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01 SAN NEWS

Magdeburg / ST: Behandlung und Schutz psychisch Kranker ist neu geregelt

Samstag, den 12. September 2020

Magdeburg. Sachsen-Anhalts Landesregierung hat die psychiatrische Versorgung im Land modernisiert. Gestern ist das Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für Personen mit einer psychischen Erkrankung des Landes Sachsen-Anhalt (PsychKG LSA) verabschiedet worden. „Wir haben das in die Jahre gekommene Gesetz auf rechtssichere Füße gestellt. Damit verbessern wir die Situation psychisch kranker Menschen sowie deren Angehörigen und Kinder“, sagt Sozialministerin Petra Grimm-Benne. Daneben biete das Gesetz die rechtliche Grundlage, um die Vornahme notwendiger Einweisungen zu ermöglichen, wenn akute psychische Erkrankungen vorliegen, die mit einer erheblichen Selbst- oder Fremdgefährdung verbunden sind.

Unter anderem werden künftig die Patientenrechte gestärkt, indem verbindlich PatientenfürsprecherInnen auf kommunaler Ebene eingesetzt werden. Zudem tragen ab 2022 PsychiatriekoordinatorInnen in den Landkreisen und kreisfreien Städten dazu bei, die Versorgungsstrukturen für Hilfesuchende zu optimieren und wirken darauf hin, dass ihnen ihrem individuellen Hilfebedarf entsprechend, angemessene und abgestimmte Hilfen zukommen. Außerdem werden Kommunen bei der Bildung von gemeindepsychiatrischen Verbünden unterstützt. „Zudem hoffe ich, dass sich psychisch kranke Menschen künftig dazu ermutigt fühlen, sich zusammenzufinden und ihren Stimmen stärkeres Gehör zu verleihen“, sagt Grimm-Benne mit Blick auf die landesweiten Selbsthilfekontaktstellen.

In das Gesetzgebungsverfahren wurden sozialpsychiatrische Dienste, der Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung und Institutionen ebenso beteiligt wie Angehörigen- und Betroffenenvertreter. Ebenso flossen Ergebnisse einer groß angelegten Studie des Sozialministeriums zur Bestandsanalyse, Prognose und Handlungsempfehlungen psychiatrische Versorgung im Land in den Gesetzentwurf ein.

Hintergrund:

Der Koalitionsvertrag Sachsen-Anhalts sieht eine Novellierung des aus dem Jahr 1992 stammenden PsychKG angesichts rechtlicher, gesellschaftlicher und politischer Veränderungen vor. Es bildet die Grundlage für die Gewährung besonderer Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke, Suchtkranke, Personen, die an einer anderen krankhaften seelischen oder geistigen Störung oder einer seelischen oder geistigen Behinderung leiden.