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Sachsen-Anhalt-News: „Reichskriegsflaggen haben auf Balkonen nichts zu suchen“ / Erben: Sachsen-Anhalt sollte Bremen folgen

Sonntag, den 20. September 2020

Der Innensenator des Landes Bremen hat mitgeteilt, dass er Polizei und Ordnungsbehörden angewiesen habe, gegen das Zeigen jeglicher Reichskriegsflaggen und Reichsfahnen in der Öffentlichkeit vorzugehen. Vom Gesetzgeber ausdrücklich verboten ist nur die mit dem Hakenkreuz versehene Reichsfahne aus der Zeit von 1935 bis 1945. Wenn Reichskriegsflaggen und Reichsfahnen auf Demonstrationen von Rechtsextremisten gezeigt werden, dann geht die Polizei seit vielen Jahren in den meisten Ländern – so auch in Sachsen-Anhalt – dagegen vor, weil dies eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellt. Doch auf immer mehr Balkonen und an Fahnenmasten in Kleingartenparzellen werden Reichskriegsflaggen öffentlich gezeigt.

Hiergegen gehen jetzt die Behörden im Land Bremen vor. Dort ist ab Montag das öffentliche Zeigen der Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes/Deutschen Reiches von 1867 bis 1921, der Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1922 bis 1933, der  Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1933 bis 1935 und der Reichsflagge ab 1892 und Flagge des "Dritten Reichs" von 1933 bis 1935 verboten, weil es eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellt.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt, Rüdiger Erben (Foto), begrüßt diesen Schritt und wünscht sich einen solchen Erlass auch vom hiesigen Innenminister: „Wer mit offenen Augen durch Sachsen-Anhalt geht, sieht sie auf Balkonen und an Fahnenmasten in Kleingartenparzellen. Die sie aufhängen, wissen genau, dass es sich nicht um die gesetzlich verbotene Flagge genutzt. Sie nutzen diese Lücke gezielt, doch wollen genau dasselbe symbolisieren. Sie wollen Sympathie für den Nationalsozialismus zum Ausdruck bringen, denn längst haben sich nicht gesetzlich verbotene Reichskriegsflaggen und Reichsfahnen als Symbole der Rechtsextremisten etabliert. Sie wollen mit den Fahnen einschüchtern und Besitz ergreifen.“