Plenarsitzung des Bundesrates am 11.10.2019
Der Bundesrat möchte rechtliche Klarheit für Notfallsanitäter schaffen, die lebensrettende Maßnahmen durchführen. Er beschloss am 11. Oktober 2019, einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen.
Ausnahme vom Heilkundevorbehalt
Darin schlagen die Länder eine Änderung des Notfallsanitätergesetzes vor, die es Einsatzkräften erlaubt, mit invasiven Maßnahmen das Leben eines Menschen zu retten, ohne dass ein Arzt dabei ist. Wegen des so genannten Heilkundevorbehalts dürfen bislang nur Ärzte solche lebensrettenden Maßnahmen vornehmen. Leisten Notfallsanitäter entsprechende Hilfe, riskieren sie, sich wegen des Arztvorbehalts strafbar zu machen.
Rechtliche Klarheit
Aufgrund ihrer Ausbildung verfügen Notfallsanitäter jedoch über die Kompetenz, in Notlagen schnell zu helfen. Unter strafrechtlichen Gesichtspunkten sind sie hierzu auch verpflichtet. Diesen Widerspruch möchte der Bundesrat mit seiner Initiative nun auflösen und damit Rechtssicherheit schaffen.
Bundesregierung und Bundestag am Zug
Der Gesetzentwurf wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet. Dieser entscheidet, ob er den Vorschlag des Bundesrates aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.