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Demokratische Republik Kongo (Teilreisewarnung)

Stand 27.06.2017

Aktuelle Hinweise

Infolge des offiziellen Endes der zweiten Amtszeit des Präsidenten der Demokratischen Republik Kongo am 19. Dezember 2016 ist es in Kinshasa und anderen kongolesischen Städten zu Protesten gekommen, bei denen es auch zu Gewaltanwendung kam.

Regierung und Opposition haben inzwischen zwar eine Vereinbarung über den politischen Übergang getroffen haben, ihre Umsetzung ist bislang jedoch nicht vorangekommen. Am 28. März 2017 kam es in diesem Zusammenhang in der Hauptstadt Kinshasa erneut zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften. Weitere Proteste, die jederzeit einen gewaltsamen Verlauf nehmen können, sind angekündigt. Dabei können weitgehende Störungen des öffentlichen Lebens nicht ausgeschlossen werden.

Aufgrund der Symbolkraft des Unabhängigkeitstags am 30. Juni kann es insbesondere in den Tagen davor und danach vermehrt zu gewaltsamen Ausschreitungen kommen.
Ein Massenausbruch aus dem Stadtgefängnis in Kinshasa Mitte Mai 2017 zeigte, dass jederzeit mit unvorhersehbaren und sicherheitsrelevanten Ereignissen zu rechnen ist.

Neben Straßensperren auf dem Weg zwischen Flughafen und Innenstadt werden diese derzeit im Stadtgebiet von Kinshasa ab den frühen Abendstunden vermehrt eingerichtet.  Sie sind nicht immer als solche erkennbar, längere Wartezeiten können auftreten.

Von nicht dringend erforderlichen Reisen nach Kinshasa wird daher weiterhin abgeraten. In den anderen Landesteilen wird zu erhöhter Wachsamkeit geraten.

Deutsche, die sich zu diesem Zeitpunkt in der Demokratischen Republik Kongo aufhalten, sollten sich gewissenhaft mit der individuellen Krisenvorsorge auseinandersetzen. Es wird außerdem geraten, die lokalen Medien und die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts aufmerksam zu verfolgen.  Menschenansammlungen sollten gemieden und nicht beobachtet, fotografiert oder gefilmt werden. Den Anweisungen von Militär und Polizei ist unbedingt Folge zu leisten, insbesondere bei Straßensperren und sonstigen Kontrollen