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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Fr., 23. Oktober 2020

  1. Bundesregierung soll Kosten für Home Office anerkennen
    Finanzen/Unterrichtung
  2. Reisebeschränkungen in Kambodscha und Singapur
    Auswärtiges/Antwort
  3. Bundesprojekt IN FORM unterstützt Spracherwerb
    Ernährung und Landwirtschaft/Antwort
  4. Keine Korrekturbitten der Deutschen Bundesbank
    Finanzen/Antwort
  5. Bundesregierung will Haiti weiter unterstützen
    Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort
  6. Ergebnisse zur Digitalisierung von Schulen
    Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage
  7. Stand der Umsetzung der KI-Strategie
    Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage


01. Bundesregierung soll Kosten für Home Office anerkennen

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat setzt sich für eine bessere steuerliche Honorierung des Ehrenamtes sowie für die Anerkennung von Aufwendungen für Tätigkeiten im Home Office ein. Massive Kritik wird an der Verrechnungsbeschränkung von Verlusten bei bestimmten Kapitalanlagen geübt. Dies geht aus der von der Bundesregierung als Unterrichtung (19/23551) vorgelegten Stellungnahme der Länder zum Entwurf des Jahressteuergesetzes 2020 (19/22850) hervor.

In der Stellungnahme fordern die Länder eine Erhöhung der sogenannten Übungsleiterpauschale auf 3.000 Euro. Die Ehrenamtspauschale soll auf 840 Euro angehoben werden. Die Pauschalen waren zuletzt im Veranlagungszeitraum für 2013 angepasst worden. Auch der Freibetrag der Körperschaftsteuer für gemeinnützige Vereine und Stiftungen soll erhöht werden. Sogenannte Freifunk-Initiativen sollen als gemeinnützig anerkannt werden können. Die Möglichkeit eines vereinfachten Nachweises für kleinere Spenden soll von derzeit 200 Euro auf 300 Euro angehoben werden, um Spender, gemeinnützige Organisationen und Steuerverwaltung gleichermaßen vom Bürokratieaufwand zu entlasten.

Der Bundesrat regt an, das Home Office für Arbeitnehmer steuerlich besser zu berücksichtigen. Die Aufwendungen, die hierfür entstehen, seien nach den geltenden Regelungen im Einkommensteuergesetz (Paragraf 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b - Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer) im Regelfall nicht oder nur begrenzt abziehbar. "Es sollte deshalb geprüft werden, ob und unter welchen Voraussetzungen die Aufwendungen, die für einen häuslichen Arbeitsplatz entstehen, der nicht zwangsläufig in einem abgetrennten Arbeitszimmer gelegen sein muss, zukünftig steuerlich berücksichtigt werden können", schreibt der Bundesrat, der auch annimmt, "dass zukünftig vermehrt vom Arbeitsmodell Home Office Gebrauch gemacht werden wird".

Außerdem wird die Bundesregierung gebeten, die Auswirkungen des Progressionsvorbehalts beim Kurzarbeitergeld zu prüfen. Um einen weiteren Impuls für die Konjunktur zu geben, wird eine Senkung der Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Mindestmaß gefordert. Dies wird jedoch von der Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung abgelehnt. Bei Mindereinnahmen von mehr als sechs Milliarden Euro würde es für eine drei- bis vierköpfige Familie lediglich zu einer Ersparnis von monatlich fünf bis sechs Euro kommen.

Darüber hinaus fordert der Bundesrat Änderungen bei der Anerkennung von Verlusten bei privat gehalten Anteilen an Kapitalgesellschaften. So sollen die 2019 eingeführten Beschränkungen bei der Verlustverrechnung gestrichen werden. Die Länder beklagen einen enormen Bürokratieaufwuchs durch die Neuregelung und einen widersprüchlichen Regelungsinhalt. Wenn ein Anleger ein Wertpapier unmittelbar vor Eintritt der Wertlosigkeit verkaufe, werde der Verlust anerkannt und uneingeschränkt berücksichtigt. Lasse er das Papier in seinem Vermögen wertlos werden, greife hingegen die Verrechnungsbeschränkung. "Damit wird ein wirtschaftlich vergleichbarer Vorgang steuerlich unterschiedlich behandelt und verschafft steuerlich gut informierten Anlegern einen Vorteil gegenüber weniger gut informierten Anlegern", argumentiert der Bundesrat.

In der Praxis führe die Verrechnungsbeschränkung auch zu einer Steuer auf Verluste. So weist der Bundesrat darauf hin, dass Anleger bei Termingeschäften Gewinne unbegrenzt versteuern müssten, ohne die Verluste aus diesen Geschäften jenseits von 10.000 Euro gegenrechnen zu dürfen. Die Neuregelung sei auch kein Instrument zur Eindämmung von Spekulation am Kapitalmarkt. Echte Spekulation finde meist im Zuge einer gewerblichen Tätigkeit statt und hier würden die Beschränkungen nicht gelten. Außerdem sei es nicht sachgerecht, Verlust aus Termingeschäften mit schädlicher Spekulation gleichzusetzen.

Außerdem kritisiert der Bundesrat, dass der schon im vergangenen Jahr vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes, mit dem Maßnahmen gegen Steuergestaltungen zur Vermeidung von Grunderwerbsteuer in Form sogenannter Share Deals ergriffen werden sollten, nicht weiter beraten worden sei. Es bestehe die Sorge, "dass der Deutsche Bundestag das oben genannte Gesetzgebungsverfahren nicht mit der aus Sicht des Bundesrates notwendigen Priorität vorantreibt", heißt es in der Stellungnahme. Aus Sicht des Bundesrates sei es nicht hinnehmbar, dass der Erwerb eines Eigenheims mit Grunderwerbsteuer belastet werde, während die Übertragung von großen Gewerbeimmobilien oder umfangreichen Wohnungsbestände nicht selten unter Umgehung der Grunderwerbsteuer gestaltet werde. Share Deals würden zu Steuermindereinnahmen in erheblichem Umfang für die Haushalte der Länder führen.

Außerdem wird eine rechtssichere Lösung für Fälle des Steuerbetrugs vor allem im Zusammenhang mit sogenannten Cum-Ex-Geschäften gefordert, die ansonsten möglicherweise verjähren könnten.



02. Reisebeschränkungen in Kambodscha und Singapur

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Warnungen des Auswärtigen Amts vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kambodscha sowie nach Singapur sind am 1. Oktober 2020 aufgehoben worden. Das geht aus Antworten der Bundesregierung (19/2323219/23348) auf Kleine Anfragen der AfD-Fraktion hervor (19/2227319/22904).

Gleichwohl rät die Bundesregierung aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen und Quarantänemaßnahmen von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kambodscha und Singapur ab. Das Einreiseverbot für Reisende unter anderem aus Deutschland sei im Falle Kambodschas nur für Personen aufgehoben worden, die im Besitz eines gültigen kambodschanischen Visums sind. Derzeit würden keine E-Visa, Visa on Arrival und touristische Visa ausgestellt. Inhaber gültiger Visa müssten bei Einreise einen negativen, maximal 72 Stunden alten COVID-19-Test vorweisen. Einreisende müssten sich zusätzlich direkt nach Einreise einem COVID-19-Test unterziehen.

Für Singapur gelte, dass die uneingeschränkte Einreise derzeit nur Inhabern von Daueraufenthaltstiteln ("Permanent Residents") gestattet sei. Inhaber von längerfristigen Aufenthaltstiteln dürften nach vorheriger Genehmigung durch die zuständigen Behörden einreisen. Nach der Einreise müsse eine 14-tägige Quarantäne absolviert werden, mit der auch ein verpflichtender COVID-19-Test verbunden sei, dessen Kosten die Reisenden selbst zu tragen hätten. Die Quarantäne sei in kostenpflichtigen Einrichtungen ("dedicated facilities") zu verbringen, die Kosten hierfür seien ebenfalls von den Reisenden zu tragen.



03. Bundesprojekt IN FORM unterstützt Spracherwerb

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Die übergeordnete Aufgabe des im Jahr 2008 beschlossenen Nationalen Aktionsplans "IN FORM - Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung" zur Prävention von Fehlernährung, Bewegungsmangel, Übergewicht und damit zusammenhängenden Krankheiten besteht darin, das Erlernen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mit den gesundheitsförderlichen Themen Essen, Trinken und Bewegen zu verknüpfen. Als Hauptziel seien sprachsensible, handlungs- und lebensweltorientierte Materialien zur Bildung von Erwachsenen mit und ohne Migrationshintergrund und zur schulischen Bildung entwickelt und bereitgestellt worden, heißt es in einer Antwort (19/23279) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/22914) der AfD-Fraktion. Zusätzlich würden die Materialien bundesweit bekannt gemacht und Fortbildungen für Multiplikatoren angeboten, heißt es weiter. Das Bundesprojekt werde zudem wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Die Evaluation zeige bisher, dass die Materialien sehr gut geeignet seien, Personen mit geringer Lese- und Schreibfertigkeit sowie Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund in ihrer Alltags-, Lese-, Schreib- und Sprachkompetenz zu unterstützen.



04. Keine Korrekturbitten der Deutschen Bundesbank

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Deutsche Bundesbank hat im Oktober 2019 keine Korrekturen von Berichterstattungen unter anwaltlicher Hilfe erbeten. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/23397) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/22954). Die Bundesbank gebe in Einzelfällen bei unzutreffender Berichterstattung einem Medium einen Hinweis. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise bestehe nicht.

Die Antwort erfolgte aufgrund der Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472.



05. Bundesregierung will Haiti weiter unterstützen

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Arbeit der sogenannten Core-Group hat nach Einschätzung der Bundesregierung zur Stabilisierung der politischen Lage in Haiti beigetragen und geholfen, eine weitere Schwächung des haitianischen Staates zu verhindern. In ihrem Rahmen werde sie Haiti bei der Beseitigung der strukturellen Schwächen weiter unterstützen, schreibt sie in einer Antwort (19/23368) auf eine Kleine Anfrage (19/22936) der AfD-Fraktion.

Nach Auffassung der Bundesregierung bessert sich die instabile Situation Haitis, die 2004 zur Entsendung der Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Haiti (MINUSTAH)geführt hat, nur langsam. Allerdings sei es der internationalen Gemeinschaft trotz des Erdbebens von 2010 und der erheblichen Auswirkungen des Wirbelsturms Matthew 2016 gelungen, die Situation zu beruhigen und einen Zusammenbruch der Wirtschaft zu verhindern. "Wenngleich sich die Situation der Menschenrechte und Grundfreiheiten gebessert hat, bleiben große Herausforderungen in politischer und sozialer Hinsicht bestehen, etwa die Beseitigung der weiterhin bestehenden weitreichenden sozialen Ungleichheiten, eine defizitäre Infrastruktur oder fragile demokratische Institutionen", heißt es in der Antwort.



06. Ergebnisse zur Digitalisierung von Schulen

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROL) Nach den Ergebnissen der zwei Schulgipfel zur Digitalisierung von Schulen erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/23398). Die Fraktion möchte wissen, welche Beschlüsse von wem während und im Anschluss an das Treffen im Bundeskanzleramt am 13. August 2020 und am 21. September 2020 gefasst wurden und auf wessen Vorschlag die Treffen stattfanden. Ferner fragt die Fraktion, inwiefern sich die Bundeskanzlerin und das Bundeskanzleramt für die Digitalisierung der Schulen zuständig sieht und weshalb das Bundeskanzleramt ein Treffen mit den Kultusminister/-innen der Länder zu bildungspolitischen Fragen im Lichte der Corona-Pandemie koordiniert, obwohl dafür nach Ansicht der FDP originär die Bundesministerin für Bildung und Forschung Verantwortung trägt. Zudem erkundigt sich die Fraktion, für wann ein erneutes Treffen der Kultusminister/-innen mit der Kanzlerin und der Bundesministerin für Bildung und Forschung geplant ist, welche Zwischenschritte bis dahin umgesetzt werden sollen und wer zu den nächsten Gesprächen eingeladen ist.



07. Stand der Umsetzung der KI-Strategie

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROL) Nach dem Stand der Umsetzung der Strategie Künstliche Intelligenz (KI) der Bundesregierung erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/23380). Die Fraktion möchte wissen, wie weit der Stand der Fortschreibung der KI-Strategie ist und welche Veränderungen die Bundesregierung plant. Zudem interessiert die Fraktion, welche Anpassungen die Bundesregierung auch angesichts der Ergebnisse der Datenethikkommission unternehmen will und wie sie die Erkenntnisse der Enquete-Kommission "Künstliche Intelligenz" des Deutschen Bundestages, die ihren Abschlussbericht Ende Oktober 2020 vorlegen wird, einarbeiten will. Ferner fragen die Abgeordneten, was der Stand des in der KI-Strategie geplanten KI-Transferkonzepts ist und ob die Bundesregierung plant, in diesem Zusammenhang bei den Wissenschaftsorganisationen einen stärkeren Fokus auf die Förderung von Spin-Offs aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen anstelle von Transferprojekten zu legen, die größtenteils Großunternehmen helfen.