Berlin: (hib/JOH) Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) ist bei Experten im Bundestag auf erhebliche Kritik gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Europaausschusses am Montag, dem 25. Mai 2020, sprachen zahlreiche Sachverständige von einer Kompetenzüberschreitung der Karlsruher Richter und warnten den Bundestag davor, den Konflikt infolge des Urteils weiter eskalieren zu lassen.
"Die europäische Rechtsgemeinschaft steht auf dem Spiel", urteilte Franz C. Mayer von der Universität Bielefeld. Der Richterspruch sei ein Angriff auf die Unabhängigkeit der EZB sowie des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der die Anleihekäufe 2018 gebilligt hatte. Absehbar würde dies weitere Klagen nach sich ziehen, warnte Mayer mit Blick unter anderem auf das gerade beschlossene Pandemie-Notfallankaufprogramm
Von einem "Fehlurteil" sprach Bernhard W. Wegener von der Friedrich-Alexander-Universitä
Ähnlich äußerte sich Martin Höpner vom Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung (MPIfG). Die an die EZB gerichtete Bitte auf eine Verhältnismäßigkeitsprüfung sollte der Bundestag um eine Erklärung ergänzen, in der unter anderem klargestellt würde, dass er keine Eingriffe in den Instrumentenkasten der EZB wünsche und bezwecke.
Christian Walter (Ludwig-Maximilians-Universitä
Auch Claus-Dieter Classen von der Universität Greifswald warnte, das Urteil habe das Potenzial, eine "große Krise" auszulösen. Der Bundestag könne nur Rechtspositionen formulieren, inwieweit diese die EZB beeindrucken würden, bleibe aber abzuwarten.
Marcel Fratzscher vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) legte das Augenmerk auf das Mandat der EZB, wonach deren Aufgabe sei, die Preisstabilität zu wahren. Würde dieses Mandat eingeschränkt, gefährde dies die Glaubwürdigkeit und Effektivität der Zentralbank. "Wie kann eine Geldpolitik, die versucht, ihr Mandat zu erfüllen, nicht verhältnismäßig sein?", fragte Fratzscher.
Christian Callies von der Freien Universität Berlin betonte ebenfalls das vorrangige Ziel der Preisstabilität. Zwar könne die EZB ausnahmsweise gerichtlich kontrolliert werden, wenn sie ihr Mandat überschreite. Nach der Konzeption der EU-Verträge sei dafür jedoch nicht das BVerfG, sondern der EuGH zuständig. Der Bundestag könne, so er denn mehrheitlich der Meinung wäre, dass die EZB mit dem PSPP-Programm ihr Mandat überschreite, eine Entschließung verabschieden, in der er die Bundesregierung zu einer Nichtigkeitsklage vor dem EuGH auffordere. Bernhard W. Wegener verwies jedoch darauf, dass der Bundestag diese Rechtsauffassung aber nie geteilt habe.
Kritischer gegenüber der EZB und der Rolle der EU-Mitgliedstaaten äußerten sich Jürgen Rocholl von der European School of Management and Technology (ESMT) und Dirk Meyer von der Helmut-Schmidt-Universität in Hamburg. Rocholl wertete das Urteil als "Sprengstoff" für weitere Aktionen der EZB und warnte davor, das Mandat der EZB zu weit auszulegen. Deren Rolle sei in den vergangenen Jahren immer größer geworden, sodass eine Überforderung drohe. Ein Grund dafür sei das Versäumnis der politischen Ebene, mehr Schritte in Richtung europäische Integration zu machen.
Nach Ansicht von Meyer ergibt die Analyse des PSPP-Programms in drei Punkten Hinweise, dass die deutschen Verfassungsorgane ihrer Integrationsverantwortung nicht ausreichend nachgekommen seien und es unter anderem Verstöße gegen das Verbot zur monetären Staatsfinanzierung gegeben habe. Um das zukünftig - etwa beim Pandemie-Notfallankaufprogramm
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung hat den "Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 9. April 1965 zur Erleichterung des Internationalen Seeverkehrs (FAL-Übereinkommen)" (19/19380) vorgelegt, der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestags steht. Mit dem Gesetzentwurf soll die Zustimmung des Bundestags zu dem Übereinkommen einschließlich der Anlage in ihrer aktuell geltenden Fassung eingeholt werden, schreibt die Bundesregierung. Dies sei erforderlich, "um der völkerrechtlichen Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland nachzukommen".
Ziel des Übereinkommens ist es den Angaben zufolge, den internationalen Seeverkehr zu erleichtern und zu beschleunigen und unnötige Verzögerungen für Schiffe und an Bord befindliche Personen und Güter zu vermeiden. Hierzu bezwecke das Übereinkommen eine Reduzierung, Vereinfachung und Vereinheitlichung von nationalen Formalitäten, die beim Einlaufen, Aufenthalt und Auslaufen von zivilen Seeschiffen in und aus Häfen der Vertragsparteien zu erfüllen sind, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Berlin: (hib/HAU) Auf den Märkten für die Instandhaltung von Triebzügen des Schienenpersonenfernverkehrs (SPFV) ist laut Bundesnetzagentur ein fehlender Wettbewerb zu verzeichnen. Das geht aus dem "Bericht über die Märkte für Wartungseinrichtungen für Eisenbahnen" hervor, der als Unterrichtung durch die Bundesregierung (19/19100) vorliegt. Unter fehlendem Wettbewerb litten demnach die "betriebsnahe Instandhaltung von Triebzügen des SPFV" als auch die "schwere Instandhaltung von Triebzügen des SPFV". Die Bundesnetzagentur habe hier lediglich die Instandhaltung der Triebzüge des Produktes Intercity-Express (ICE) der Deutschen Bahn AG (DB AG) erfasst, die in konzerneigenen Wartungseinrichtungen erfolge. "Sollte ein neuer Nachfrager auf dem Markt erscheinen, sähe er sich gegenwärtig lediglich der DB AG als potentiellem Anbieter mit bereits bestehenden Wartungseinrichtungen gegenüber", heißt es in dem Bericht. Aufgrund der hohen technischen Komplexität von Triebzügen im SPFV bestünden zudem hohe Markteintrittshürden.
Bei der Mehrheit der von der Bundesnetzagentur für den Bericht definierten Märkte finde Wettbewerb statt, heißt es in der Vorlage. Einen "stabilen Wettbewerb" gebe es auf sechs Märkten - wie etwa bei der Instandhaltung von Diesellokomotiven, Güter- und Kesselwagen. Diese Märkte seien vor allem geprägt durch rege Handelsbeziehungen, ausgewogen verteilte Marktanteile der Anbieter von Instandhaltungsleistungen, eine Vielzahl von Nachfragern und Anbietern, eher niedrigen Markteintrittshürden und einer höheren Zufriedenheit der Marktteilnehmer.
Einen "moderaten Wettbewerb" hat die Bundesnetzagentur der Vorlage zufolge auf sechs Märkten erkannt. Sie zeigten schwächere Handelsbeziehungen als die Märkte mit stabilem Wettbewerb. Bei allen Märkten - außer dem Markt für die Instandhaltung von Gleisbau- und Sonderfahrzeugen - seien Konzernunternehmen der DB AG mit einem hohen Marktanteil vorherrschend. "Daraus könnten möglicherweise Diskriminierungspotentiale erwachsen", heißt es in dem Bericht.
Foto: Bundesregierung / Bergmann