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Sachsen-Anhalt-News: Wissenschaftsminister spricht im Bundesrat zur BAföG-Reform

csm Portrait Staatssekretaer Willingmann Copyright MW Andreas Lander 3952072f4e

Freitag, den 15. März 2019


Willingmann: „Orientierungsstudium muss in die BAföG-Förderung einbezogen werden“

Sachsen-Anhalts Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann (Foto) hat am Freitag im Bundesrat in Berlin für Nachbesserungen am geplanten BAföG-Änderungsgesetz geworben. „Ich begrüße es ausdrücklich, dass die Bundesregierung 1,8 Milliarden Euro bis 2022 zur Verfügung stellt, um die Zahl der Geförderten und die Chancengleichheit bei der Bildungsfinanzierung zu erhöhen; dafür ist die geplante Anhebung des BAföG-Höchstsatzes von 735 auf 850 Euro pro Monat ein wichtiger Beitrag. Zugleich können mit der Neuregelung auch Verschuldungsängste bei Studierenden abgebaut werden“, betonte Willingmann. „Bedauerlich ist es jedoch, dass nach dem aktuellen Gesetzentwurf Angebote zur Studienorientierung nicht in die BAföG-Förderung einbezogen werden.“



Zahlreiche Hochschulen – auch in Sachsen-Anhalt – bieten Abiturienten bereits an, im Rahmen eines Orientierungsstudiums über ein bis zwei Semester herauszufinden, welche Fachrichtungen am besten den eigenen Erwartungen und Fähigkeiten entsprechen. Die Hochschule Merseburg sowie die Hochschule Anhalt bieten solche Orientierungsstudien beispielsweise in MINT-Fächern an, die Hochschule Harz hält ebenfalls Angebote vor.

„Die Hochschulen reagieren mit ihren Angeboten auf die Lebenswirklichkeit der jungen Menschen. Viele zeigen im Abitur ordentliche, mitunter sehr gute Leistungen, sind allemal fähig zu studieren, jedoch bei der Studien- und Berufswahl unschlüssig“, erläuterte Willingmann. „Fehlvorstellungen führen hier häufig zum Studiengangwechsel oder zum Abbruch des Studiums. Das muss nicht sein“, so der Minister. „Orientierungsstudien-Angebote können hier Hilfestellung leisten; sie erlauben sozusagen ein ‚Schnupper-Studium‘, um die richtige Wahl zu treffen. Diese kreativen Modelle der Hochschulen und das entsprechende Interesse von Schülerinnen und Schülern daran dürfen deshalb in der BAföG-Förderung nicht zu Nachteilen führen.“