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Bundestag

Politik-News: Heute im Bundestag: Wolfsjagd soll erleichtert werden

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Do., 20. Juni 2019

  1. Mindestintervall für Steuerprüfung
  2. Wolfsjagd soll erleichtert werden
  3. Deutsche Hilfe für den Nahen Osten
  4. Regierung prüft Schulbuchinhalte
  5. Weiter Kooperation mit Al-Quds Universität
  6. Staaten verantworten Gesundheitspolitik


01. Mindestintervall für Steuerprüfung

Haushalt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Die Fraktion Die Linke will in der Abgabeordnung ein Mindestprüfungsintervall für Steuerpflichtige mit besonderen Einkünften festschreiben. Einen entsprechenden Gesetzentwurf (19/10751) begründet die Fraktion mit der sinkenden Prüfquote, obwohl die Außenprüfungen in dieser Einkommensgruppe überdurchschnittlich erfolgreich seien. Konkret wollen die Linken in einem neuen Paragrafen 194a ein gesetzliches Mindestprüfungsintervall von einer Außenprüfung im Zeitraum von drei Kalenderjahren für Steuerpflichtige nach Paragraf 193 Abgabeordnung festlegen.



02. Wolfsjagd soll erleichtert werden

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Der Abschuss von Wölfen soll in bestimmten Fällen erleichtert werden. Zur Abwendung drohender "ernster landwirtschaftlicher Schäden" durch Nutztierrisse sollen künftig "erforderlichenfalls auch mehrere Tiere eines Rudels oder auch ein ganz

es Wolfsrudel entnommen werden können", heißt es in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/10899). Der Entwurf sieht dazu vor, im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) einen neuen Paragrafen 45a ("Umgang mit dem Wolf") aufzunehmen. Darin will die Bundesregierung unter anderem regeln, inwiefern Wölfe nach Rissen von Nutztieren abgeschossen werden dürfen. So soll in Fällen, in denen Nutztierrisse nicht einem Einzeltier zugeordnete werden können, der Abschuss von einzelnen Mitgliedern eines Rudels "bis zum Ausbleiben von Schäden" fortgesetzt werden dürfen.

Mit der Gesetzesänderung will die Bundesregierung auch den Ausnahmegrund im Paragraf 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 neu fassen. Künftig soll eine Ausnahme vom Zugriffsverbot des Paragrafes 44 BNatSchG zur "Abwendung ernster land-, forst-, fischerei- oder wasserwirtschaftlicher oder sonstiger ernster Schäden" möglich sein. Bisher ist dies zur "Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger erheblicher wirtschaftlicher Schäden" möglich. "Durch den Einbezug von sonstigen ernsten Schäden sollen insbesondere Schäden an durch ausreichende Herdenschutzmaßnahmen geschützten Weidetieren von Hobbyhaltern erfasst werden", schreibt die Bundesregierung zur Begründung. Zudem soll die erweiterte Entnahmeregel auch im Sinne des Paragrafen 45 Absatz 7 Satz Nummer 4 ("Im Interesse der Gesundheit des Menschen") gelten. "Dies ist insbesondere in Fällen bedeutsam, in denen ein Wolf einen Menschen verletzt, ihn verfolgt oder sich ihm gegenüber unprovoziert aggressiv gezeigt hat", schreibt die Bundesregierung.

Zudem soll das Füttern und Anlocken mit Futter von wildlebenden Wölfen verboten und als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Der Entwurf sieht weiterhin vor, dass Wolfshybriden durch die zuständigen Behörden zu entnehmen sind, und trifft Regelungen zur Mitwirkung von Jagdausübungsberechtigten. Die Bundesregierung hat dem Bundesrat den Entwurf als "besonders eilbedürftig" zugeleitet.



03. Deutsche Hilfe für den Nahen Osten

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung ist im Jahr 2014 zu der Einschätzung gekommen, dass die Unterstützung von Flüchtlingen in den Nachbarländern Syriens unverzichtbar ist, um ihnen Perspektiven vor Ort zu bieten. Daher habe sie Ende 2014 eine Geberkonferenz in Berlin organisiert und die internationale Staatengemeinschaft dabei zu größerem Engagement aufgefordert, betont sie in einer Antwort (19/10858) auf eine Kleine Anfrage (19/10470) der AfD-Fraktion. Die Annahme der Fragesteller, dass Deutschland 2015 die Hilfen heruntergefahren habe, träfe nicht zu. Tatsächlich seien die Auszahlungen allein des Auswärtigen Amts (AA) und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (BMZ) für das Welternährungsprogramm und das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) im Vergleich zu 2014 gestiegen. Ebenfalls gestiegen - von 452 Millionen Euro auf 666 Millionen Euro - seien die Gesamtzusagen von AA und BMZ für Syrien und dessen Nachbarländer.



04. Regierung prüft Schulbuchinhalte

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung prüft derzeit afghanische Schulbücher auf mögliche Inhalte, die allgemeinen Fakten und Werten der Neutralität sowie Menschenrechten, Toleranz und Nichtdiskriminierung in Bezug auf Rasse, Geschlecht, Sprache oder Religion widersprechen. Darüber hinaus habe sie sich für die Durchführung einer umfassenden Untersuchung der neuen palästinensischen Schulbücher durch ein unabhängiges internationales Institut eingesetzt, heißt es in einer Antwort (19/10902) auf eine Kleine Anfrage (19/10528) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Untersuchung werde durch die Europäische Union beauftragt und solle im Juni 2019 beginnen.

Die Fragesteller hatten sich auf den Beitrag eines Journalisten in der "Welt" berufen, der von bisweilen starken fundamentalistischen Inhalten in den Schulbüchern dieser Länder, in denen die deutsche Entwicklungszusammenarbeit aktiv ist, berichtet. Die Bundesregierung betont gleichwohl, dass das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in den genannten Ländern nicht die Entwicklung und Herstellung von Schulbüchern finanziere.



05. Weiter Kooperation mit Al-Quds Universität

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung will die bestehenden Projekte mit der Al-Quds Universität mit Standorten in und um Jerusalem fortführen. Das geht aus einer Antwort (19/10889) auf eine Kleine Anfrage (19/10446) der AfD-Fraktion hervor. Die Fragesteller hatten sich auf Zeitungsberichte berufen, denen zufolge die Universität am 13. Februar 2016 den Terroristen B.A., der am 13. Oktober 2015 mit Schuss- und Stichwaffen einen Anschlag auf einen Bus in Jerusalem verübt hatte, mit einer Gedenkveranstaltung geehrt habe.

Nach Darstellung der Hochschule hätten Studenten am 13. Februar 2016 eine Veranstaltung durchgeführt, in deren Vorbereitung und Planung die Universität nicht eingebunden war, schreibt die Bundesregierung. Es habe keine Genehmigung der Universität, keine Redebeiträge oder eine sonstige offizielle Repräsentation durch Universitätspersonal gegeben. Im Gespräch mit dem Deutschen Vertretungsbüro in Ramallah habe sich die Universitätsleitung von jeglicher Gewaltanwendung distanziert.

Die Universität erhalte keine direkten Geldleistungen, führt die Regierung weiter aus. Im Rahmen des Vorhabens "Mehr Jobchancen für palästinensische Jugendliche" seien für den Aufbau von Studiengängen an der Al-Quds Universität im Zeitraum 2015 bis 2023 Beratungsleistungen im Wert von 8,357 Millionen Euro vorgesehen, die über die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) umgesetzt würden. Weitere 1,5 Millionen Euro würden für die Herrichtung und Ausstattung von Unterrichtsräumen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereitgestellt.



06. Staaten verantworten Gesundheitspolitik

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) In der Europäischen Union liegt die Gesundheitspolitik und die Organisation des Gesundheitswesens einschließlich der Preisbildung und Erstattung von Arzneimitteln in der Verantwortung der einzelnen Länder. Freiwillige gemeinsame Aktivitäten oder Kooperationen zwischen Mitgliedsstaaten, etwa in der Forschung oder der Preis- und Erstattungspolitik, stünden dem nicht entgegen, heißt es in der Antwort (19/10919) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/10510) der AfD-Fraktion.

Bei Aktivitäten auf EU-Ebene sei entscheidend, dass die nationalen Kompetenzen gewahrt blieben.


Foto: Bundesregierung / Bergmann