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Sachsen-Anhalt-News: Kabinett verabschiedet Entwurf des Haushaltsgesetzes 2020/2021

Dienstag, den 12. November 2019

Finanzminister Michael Richter (Foto) zur Beschlussfassung der Landesregierung zum Haushaltsgesetz 2020/2021: „Aufbauend auf den Grundsatzbeschluss der Landesregierung zum Haushalt 2020/2021 vom 24. September 2019 hat die Landesregierung heute endgültig den Haushaltsentwurf für die beiden kommenden Jahre beschlossen. Im Ergebnis legt die Landesregierung dem Landtag einen ausgeglichenen Haushalt vor. Darin werden die prioritären Projekte der Koalition ausfinanziert und es wird auf eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer verzichtet. Eingearbeitet sind auch die durch die Herbst-Steuerschätzung für die Jahre 2020 und 2021 prognostizierten Mindereinnahmen in Höhe von insgesamt 74 Mio. Euro.“

Gesamtvolumen, Investitionen, Schuldenabbau, Entnahme Rücklage (in Mio. €)

Gesamtvolumen

HP 2019

HPE 2020

HPE 2021

Einnahmen

11.505,2

11.884.3

12.397.4

Ausgaben

11.505,2

11.884.3

12.397.4

 

 

 

 

Investitionen

HP 2019

HPE 2020

HPE 2021

Investitionsausgaben

1.760,8

2.020,4

1.919,6

Investitionsquote

15,6%

17,0%

16,0%

Schuldenabbau

HP 2019[1]

HPE 2020

HPE 2021

Nettokredittilgung

-100,0

-100,0

-100,0

Schuldenstand

19.975,1

Rücklagenentnahmen[2]

 

 

HP 2019

0

HPE 2020

4

HPE 2021

578,4


Prioritäre Projekte der Koalition werden weiter ausfinanziert

Personalaufwuchs bei Lehrkräften und der Polizei wird fortgesetzt:

Mit dem Haushalt 2020/2021 sollen Polizei und Justiz weiter gestärkt und weiter Lehrkräfte für die Schulen gewonnen werden. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Zielzahl bei Lehrkräften (14.500 an allgemeinbildenden Schulen plus 1.800 an Berufsschulen) bleibt ausfinanziert. Die Personalziele für den Polizeivollzug werden um 70 Vollzeitäquivalente (VzÄ) auf das Koalitionsziel von 6.400 VzÄ und für die Polizeiverwaltung um 10 VzÄ erhöht. Das Feinkonzept zur Personalausstattung wird weiter umgesetzt, d.h. 2020 werden die Personalziele in der Justiz um 77 VzÄ und 2021 um weitere 74 VzÄ erhöht.

Hohe Investitionsausgaben:

Investitionen bleiben ein Schwerpunkt der Landesregierung. Der Vergleich mit dem tatsächlichen Mittelabfluss 2018 in Höhe von 1.228,3 Mio. Euro mit den für Investitionsausgaben 2020/2021 zur Verfügung gestellten 2.020,4 bzw. 1.919,6 Mio. Euro zeigt dies. Gelingt es, die Mittel auch zum Abfluss zu bringen, steigt die Investitionsquote von 11,9 % 2018 auf 17 bzw. 16% 2020/2021.

Kommunale Selbstverwaltung und Finanzausstattung der Kommunen wird weiter verbessert:

Mit dem Haushalt 2020/2021 wird nicht nur das Festbetrags-Finanzausgleichsgesetz, welches den Kommunen jährliche Leistungen in Höhe von 1.628,0 Mio. Euro garantiert, fortgeführt, sondern es sollen über die Investitionspauschale nach dem Finanzausgleichsgesetz hinaus weitere 80 Mio. Euro zur Finanzierung kommunaler Investitionen als Kommunalpauschale aus Landesmitteln zur Verfügung gestellt werden[3]. Der bereits im Jahr 2019 gewährte Kommunale Investitionsimpuls (KIP) in Höhe von 20 Mio. Euro wird damit abgelöst und vervierfacht. Damit erhalten die Kommunen in den Jahren 2020 und 2021 insgesamt jeweils 205 Mio. Euro – statt bislang 145 Mio. Euro – pauschal für Investitionen zur Verbesserung ihrer kommunalen Infrastruktur aus Landesmitteln.

Finanzminister Michael Richter fasst die Ergebnisse des Haushaltsaufstellungsverfahrens wie folgt zusammen:

„Mit dem Doppelhaushalt 2020/2021 erhöht die Landesregierung die Mittel für Investitionen und setzt den Personalaufwuchs bei Lehrkräften und der Polizei fort. Die Herausforderung wird sein, diese Mittel im Verwaltungsvollzug auch zum Abfluss zu bringen. Bei den Kommunalfinanzen gelingt mit dem Haushalt 2020/2021 ein besonderer Qualitätssprung, denn mit Einführung der Kommunalpauschale können die Kommunen in größerem Umfang als bisher selbst entscheiden, wofür sie Geld ausgeben. Wermutstropfen bleiben die hohen Rücklagenentnahmen. Sie konnten zwar gegenüber dem Grundsatzbeschluss vom 24. September 2019 um 39,1 Mio. Euro von insgesamt 621,5 Mio. Euro auf 582,4 Mio. Euro vermindert werden. Um auch nach 2021 noch einen Haushalt aufstellen zu können, wird es allerdings erheblicher Sparanstrengungen bedürfen, denn Rücklagen können nur einmal ausgegeben werden.“

Foto: Finanzminister Michael Richter © MF