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Reise-News: Malta: Reise- und Sicherheitshinweise

Samstag, den 20. Juni 2020

Aktuelles

Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.

Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Malta wird aufgrund der aktuell bis zunächst 30. Juni 2020 geltenden 14-tägigen Quarantänepflicht weiterhin noch dringend abgeraten.

Einreise

Personen mit Aufenthaltsrecht in Malta können nach Malta zurückreisen, müssen sich aber bei einer Einreise vor dem 1. Juli 2020 einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen. Die Nichteinhaltung wird mit einer Geldstrafe von 3.000 Euro geahndet. Die Aufhebung der Quarantäne ab Juli 2020 hängt von der Entwicklung der Neuinfiziertenzahl ab.

Voraussichtlich ab dem 1. Juli 2020 können Reisende aus folgenden Ländern auf dem See- und Luftweg wieder ohne Beschränkungen nach Malta einreisen (sog. „sicherer Korridor“), sofern sie sich in den letzten 30 Tagen durchgängig in einem Land dieses „sicheren Korridors“ aufgehalten haben: 

Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (außer Ile-de-France), Griechenland, Irland, Island, Italien (außer Emilia Romagna, Lombardei und Piemont), Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Polen, Schweiz, Slowakei, Spanien (außer Madrid, Katalonien, Castilla-La Mancha, Castile und Leon), Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

Reisende müssen ab 1. Juli 2020 bei Einreise schriftlich bestätigen, dass sie sich in den letzten 30 Tagen ausschließlich  in Ländern oder Regionen des „sicheren Korridors“ aufgehalten  haben. Bei der Ankunft am Flughafen müssen Reisende eine Maske tragen, auch wird die Körpertemperatur gemessen. Beträgt sie 37,2°C oder mehr, wird ein COVID-19-Test verpflichtend durchgeführt, dessen Ergebnis der Reisende in einer dafür eingerichteten Klink abwarten  muss. Ein negatives Ergebnis des COVID-19-Tests zieht eine 14-tägige Quarantänepflicht nach sich. Die Ausreise ist erst bei negativem Ergebnis eines erneuten COVID-19-Tests nach Ablauf  des  Quarantänezeitraums erlaubt.

Weitere Lockerungen sind ab dem 15. Juli 2020 angekündigt.