header-placeholder


image header
image
slovakia 1413262 960 720

Reise-News: Coronavirus / Slowakei: Reise- und Sicherheitshinweise

Dienstag, den 26. Mai 2020

Aktuelles

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in der Slowakei zu verstärkten Einreisebeschränkungen und Gesundheitsprüfungen.
Grenzkontrollen wurden wieder an allen großen Grenzübergängen mit Nachbarländern eingeführt.

Das Tragen von Mundschutz (Bedeckung von Mund und Nase durch Maske, Schal etc.) ist innerhalb geschlossener Räume für alle Pflicht. Im Freien gilt eine Mundschutzpflicht nur, wenn ein Abstand von 5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.

Ferner gilt ein Mindestabstand von 2 Metern, der zwischen Personen einzuhalten ist, die nicht zum eigenen Haushalt gehören. Geschäfte dürfen in der Zeit von 9 bis 11 Uhr nur von Personen ab 65 Jahren betreten werden. Die Einhaltung dieser Einschränkungen wird von der Polizei überwacht. Verstöße werden bei Privatpersonen mit Geldstrafen von bis zu 1659,- € geahndet.

Die Einreise in die Slowakei ist grundsätzlich nur für Personen mit Wohnsitz in der Slowakei möglich (Nachweis für nichtslowakische Staatsangehörige durch Aufenthaltsgenehmigung „povolenie na pobyt“). Ferner ist die Einreise Personen erlaubt, die in der Slowakei arbeiten, (Nachweispflicht durch Bescheinigung des Arbeitgebers) oder deren direkte Familienangehörige in der Slowakei leben (Ehegatten und minderjährige Kinder, Nachweispflicht durch Kopien der Heirats- bzw. Geburtsurkunden, ggf. mit Übersetzung ins Slowakische). Für die Fahrer von Gütertransporten, Lokführer und Flugzeugbesatzungen gelten die Beschränkungen nicht.

Alle Rückkehrer aus dem Ausland sind zur Einhaltung strikter Quarantäneregeln verpflichtet. Seit 6. April 2020 wird jede Person, die in die Slowakei einreist (auch Ausländer mit Wohnsitz in der Slowakei), bis zur Durchführung eines Covid-19 Tests zunächst in einer staatlichen Quarantäneeinrichtung untergebracht. Erst bei Vorliegen eines negativen Tests (ggfs. kann dies mehrere Tage beanspruchen) darf die Quarantäneeinrichtung für eine anschließende häusliche Isolation zur weiteren Erfüllung der vorgeschriebenen 14-Tage-Frist wieder verlassen werden. 

Auf der Homepage des slowakischen Außenministeriums sollen sich alle Personen, die beabsichtigen, in die Slowakei einzureisen, bis 72 Stunden vor der geplanten Einreise vorab registrieren. So soll die Unterbringung in einer zum eigenen Wohnort naheliegenden Quarantäneeinrichtung ermöglicht werden. 

Seit dem 22. Mai 2020 besteht auch die Möglichkeit, sich direkt in die häusliche Isolation zu begeben, wenn man bereit ist, eine App auf sein Smartphone herunterzuladen, die staatlichen Einrichtungen eine Überwachung der Einhaltung der Isolation erlaubt.

Weitere Informationen hierzu und zu Ausnahmen von der Quarantäne finden Sie auf der Website der Deutschen Botschaft https://pressburg.diplo.de/

Die drei internationalen Flughäfen Bratislava, Poprad und Košice wurden am 13. März 2020 geschlossen, internationale Bus- und Zugverbindungen wurden eingestellt. Ausreisen nach Deutschland sind nur noch über Österreich und (unter bestimmten Bedingungen, s.u.) Tschechien möglich.

Mit eigenem Auto oder Mietwagen können Sie über folgende Grenzübergänge nach Österreich ausreisen:

Bratislava – Jarovce – Kittsee (Autobahn A 6/E 58)
Bratislava – Jarovce - Kittsee (Ortschaft)
Bratislava – Petržalka – Berg

Für Personen ohne eigenes Auto bleibt die Möglichkeit des Überschreitens der slowakisch-österreichischen Grenze zu Fuß an den Grenzübergängen Kittsee (Ortschaft) oder Berg (Berg für die Weiterfahrt ab Wolfsthal; in die Nähe des Grenzübergangs Berg gibt es im Gegensatz zum Grenzübergang Kittsee aber keinen ÖPNV). Ab Kittsee und Wolfsthal fahren direkte Züge nach Wien (ab Wolfsthal auch direkt zum Wiener Flughafen). Taxifahrten zur Personenbeförderung sind in der Slowakei seit dem 6. Mai 2020 wieder erlaubt. Vom Eurovea-Einkaufszentrum (Station Nova SND) verkehrt Bus Nr. 90 in Richtung Cunovo-Danubiana, Haltestelle Jarovce von dort 4 km Fußweg zum Grenzübergang Kittsee. Der Bahnhof Kittsee befindet sich gleich hinter dem Grenzübergang.

Verkehrsverbindungen können sich kurzfristig ändern oder auch ganz eingestellt werden.

Transitreisen durch die Slowakei zum Zwecke der Rückkehr nach Deutschland sind seit dem 20. April 2020 möglich. Die Reise durch die Slowakei muss der Reisende selbst beim slowakischen Innenministerium mindestens 3 Tage vor dem geplanten Grenzübertritt anmelden. Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Website der Deutschen Botschaft.

Für den Transit durch die Tschechische Republik zur Heimreise nach Deutschland benötigen Deutsche bei Einreise das Doppel einer an das Tschechische Innenministerium adressierten Verbalnote der Deutschen Botschaft in Prag. Einzelheiten zum Verfahren und den erforderlichen Angaben hat die Deutsche Botschaft Prag auf ihrer Homepage veröffentlicht.

Die slowakische Regierung hat eine zentrale Info-Website zu Covid-19 und häufigen Fragen sowie eine Hotline eingerichtet (0800 221 234 aus der Slowakei und +421 222 113 333 aus dem Ausland). Auf der Website https://korona.gov.sk/en/ finden Sie alle Informationen über geltende Maßnahmen und Verhaltensanweisungen auch in englischer Sprache.

Es ist nicht gewährleistet, dass in der Slowakei in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.