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Coronavirus / Russische Föderation: Reise- und Sicherheitshinweise

Samstag, den 23. Mai 2020

Aktuelles

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in der Russischen Föderation zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Einreisesperren.

Die Einreise von Ausländern ist derzeit stark eingeschränkt. Es dürfen nur akkreditierte Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen und konsularischer Einrichtungen ausländischer Staaten und deren Familienangehörige, Kraftfahrer im internationalen Kraftverkehr, die Besatzungen von Luftfahrzeugen, See- und Binnenschiffen, Zugpersonal im internationalen Eisenbahnverkehr, Mitarbeiter des Kurierdienstes zwischen den Regierungen und Mitglieder offizieller Delegationen, sowie Personen mit diplomatischen, dienstlichen oder regulären privaten Visa, die im Zusammenhang mit dem Tod eines nahen Verwandten ausgestellt wurden, einreisen. Weiter ausgenommen sind Personen, die als Familienangehörige (Eheleute, Eltern, Kinder, Adoptiveltern oder -kinder), Vormünder oder Pfleger von russischen Staatsangehörigen mit in dieser Eigenschaft anerkannten Identitätsdokumenten mit Visa einreisen, und Personen, die einen ständigen Wohnsitz in der Russischen Föderation haben.

Seit 30. März 2020 sind erhebliche Beschränkungen für die Ein- und Ausreise über die Landgrenze der Russischen Föderation einschließlich der Grenze nach Belarus in Kraft. Das Überschreiten dieser Grenze ist für Reisende grundsätzlich nicht mehr möglich. Es gelten einige Ausnahmen. Für Deutsche ist die Einreise nach Estland und Finnland mit eigenem Fahrzeug oder organisierten Sammeltransporten möglich. Es wird empfohlen sich vor Reiseantritt bei der zuständigen estnischen bzw. finnischen Auslandsvertretung zu erkundigen. Ausländern mit einem Daueraufenthaltstitel in Russland wurde in Einzelfällen die Ausreise über die russische Landgrenze verwehrt.

Alle Einreisenden sind verpflichtet, sich anschließend für 14 Tage in der Wohnung selbst zu isolieren und sich bei der Telefon- Hotline der Stadt Moskau +7 495 8704509 zu melden. Das gilt auch für Personen, die im selben Haushalt leben.

In vielen Landesteilen gelten umfassende Ausgangsbeschränkungen, kombiniert mit elektronischen Monitoring Systemen. In Moskau darf bis zum 31. Mai die gemeldete Wohnung nicht verlassen werden, außer im medizinischen Notfall. Weitere Ausnahmen gelten für den Einkauf von Gütern des täglichen Bedarfs am nächstgelegenen Ort In der Öffentlichkeit ist ein Abstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten, dies gilt nicht in Taxis. Für die Benutzung aller Verkehrsmittel werden digitale Passierscheine benötigt.

Alle internationalen Flüge (Linie und Charter) von und nach Russland sind eingestellt. Vereinzelt führt Lufthansa von Moskau-Domodedowo Flüge nach Frankfurt und Aeroflot Flüge von Moskau-Scheremetjewo ins westliche Europa durch.