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Heute im Bundestag : BKA-Ermittlungen im NSU-Komplex.

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen
Do., 26. Januar 2017

Übersicht


* BKA-Ermittlungen im NSU-Komplex
* Cum/Ex-Geschäfte der Dresdner Bank
* Abschaffung von Beleidigungsparagraf
* Grüne legen Antrag zu Gen-Mais vor
* Koalitionsvereinbarungen im Agrarbereich
* Gentechnikgesetz enttäuscht Bundesrat

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BKA-Ermittlungen im NSU-Komplex
3. Untersuchungsausschuss (NSU)/Ausschuss


Berlin: (hib/FZA) Die seit 2011 erfolgten Ermittlungen des Bundeskriminalamts (BKA) zu den Verbrechen der rechten Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" sind weitgehend erfolgreich gewesen, auch wenn sie mitunter von strukturellen Defiziten geprägt waren. So lautet die Einschätzung des Zeugen Otmar Soukup, der am Donnerstag, 26. Januar 2017, vor dem 3. Untersuchungsausschuss (NSU II) des Bundestages unter Vorsitz von Clemens Binninger (CDU) als Zeuge ausgesagt hat. 


Soukup ist Leitender Kriminaldirektor beim BKA und stand von November 2011 bis August 2012 als Polizeiführer der sogenannten Besonderen Aufbauorganisation "BAO Trio" vor, die unmittelbar nach der Enttarnung des NSU am 11. November 2011 gegründet worden war, um die bis dato ungeklärten Verbrechen der Terrorgruppe neu aufzurollen. Der NSU wird beschuldigt, zwischen den Jahren 1998 und 2011 insgesamt 10 Morde, 15 Raubüberfälle und 3 Sprengstoffanschläge verübt zu haben. 


Wie Soukup zu Anfang ausführte, wertete die BAO Trio im Rahmen der Ermittlungen unter anderem rund 7.000 Asservate und eine riesige Datenmenge von sieben Terabyte noch einmal neu aus. Dies sei nur unter hohem Personalaufwand möglich gewesen. Zeitweise arbeiteten für die BAO rund 400 Beamte. Im September 2012 wurde die BAO schließlich zur sogenannten Ermittlungsgruppe "EG Trio" umstrukturiert und deutlich verkleinert. Die Ermittlungen dauern weiter an. 


Auftrag und Ziel der BAO Trio sei es damals gewesen, die einzelnen Fälle im NSU-Komplex möglichst schnell aufzuklären und Beweise für eine Anklage durch den Generalbundesanwalt (GBA) zu liefern. Ein weiterer Schwerpunkt der Ermittlung sei die Suche nach möglichen weiteren Mitgliedern der Terrorgruppe gewesen. Ebenso sei nach Bezügen der Terrorzelle zur "Nationaldemokratischen Partei Deutschlands" (NPD) ermittelt worden. Hintergrund dafür sei das damals in Planung befindliche zweite NPD-Verbotsverfahren gewesen, das kürzlich vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert ist. Trotz umfangreicher Ermittlungen seien aber keine Hinweise auf weitere Täter oder einen direkten NPD-Bezug gefunden worden. 


Soukup, der bereits 2016 als Zeuge vor dem NSU-Untersuchungsausschuss in Nordrhein-Westfalen ausgesagt hat, beschrieb ausführlich die mitunter schwierigen Bedingungen, unter der die BAO zustande kam und arbeiten musste. Er sprach von einer "chaotischen Anfangsphase", die von häufigen Personalwechseln geprägt war. Auch habe es zunächst an qualifizierten Kräften gemangelt, insbesondere aus dem Bereich des polizeilichen Staatsschutzes. Überrascht habe ihn damals, dass vonseiten des Bundesgerichtshofes bereits nach einem halben Jahr der Ermittlungen ein sogenannter Beschleunigungsgrundsatz ausgerufen wurde, um möglichst schnell ein Strafverfahren einleiten zu können, sagte Soukup. Das sei seiner Erfahrung nach ungewöhnlich gewesen und habe den Arbeitsdruck auf die BKA-Ermittler noch einmal deutlich erhöht. 


Der auch im Ausschuss des Bundestages bereits mehrfach geäußerte Vorwurf, dies habe zu einer vorschnellen Verengung der Ermittlungen auf das NSU-Kerntrio geführt, wies Soukup zurück. "Wir sind mit einer großen Offenheit an die Ermittlungen gegangen", sagte er. Im Rahmen der Möglichkeiten sei man bemüht gewesen, die Ermittlungen so weit auszudehnen wie irgend möglich und habe dabei gute Ergebnisse erzielt. Dies habe sich auch in einer anschließenden Revision der Ermittlungsergebnisse sowie im laufenden Strafprozess gegen Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Unterstützer des NSU am Oberlandesgericht München bestätigt. Bisher seien keine eklatanten Ermittlungsfehler zutage getreten, die zu einer Neubewertung der im Rahmen der BAO Trio gewonnen Erkenntnisse geführt hätten. 


Verbesserungsbedarf sah Soukup dagegen unter anderem bei den technischen Voraussetzungen der Datenanalyse und Kommunikation zwischen den Polizeibehörden. So würden die einzelnen Landeskriminalämter unterschiedliche Datenverarbeitungssysteme verwenden, die mitunter nicht kompatibel seien. Eine zentrale Auswertung der Daten von den bundesweiten Tatorten des NSU sei mitunter nur unter hohem Aufwand möglich gewesen. Dieses Problem bestünde auch nach wie vor und werde erst nach und nach behoben, sagte Soukop.

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Cum/Ex-Geschäfte der Dresdner Bank
4. Untersuchungsausschuss (Cum/Ex)/Ausschuss


Berlin: (hib/MWO) Der 4. Untersuchungsausschuss des Bundestages (Cum/Ex) hat sich am Donnerstag erneut mit den Cum/Ex-Geschäften der Dresdner Bank beschäftigt. Unter dem Vorsitz von Hans-Ulrich Krüger (SPD) befragte das Gremium in öffentlicher Sitzung unter anderem Herbert Walter, der von 2003 bis zur Übernahme durch die Commerzbank 2009 Vorstandsvorsitzender des Instituts war. 2015 war er Chef des Bankenrettungsfonds Soffin. Mittlerweile ist er als selbstständiger Berater tätig. 


Walter sagte aus, dass er von den Aktienleerverkäufen um den Dividendenstichtag, bei denen eine einmal gezahlte Kapitalertragsteuer zweimal erstattet wurde, nie etwas gewusst und auch in seinem Berufsleben nie damit zu tun gehabt habe. Erstmals habe er 2015 im Rahmen seiner Tätigkeit für die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung 


(FMSA) davon gehört, dass diese Geschäfte ein Thema bei der Dresdner Bank waren. Während seiner Zeit bei dem Institut habe es keine Rolle gespielt. Zu Fragen, wie der Vorstand der Bank über Geschäfte informiert wurde, sagte Walter, es seien nur die Geschäftszahlen berichtet worden, Detailpositionen hätten keine Rolle gespielt. Bis 2015 habe er das Thema nur aus der Zeitung gekannt. "Ich wundere mich schon, dass es solche Geschäfte gab", sagte Walter und verwies auf die Governance-Regeln des Hauses. Wie das Thema komplett an ihm vorbeigehen konnte, sei ihm "fast schon ein Rätsel". Er hätte steuerhinterziehungsrelevante Sachverhalte unter keinen Umständen zugelassen. 


Vertreter der Commerzbank hatten dem Cum/Ex-Ausschuss im November 2016 berichtet, dass ihr Haus im Ergebnis der freiwilligen Aufarbeitung festgestellt habe, entgegen ursprünglicher Annahmen in Einzelfällen in den Jahren 2004, 2005 und 2008 doch Cum/Ex-Geschäfte getätigt zu haben. Die Transaktionen hätten im Eigenhandel als Standardgeschäfte stattgefunden und seien nicht für Kunden aufgelegt worden. Das Gesamtvolumen bezifferte der Commerzbank-Vertreter auf bis zu 52 Millionen Euro. Weitere Details solle eine forensische Untersuchung erbringen, mit deren Abschluss Anfang 2018 gerechnet werde. 


Nächster Zeuge war der ehemalige schleswig-holsteinische Finanzminister Rainer Wiegard. Der CDU-Politiker bekleidete das Amt von 2005 bis 2012 und saß bis 2009 auch im Aufsichtsrat der HSH Nordbank. Wiegard gab zu Protokoll, persönlich keine Erinnerung daran zu haben, dass das Problem der doppelten Steuererstattung für eine einmal gezahlte Kapitalertragsteuer während seiner Amtszeit eine Rolle gespielt habe. Erst 2013 sei ihm das Thema bekannt geworden. Aus den vorliegenden Akten sei bis 2012 kein akutes Problem erkennbar gewesen. Erst im Dezember 2013 sei er informiert worden, dass in der HSH Nordbank im Jahr 2008 Cum/Ex-Fälle aufgetreten sein könnten. Dieser Sachverhalt sei während seiner Amtszeit niemals angesprochen worden. Hätte er davon gewusst, hätte er "Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt", um dies aufzuklären. 


Die Finanzministerin von Schleswig-Holstein, Monika Heinold (Grüne), hatte 2014 erklärt, dass die HSH Nordbank zu den Cum-Ex-Geschäften von sich aus reinen Tisch gemacht habe. Die Landesbank habe die Ergebnisse einer von ihr selbst beauftragten Untersuchung veröffentlicht und 127 Millionen Euro Steuern nachgezahlt. Sie soll von 2008 bis 2011 solche Geschäfte getätigt haben. 


Auf der Zeugenliste stand des Weiteren Juliana Sophie Singer, Rechtsanwältin und Steuerberaterin, die von ihrem Auskunfts- und Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machte. Zur Begründung sagte sie, dass sie selbst Beschuldigte in einem Verfahren sei, bei dem es um Cum/Ex gehe. Darüberhinaus berate sie zu diesem Thema. Krüger brach daraufhin die Vernehmung ab, da sich Singer mit einer Aussage unter Umständen selbst belasten könnte. Im September vergangenen Jahres hatte der Ausschuss die Anwältin aufgefordert, mit Cum/Ex-Geschäften im Zusammenhang stehende mandatsbezogene Unterlagen sowie Gutachten und ähnliche Dokumente herauszugeben. 


Erneut geladen hatte der Ausschuss die beiden Vertreter der Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, Thomas Wiesenbart und Ulf Johannemann, die allerdings nicht in der öffentlichen Sitzung auftraten. Krüger teilte zu Beginn mit, dass die beiden Anwälte zur Wahrung des Geschäfts- und Betriebsgeheimnisses in geheimer Sitzung im Anschluss vernommen würden. Sie waren bereits im November 2016 vor dem Ausschuss erschienen. Damals hatte Krüger mitgeteilt, dass gegen die Kanzlei ein Durchsuchungsbeschluss beantragt worden sei. Hintergrund sei, dass die Kanzlei als externer rechtlicher Berater bei Cum/Ex-Geschäften eine Schlüsselrolle gespielt habe und nicht bereit sei, freiwillig Unterlagen herauszugeben. Wie aus dem Ausschuss verlautete, hat der Bundesgerichtshof noch nicht über den Antrag des Ausschusses entschieden. 


Auf der Agenda des Gremiums stehen noch zwei öffentliche Sitzungen. Damit wird die Zeugenbefragung wie geplant Mitte Februar abgeschlossen sein. Am 13. und 16. Februar wollen sich die Abgeordneten erneut mit der Frage der politischen Verantwortung für die Cum/Ex-Geschäfte beschäftigen und dazu zunächst Ex-Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) und zwei Staatssekretäre sowie auf der vorerst letzten öffentlichen Sitzung den amtierenden Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) befragen. 


Der im Februar vergangenen Jahres auf Antrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke eingesetzte Ausschuss soll unter anderem klären, ob und wenn ja, wann - rechtzeitig - geeignete Gegenmaßnahmen von Stellen des Bundes ergriffen wurden, ob diese ausreichten und wer gegebenenfalls jeweils die Verantwortung in diesem Zusammenhang trug. Bei den ab 2012 nicht mehr möglichen Cum/Ex-Geschäften soll Schätzungen zufolge ein Milliardenschaden entstanden sein. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Geschäfte illegal waren. Neben den Cum/Ex-Geschäften befasst sich der Ausschuss auch mit der sogenannten Cum/Cum-Praxis, da der Untersuchungsauftrag auch ähnliche Gestaltungen abdeckt.


 Grünen-Obmann Gerhard Schick hatte vor der Sitzung erklärt, der Ausschuss sei mit zwei Themenbereichen "so gut wie fertig" - diese seien die Rolle der Wissenschaftler im Umfeld der Cum/Ex-Geschäfte und die Existenz von Netzwerken zu deren Abwicklung. Zu klären sei noch die politische Verantwortung und der Umgang mit den Cum/Cum-Geschäften.

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Abschaffung von Beleidigungsparagraf
Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf



Berlin: (hib/) Ein Gesetzentwurf (18/10980) des Bundesrates zur Abschaffung des sogenannten Majestätsbeleidigungs-Paragrafen ist von der Bundesregierung an den Bundestag weitergeleitet worden. Nach dem Willen der Länderkammer soll der Paragraf 103 des Strafgesetzbuches mit dem Tatbestand der "Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten" ersatzlos gestrichen werden. Er war durch die Klage des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan gegen den Komiker Jan Böhmermann in die Diskussion geraten, nachdem er jahrelang nicht zur Anwendung gekommen war. 


Das Bundeskabinett hat am Mittwoch ebenfalls einen Gesetzentwurf zur Streichung von Paragraf 103 beschlossen. In ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundesrates schreibt die Bundesregierung, sie unterstütze dessen gleichlautendes Anliegen, halte aber am eigenen Gesetzentwurf fest.

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Grüne legen Antrag zu Gen-Mais vor
Ernährung und Landwirtschaft/Antrag


Berlin: (hib/EIS) Die Vorschläge der Europäischen Kommission über die erneute Zulassung für den Anbau der gentechnisch veränderten Maislinie MON810 und über die erstmalige Zulassung der Linien 1507 und Bt11 sollen im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel abgelehnt werden. Das fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/10976) von der Bundesregierung, die sich darüber hinaus auf EU-Ebene dafür einsetzen soll, die Zulassung der Maislinien auch im Berufungsausschuss abzulehnen, wenn diese dort zur Abstimmung gestellt werden.

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Koalitionsvereinbarungen im Agrarbereich
Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage


Berlin: (hib/HLE) Der Stand der Umsetzung des Koalitionsvertrages zum Thema Agrarpolitik steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10927). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, inwiefern die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) zu einer "Gemeinschaftsaufgabe ländliche Entwicklung" weiterentwickelt worden ist. Außerdem soll die Bundesregierung darüber Auskunft erteilen, ob das im Koalitionsvertrag formulierte Ziel erreicht worden sei, das Patentierungsverbot auf konventionelle Züchtungsverfahren durchzusetzen. Die Grünen interessiert zudem, mit welchen Maßnahmen die Vermarktung regionaler Produkte ausgebaut wurde.

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Gentechnikgesetz enttäuscht Bundesrat
Ernährung und Landwirtschaft/Unterrichtung


Berlin: (hib/EIS) Der Bundesrat zeigt sich über den von der Bundesregierung vorgelegten Vorschlag zur Umsetzung von Anbauverboten für gentechnisch veränderte Pflanzen (GVO) enttäuscht. In einer Unterrichtung der Länderkammer (18/10982) wird der Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gentechnikgesetzes (18/10459) als zu kompliziert kritisiert. Die Vorlage entspreche nicht der gefundenen Kompromisslinie zu Umsetzung der sogenannten Opt-out-Richtlinie (EU) 2015/412 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2015 zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG. Opt-out meint eine Ausnahmeregelung für EU-Mitgliedstaaten, nationale Anbauverbote oder Beschränkungen für gentechnisch veränderte Pflanzen in ihrem Hoheitsgebiet oder in Teilen davon beschließen zu dürfen. 


Der Bundesrat argumentiert, dass ein bundeseinheitliches Anbauverbot mit der Regelung der Bundesregierung nicht zu erreichen sei. Vielmehr seien zusätzliche bürokratische Hürden errichtet und die Begründungslast auf die Bundesländer abgewälzt worden. Insbesondere die "Einvernehmensregelung", die die Zustimmung von fünf Bundesministerien erfordere, verkompliziere das Verfahren unnötig. Die Regelung solle deshalb gestrichen werden. 


Die Bundesregierung hält den Entwurf in ihrer Gegenäußerung hingegen für geeignet und zudem rechtssicher, denn die Vorlage orientiere sich eng an dem Eckpunktepapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Agrarministerkonferenz "Kompromissfindung Opt out" vom 25. Februar 2016. Mit der Regelung sei es außerdem gelungen, die unterschiedlichen Anforderungen innerhalb der Bundesregierung und seitens der Länder in einem tragfähigen Kompromiss zusammenzuführen. Der Gesetzentwurf baue auf das Prinzip der gemeinsamen Verantwortung und vertrauensvollen Zusammenarbeit von Bund und Ländern. Primär werde die Bundesregierung durch Rechtsverordnungen Anbauverbote oder -beschränkungen erlassen, wenn die dafür nötigen Voraussetzungen vorliegen.

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Deutscher Bundestag - Do., 26. Januar 2017