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Reise-News: Ukraine: Reise- und Sicherheitshinweise

Samstag, den 20. Februar 2021

Aktuelles (Epidemiologische Lage; Beschränkungen im Land)

Ukrainische Behörden teilen die Herkunftsstaaten in eine „grüne“ und eine „rote“ Kategorie ein. Die Einteilung wird im Informationsportal "Visit Ukraine Today" veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert. Änderungen können ohne Vorankündigung erfolgen.

Deutschland ist derzeit in der „grünen“ Kategorie eingestuft. Bei Einreise aus oder Aufenthalt innerhalb der letzten 14 Tage ausschließlich in einem Staat der „grüne“ Kategorie ist weder ein COVID-19-Test, noch eine Selbstisolation oder die Nutzung der App „Dii vdoma“ für die Einreise, bzw. nach der Einreise notwendig.

Bei Einreise aus oder Aufenthalt innerhalb der letzten 14 Tage in einem Staat der "roten“ Kategorie gilt eine zwingende häusliche Quarantäne unter Nutzung der Mobiltelefonanwendung „Dii vdoma“, die bei Einreise bereits eingerichtet sein muss.  Die verpflichtende Selbstisolation von 14 Tagen kann durch einen negativen COVID-19-PCR-Test bei einem zugelassenen Testzentrum nach Einreise verkürzt werden.  

Ausgenommen von der Quarantäne sind Kinder unter 12 Jahren, Personen welche zum Zwecke des Hochschulstudiums einreisen und Transitreisende, welche ihre Ausreise innerhalb der nächsten zwei Tage nachweisen können. Auch die Vorlage eines negativen PCR-Tests, welcher bei Einreise nicht älter als 48 Stunden ist, befreit von der Quarantäne. Bei Absolvierung des PCR-Tests vor Einreise kann die Nichtanerkennung aufgrund sprachlicher oder formeller Anforderungen nicht ausgeschlossen werden. Einzelheiten zu den Testanforderungen sind auf der offiziellen Seite "Visit Ukraine Today" nachzulesen.

Ausländer müssen eine Krankenversicherung nachweisen, welche die Kosten einer Behandlung und Beobachtung wegen des Verdachts einer COVID-19-Erkrankung einschließt. Der Nachweis ist auf Englisch oder Ukrainisch vorzulegen. Die Versicherungsgesellschaft muss in der Ukraine registriert sein oder über eine Vertretung oder einen Partner (Assistance) in der Ukraine verfügen. Davon ausgenommen sind u.a. Ausländer mit ständigem Wohnsitz in der Ukraine.

Ein Einreiseverbot bzw. Beschränkungen im internationalen Reiseverkehr sind derzeit nicht vorgesehen, können aber nicht ausgeschlossen werden.


Beschränkungen im Land

Bis zunächst 28. Februar 2021 gelten folgende landesweit einheitliche Maßnahmen:

Alle Personen müssen einen Ausweis mitführen. Gaststätten haben beschränkte Öffnungszeiten. Großveranstaltungen sind auf 20 Personen beschränkt. In Sporteinrichtungen und Museen darf sich max. 1 Person pro 20 m² aufhalten. Für Kinos und Theater gilt eine maximale Besetzung von 50% aller Plätze. Touristische Unterkünfte (außer Hotels), Nachtclubs und Diskos müssen schließen. Bildungseinrichtungen werden geschlossen, wenn über 50% der Lehrkräfte und Kinder in Selbstisolierung sind.