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Sachsen-Anhalt fördert Kulturprojekte am „Grünen Band“

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Dienstag, den 19. März 2019


Die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur fördert 2019 im Bereich der Traditions- und Heimatpflege kulturelle und künstlerische Projekte am „Grünen Band“ mit 100.000 Euro. Interessierte Projektträger können ab sofort bis zum 30. April 2019 Anträge für das laufende Haushaltsjahr an das Landesverwaltungsamt richten.

„Bis vor 30 Jahren ging ein Riss durch Deutschland und Europa. Das Grüne Band ist ein Symbol der Wiedervereinigung und ein wichtiger Bestandteil unserer Erinnerungskultur. Mit der Förderung von Kulturprojekten soll das Grüne Band als lebendige Erinnerungslandschaft gestärkt und weiterentwickelt werden“, so Staats- und Kulturminister Rainer Robra (Foto).

Die ehemalige innerdeutsche Grenze soll zu einem durchgängigen „Grünen Band“ entwickelt werden und ein wichtiger Bestandteil der europäischen Erinnerungskultur und des internationalen Naturerbes werden. In Sachsen-Anhalt soll 30 Jahre nach dem Mauerfall und der Öffnung der innerdeutschen Grenze das „Grüne Band“ als „Nationales Naturmonument“ geschützt werden.

Gefördert werden Projekte mit einer Landesförderung ab 5.000 Euro, die sich mit den Auswirkungen der Deutschen Teilung auf die Lokal-, Regional- oder Landesgeschichte auseinandersetzen. Dabei ist ein Bezug zur ehemaligen Grenze und zu Grenzanlagen möglich, aber nicht zwingend erforderlich. 





Insbesondere unterstützt die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Projekte mit

·         Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (z.B. Angebote der historisch-politischen Bildung),

·         generationsübergreifende Ansätzen (z.B. Beteiligung von Zeitzeugen),

·         Einbindung von Betroffenen (z.B. Berücksichtigung der Perspektive von Opfern der SED-Diktatur),

·         Förderung des bürgerschaftlichen Engagements,

·         Stärkung des ländlichen Raums,

·         grenzüberschreitenden Bezügen,

·         besonders nachhaltiger Wirkung,

·         investive Maßnahmen(z.B. zum Erhalt und zur Instandsetzung von baulichen Zeugnissen der Deutschen Teilung).

Die förderfähigen Projekte sollen möglichst erst zum 1. Juni 2019 beginnen und müssen bis zum Ende des Jahres abgeschlossen sein.