Donnerstag, den 23. Juli 2020
Aktuelles
Ab 24. Juli 2020 erweitert Österreich die Bereiche, in denen Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) besteht: die Pflicht gilt im Lebensmitteleinzelhandel, in Supermärkten, Bank- und Post-Filialen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und Innenbereichen von Ausflugsschiffen, im Gesundheitsbereich einschließlich Apotheken und bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ohne zugewiesenen Sitzplatz.
Ein MNS muss zudem getragen werden bei Demonstrationen und Dienstleistungen, wenn ein 1-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann oder keine andere Schutzmaßnahmen (z.B. Plexiglasscheibe) vorhanden sind. In Oberösterreich (Landeshauptstadt Linz) gilt bereits seit 9. Juli 2020 erneut die Pflicht einen MNS zu tragen beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen. Dazu zählen insbesondere Einkaufszentren, Markthallen und Gaststätten.