header-placeholder


image header
image
international 2693231 960 720

Reise-News: Coronavirus / Japan: Reise- und Sicherheitshinweise

Mittwoch, den 1. April 2020

Aktuelles

Das Auswärtige Amt warnt vor nicht notwendigen, touristischen  Reisen ins Ausland, also auch nach Japan.

Die Anzahl der COVID-19-Erkrankungen in Japan steigt weiter an. Von einer hohen Anzahl nicht erfasster Infektionen ist auszugehen.

In Japan gilt seit 26. März 2020 ein Einreiseverbot für nicht-japanische Staatsangehörige, aus Deutschland, und zahlreichen weiteren Staaten und Regionen. Nicht-japanischen Staatsangehörigen, die sich in den letzten 14 Tagen vor ihrer geplanten Einreise nach Japan in einem dieser Länder aufgehalten haben, wird die Einreise nach Japan in der Regel nicht gestattet. Deutsche Ehepartnerinnen und Ehepartner von japanischen Staatsangehörigen werden gebeten, sich bei den japanischen Auslandsvertretungen zu erkundigen. Wegen der sich täglich ändernden Situation sollten sich Reisende unbedingt auf der Homepage der Botschaft https://www.de.emb-japan.go.jp/konsular/index.html in Berlin informieren.

Seit dem 21. März 2020 ist die Visafreiheit ausgesetzt. Alle vor dem 21. März 2020 ausgestellten Visa sind ungültig. Dies ist für deutsche Staatsangehörige relevant, die aus Drittstaaten einreisen, für die Japan noch keine Einreisesperre verhängt hat. Bitte kontaktieren Sie bei dringendem Reisen die japanischen Auslandsvertretungen.

Es sind strenge Quarantäneregeln einzuhalten.

Deutsche Staatsangehörige, die eine langfristige Aufenthaltserlaubnis für Japan haben, können sich weiterhin legal in Japan aufhalten.
Allen Deutschen, die nicht permanent in Japan ansässig sind (Touristinnen und Touristen, Working Holiday, Praktikantinnen und Praktikanten, Kurzzeitstudierenden etc.), wird dringend empfohlen, sich aufgrund wegfallender Flugverbindungen um eine schnellstmögliche Rückreise nach Deutschland zu bemühen.

Im Moment gibt es weiterhin kommerzielle Flugmöglichkeiten von Japan nach Deutschland. Das Rückholprogramm des Auswärtigen Amts gilt daher nicht für Japan.

Transit aus Drittstaaten über japanische Flughäfen ist noch möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen werden muss. Dies ist unbedingt rechtzeitig vor Abflug mit der Airline aufzunehmen.