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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi.., 16. Juni 2021

  1. Nachbesserungen an Basisdaten-Gesetz gefordert
    Wirtschaft und Energie/Antrag
  2. Keine Korrekturbitten des MRI im Dezember 2019
    Ernährung und Landwirtschaft/Antwort
  3. Ausweisung Roter Gebiete auf Basis der Nitratrichtlinie
    Ernährung und Landwirtschaft/Antwort
  4. Regierungsbericht zur Stoffstrombilanzierung
    Ernährung und Landwirtschaft/Antwort
  5. Einflussnahmen auf das Tierschutzgesetz
    Ernährung und Landwirtschaft/Antwort
  6. CO2-Emissionen im Gebäudebereich
    Wirtschaft und Energie/Antwort


01. Nachbesserungen an Basisdaten-Gesetz gefordert

Wirtschaft und Energie/Antrag

Berlin: (hib/PEZ) Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, bei den Regelungen zu Unternehmensdaten nachzubessern. In einem Antrag (19/30685) listen die Abgeordneten detailliert Änderungsvorschläge zu einzelnen Gesetzespassagen auf, die nach ihrer Ansicht zu weniger Bürokratie und weniger Aufwand für Verwaltung und Unternehmen gleichermaßen führen. Außerdem solle der Normenkontrollrat stärker in den Gesetzgebungsprozess eingebunden werden, um Doppelstrukturen zu vermeiden und Kosten zu sparen. Der Bundestag hatte das Gesetz zu Unternehmensbasisdaten in der vergangenen Woche beschlossen.

Die Einführung eines Unternehmensbasisdatenregisters sei mit Blick auf die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen grundsätzlich zu begrüßen, heißt es zur Begründung für den Vorstoß. Das Vorgehen der Bundesregierung, wichtige Regelungen in eine Verordnung auszulagern, sei jedoch in Frage zu stellen - weil so mehr Bürokratie und höhere Kosten entstehen könnten.



02. Keine Korrekturbitten des MRI im Dezember 2019

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Das Max Rubner-Institut (MRI) hat im Dezember 2019 in keinem Fall bei Medien um eine Korrektur der Berichterstattung gebeten. Das geht aus einer Antwort (19/30153) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/29733) der AfD-Fraktion hervor. Es werde lediglich in Einzelfällen einem Medium dann ein Hinweis gegeben, wenn die von der Behörde veröffentlichten Informationen oder Angaben über die Bundesregierung unzutreffend wiedergegeben würden, heißt es weiter.



03. Ausweisung Roter Gebiete auf Basis der Nitratrichtlinie

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Die Ausweisung sogenannter Roter Gebiete im Rahmen der Düngeverordnung erfolgt auf Grundlage der Gebietsausweisung, die der Nitratrichtlinie zugrunde liegt. Die immissionsbasierte Abgrenzung von belasteten und unbelasteten Gebieten in den Grundwasserkörpern erfolgt auf Basis der gemessenen Nitratkonzentration an den Messstellen des Ausweisungsmessnetzes nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung), heißt es in einer Antwort (19/30288) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/29444) der FDP-Fraktion. Das Ausweisungsmessnetz umfasse dabei alle landwirtschaftlich beeinflussten Messstellen aller Landesmessnetze der Bundesländer und stellenweise auch Messstellen Dritter, die die Anforderungen an Grundwasser-Messstellen nach Anlage 1 der AVV Gebietsausweisung erfüllen. Ergänzt werde diese immissionsbasierte Abgrenzung um eine emissionsbasierte Modellierung, die den Rückschluss auf die aktuellen Nitratausträge aus landwirtschaftlichen Flächen ermögliche. Mit diesem Ansatz einer präzisierten Ausweisung würden die Maßnahmen in den mit Nitrat belasteten Gebieten entsprechend dem Ziel der Nitratrichtlinie genau bei den Flächen beziehungsweise landwirtschaftlichen Quellen ansetzen, die die Gewässerverunreinigung konkret verursachen.



04. Regierungsbericht zur Stoffstrombilanzierung

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist auf Grundlage des Düngegesetzes verpflichtet, die Auswirkungen der verbindlichen Stoffstrombilanzierung zu untersuchen und dem Deutschen Bundestag bis spätestens 31. Dezember 2021 darüber zu berichten. Das geht aus einer Antwort (19/30187) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/29714) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Weiter heißt es, die Evaluierung werde durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorbereitet und in Abstimmung zwischen dem BMEL und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) durchgeführt. Der Bericht soll neben Vorschlägen für notwendige Anpassungen der Regelungen auch Ergebnisse zu ermittelten Bilanzüberschüssen enthalten.



05. Einflussnahmen auf das Tierschutzgesetz

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Das Regierungshandeln soll transparent und für alle Bürger nachvollziehbar sein. Deshalb stellt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) entsprechende Gesetz- und Referentenentwürfe und dazu eingegangene Stellungnahmen auf der Internetseite des Ministeriums ein. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/29679) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/29139) zur Einflussnahme auf den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes für Tierschutzkontrollen an Tierkörpern (Bundesratsdrucksache 241 / 21) hervor.



06. CO2-Emissionen im Gebäudebereich

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Die CO2-Emissionen im Gebäudebereich sind im vergangenen Jahr gesunken. Wie aus der Antwort (19/30298) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/29715) der FDP-Fraktion hervorgeht, gingen sie um 3.461 Kilotonnen auf 120.000 Kilotonnen CO2-Äquivalente zurück. Im Jahr davor waren sie noch angestiegen. In der Novelle des Klimaschutzgesetzes will die Bundesregierung ein Minderungsziel von 67 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente bis 2030 festschreiben. "Dieses Ziel soll über ein hohes Maß an Energieeffizienz sowie den Einsatz erneuerbarer Energien für die Wärmeerzeugung sowohl in Wohn- als auch Nichtwohngebäuden erreicht werden", erklärt sie in der Vorlage. Die Bundesregierung rechnet dafür mit einem "bedeutenden Investitionsbedarf".

Bei Bundesbauten heißt das Ziel für 2030: Mindestens 110.000 Tonnen CO2 weniger als 2010. Hier dürfte der Investitionsbedarf nach Einschätzung der Bundesregierung im unteren einstelligen Milliardenbereich liegen.