veröffentlicht am 19. Oktober 2024
Betrug durch sogenannten Schockanruf
Am 18.10.2024 um 14:00 Uhr erhielt die 84-jährige Frau aus der Martin-Agricola-Straße einen Anruf eines angeblichen Gerichtsmitarbeiter. Am Telefon wurde ihr dann weiter mitgeteilt, dass ein Familienmitglied einen Unfall verursacht haben soll und dabei eine Frau ums Leben gekommen wäre. Um eine angebliche Inhaftierung des Familienmitgliedes zu verhindern, wurde die 84-Jährige am Telefon aufgefordert, eine Kaution in Höhe eines fünfstelligen Betrages zu hinterlegen. Da die Frau jedoch dieses Geld nicht aufbringen konnte, wurde nach Gold und Schmuck gefragt. Gegen 16:30 Uhr traf eine männliche Person nach vorheriger Vereinbarung, an der Wohnanschrift der Geschädigten ein. Dieser gab sich als Rechtsanwalt aus. Ihm übergab sie schließlich Goldbarren mit einem Wert im oberen fünfstellige Bereich. Im Nachgang wurde die Polizei informiert, welche ihre Ermittlungen zum hiesigen Betrug einleitete.
Der bislang unbekannte Täter konnte von der 84-Jährigen wie folgt beschrieben werden:
männlich
30 Jahre alt
170 cm groß
schlanke Gestalt
trug einen grau/braunen Anzug
Das Polizeirevier Magdeburg sucht zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts nach Zeugen und nimmt sachdienliche Hinweise zur Tat oder tatverdächtigen Personen per Telefon unter 0391/546-3295 oder per E-Revier Anzeige unter https://polizei.sachsen-anhalt.de/das-sind-wir/polizei-interaktiv/e-revier/hinweis-geben entgegen.
Die Polizei warnt weiterhin ausdrücklich vor dem anhaltenden Phänomen derartiger Trickbetrüge sowie Trickdiebstähle und bittet die Bevölkerung um Sensibilisierung und Aufklärung insbesondere der älteren Mitmenschen, welche von der Polizei nicht durch die Öffentlichkeitsarbeit erreicht werden.
Verkehrskontrollen im Stadtgebiet
Um ungeeignete Fahrzeugführer von der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr auszuschließen, führte die Polizei in den frühen Morgenstunden des 19.10.2024 im Stadtgebiet von Magdeburg Kontrollen durch. Eine Kontrolle führte um 01:10 Uhr auf der Lübecker Straße zur Feststellung eines 22-jährigen Fahrzeugführers eines Elektrokleinstfahrzeugs, der einen Atemalkoholwert von 1,39 Promille aufwies. Um 02:40 Uhr wurde in der Halberstädter Straße eine 44-jährige Fahrradfahrerin angehalten und kontrolliert. Hierbei ergab ein Atemalkoholtest einen Wert von 2,26 Promille. Beide Fahrzeugführer mussten sich einer Blutprobenentnahme unterziehen und ihnen wurde die Weiterfahrt untersagt. Die Polizei leitete entsprechende Ermittlungsverfahren ein.
Text / Foto: Polizeirevier Magdeburg / pixabay