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Sachsen-Anhalt-News: Heute im Landgericht Dessau-Roßlau: Urteile gegen zwei afghanische Staatsangehörige

Dessau-Roßlau, den 17. Mai 2019


Im Schwurgerichtsverfahren 2 KLs 115 Js 19456/18 gegen zwei afghanische Staatsangehörige hat heute die 2. Strafkammer den älteren der beiden Angeklagten wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit  mit gefährlicher Körperverletzung und Diebstahls zu einer Einheitsjugendstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten verurteilt. Zudem hat es die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

Gegen den jüngeren der beiden Angeklagten hat die Kammer wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung eine Jugendstrafe von 1 Jahr und 5 Monaten verhängt. Von dem Tatvorwurf der gefährlichen Körperverletzung zum Nachteil des Landsmannes hat die Kammer ihn freigesprochen.

Die Jugendstrafen wurden nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Die Kammer sah es im Ergebnis der Hauptverhandlung als erwiesen an, dass der ältere der beiden Angeklagten am 08. September 2018 in Köthen zunächst einen Landsmann mit der Faust auf das rechte Auge geschlagen hat, wodurch dieser Verletzungen davongetragen hat. Eine Beteiligung des jüngeren der beiden Angeklagten an dieser Tat konnte durch die Hauptverhandlung nicht nachgewiesen werden.

Im weiteren Verlauf kamen weitere Personen, die die Auseinandersetzung bemerkt hatten zum Tatort. Unter ihnen war auch der spätere Geschädigte. Der ältere der beiden Angeklagten hat nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung diesem einen starken Stoß gegen den Brustkorb versetzt, so dass er rückwärts auf die Straße fiel und regungslos liegenblieb. Der jüngere der beiden Angeklagten trat dem Geschädigten, der zu diesem Zeitpunkt noch lebte, mit dem beschuhten Fuß (trampelnd, nicht fest) auf den Kopf.

Der Geschädigte verstarb wenige Minuten später an einem plötzlichen Herztod.

Das Gericht sah es im Ergebnis der Hauptverhandlung als erwiesen an, dass durch die Körperverletzung der Tod des Geschädigten fahrlässig verursacht wurde.

Das Gericht hat die Haftbefehle gegen beide Angeklagten aufrechterhalten.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.