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Sachsen-Anhalt-News: Angela Kolb-Janssen zum Tag gegen Gewalt an Frauen: „Schnelle Hilfe gegen häusliche Gewalt kann Leben retten“

Mittwoch, den 25. November 2020

Seit 1960 ist der 25. November jeden Jahres der „Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen“. Aus diesem Anlass erklärt Angela Kolb-Janssen (Foto), Sprecherin für Gleichstellung der SPD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt: „Wir haben in Sachsen-Anhalt in den letzten Jahren viel für die Verbesserung des Schutzes Frauen und Kindern, die Opfer von Gewalt sind, erreicht. Darüber bin ich sehr froh. Dennoch dürfen wir in unseren Anstrengungen nicht nachlassen und müssen insbesondere präventive Beratungsangebote stärken, Gewaltschutzambulanzen ausbauen und mehr Therapieangebote für traumatisierte Frauen und Kinder schaffen. Darüber hinaus brauchen wir auch eine weitere Sensibilisierung für dieses Thema. Wenn Frauen eine Möglichkeit haben, im Falle häuslicher Gewalt schnelle und vertrauensvolle Hilfe zu erhalten, kann das unter Umständen Leben retten.“

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat bereits 2018 einen Beschluss zur Umsetzung der „Istanbul-Konvention“ verabschiedet, der mit der Fortschreibung des „Landesprogramms für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt“ umgesetzt werden sollte. Kolb-Janssen kritisiert jedoch: „Der derzeit vorliegende Entwurf für das Landesprogramm 2020 ist gerade im Bereich der Verhinderung von Gewalt an Frauen noch äußerst unkonkret. Wir fordern deshalb das Ministerium für Gleichstellung auf, endlich einen klaren Maßnahmenplan vorzulegen, damit Sachsen-Anhalt die Vorgaben der Istanbul-Konvention erfüllt und in Zukunft Frauen besser vor Gewalt geschützt werden.“

Zum Hintergrund:

Die Bundesrepublik Deutschland hat bereits 2011 das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) unterzeichnet. Nach langen Diskussionen wurde sie 2017 auch ratifiziert. Sie gilt seit dem 1. Februar 2018 im Range eines Bundesgesetzes, welches Landesrecht vorgeht. Als internationales Recht kann es die völkerrechtskonforme Auslegung des nationalen Rechts erfordern.