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Sachsen-Anhalt-News: Umsetzungsgesetz zum Gute-Kita-Gesetz beschlossen

Dienstag, den 17. Dezember 2019


Weitere Beitragsentlastung für Eltern kommt zum 1. Januar 2020

Der Landtag hat am heutigen Dienstag das Gesetz zur Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes für Sachsen-Anhalt beschlossen. Das Land erhält vom Bund rund 140 Millionen Euro zur Verbesserung der Qualität der frühkindlichen Bildung und zur Entlastung der Eltern bei den Beiträgen. Der Gesetzentwurf war von den Koalitionsfraktionen eingebracht worden.

Die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Verena Späthe (Foto), erklärte dazu:

„Die gute Sacharbeit und fundierten Beratungen der Fachpolitiker der Kenia-Koalition zahlen sich für Eltern ab dem 1. Januar 2020 aus. Die Elternbeiträge für das älteste Nichtschulkind entfallen auch dann, wenn ein Geschwisterkind den Hort besucht.

Weiterhin haben die Beratungen auch eine Verwaltungsvereinfachung und finanzielle Entlastung der laufenden Haushalte der Kommunen erbracht. Erstmals gibt es Abschlagszahlungen des Landes an die Kommunen, um Mindereinnahmen der kommunalen Haushalte durch die neuen Entlastungsregelungen im Gesetz zu reduzieren.“

Weitere Maßnahmen des Gute-Kita-Gesetzes sind die Schulgeldfreiheit für Erzieherinnen und Erzieher rückwirkend ab dem 1. August 2019, außerdem 320 vergütete und praxisintegrierte Ausbildungsplätze und ein Quereinsteigerprogramm.