungsflüsse bis zu umfangreichen Beratungs- und Dienstleistungsangeboten.
Genderhinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der männlichen, weiblichen und diversen Sprachform verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für alle Geschlechter.
Text: Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA)
Symbolfoto: freepik/Drazen Zigic