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SAN Statistik

Landwirtschaftszählung 2020

Mittwoch, den 22. Januar 2020

Im Frühjahr 2020 führt Deutschland gemeinsam mit allen EU-Ländern eine Landwirtschaftszählung durch

Das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt befragt deshalb ab Ende Februar ca. 4 400 Landwirtschaftsbetriebe. Die Landwirtschaftszählung findet alle 10 Jahre statt und ist Teil des weltweiten Agrarzensus 2020, an dem 151 Staaten teilnehmen.

Die Landwirtschaftszählung 2020 soll verlässliche und aktuelle Zahlen zu den Strukturen der landwirtschaftlichen Betriebe sowie wichtige Informationen für eine regionale Versorgung mit Nahrungsmitteln liefern. Ziel ist es, für gesellschaftliche Diskussionen faktenbasierte Grundlagen zu schaffen.

Im Rahmen der Landwirtschaftszählung sind in Sachsen-Anhalt ca. 4 400 landwirtschaftliche Betriebe auskunftspflichtig, die mindestens eine der in § 91 des Agrarstatistikgesetzes aufgeführten Erfassungsgrenzen erreichen oder überschreiten. Das können 5 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche, Mindesttierbestände (z. B. 20 Schafe) oder Mindestflächen für Sonderkulturen (z. B. 0,1 ha Zierpflanzen in Gewächshäusern) sein.

Alle 4 400 Betriebe erhalten Fragen aus einem Grundprogramm. Darin werden Angaben zur Rechtsform, zur Bodennutzung (einschließlich Zwischenfruchtanbau), zu den Tierbeständen, zum ökologischen Landbau, zur Bewässerung, zu Betriebsleiter(n)/-innen, zu den Eigentums- und Pachtverhältnissen und zur Hofnachfolge erfragt.

Über das Grundprogramm hinaus müssen 3 100 Betriebe Fragen zu den Arbeitskräften, zu den Einkommenskombinationen, zu den Tierhaltungsverfahren, zur Wirtschaftsdüngerausbringung und -lagerung, sowie zur Gewinnermittlung und Umsatzbesteuerung beantworten.

Die Befragung erfolgt durch einen Online-Fragebogen. Einzelne Erhebungsbereiche werden aus vorhandenen Verwaltungsdaten entnommen (z. B. die Anbaufläche), um so die Betriebe zu entlasten. Für die amtliche Statistik gelten strenge Geheimhaltungspflichten. Die Daten werden nur für statistische Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergeleitet.

Forstwirtschaftliche Betriebe werden in einer gesonderten Strukturerhebung der Forstbetriebe im 1. Halbjahr 2022 befragt.