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Magdeburger Ordnungsamt kontrolliert Durchsetzung der Landesverordnung

Dienstag, den 31. März 2020

Am Montag, den 30. März 2020, wurden bis etwa 22:00 Uhr 198 Spielplätze, 157 Betriebs- und Gaststätten sowie 103 Grünflächen und Versammlungsorte kontrolliert. Ordnungsamt und Polizei überprüften auch gestern wieder die Einhaltung der Landesverordnung.
 
Bis auf zwei Ausnahmen hielten sich alle kontrollierten Betriebs- und Gaststätten an die Vorgaben. Während der Kontrollen wurde festgestellt, dass ein Möbelhaus im Norden der Stadt geöffnet hat. Der Betreiber erklärte die Öffnung damit, dass er ja auch eine Paketannahme-Stelle innerhalb des Hauses betreibe und deshalb das gesamte Geschäft geöffnet hat. Es wurde angeordnet, dass die Verkaufsbereiche für Möbel für den Publikumsverkehr gesperrt werden. Die Paketannahme kann weiter betrieben werden. Zudem mussten die Vollzugskräfte in einem Supermarkt auf die Einhaltung der Regelungen zum Mindestabstand hinweisen.
 
Gestern wurden keine Verstöße gegen die Landesverordnung auf den Spielplätzen und in den Grünanlagen festgestellt.
 
Auch in den folgenden Tagen werden die gemeinsamen Kontrollen zwischen Ordnungsamt und Polizei fortgeführt. Die Landeshauptstadt weist erneut darauf hin, dass Zuwiderhandlungen gegen die Landesverordnung Straftaten sind und dementsprechend geahndet werden.