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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Fr., 25. September 2020

  1. Etat 2021: Verkehr größter Investitionshaushalt
  2. Neue Kostenregeln für Entsorgung radioaktiver Abfälle
  3. Sicherheit bei abgebrannten Brennelementen
  4. Maßnahmen gegen Lichtverschmutzung


01. Etat 2021: Verkehr größter Investitionshaushalt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HAU) Der Etat des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sieht für 2021 Ausgaben in Höhe von 34,08 Milliarden Euro vor. Das geht aus dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für das Haushaltsgesetz 2021 (19/22600) hervor. Gegenüber dem Mitte Juni beschlossenen zweiten Nachtragshaushalt (19/2000019/20601) fällt der Ansatz um 2,7 Milliarden Euro geringer aus (2020: 36,78 Milliarden Euro). Gegenüber dem ursprünglich für 2020 beschlossenen Haushalt (19/1180019/13800) steigen die Ausgaben um 2,58 Milliarden Euro.

Mehr als die Hälfte des Geldes (21,25 Milliarden Euro) im Etat von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) ist für Investitionen eingeplant. Damit ist der Einzelplan 12 der größte Investitionshaushalt des Bundes. Auf der anderen Seite stehen 7,48 Milliarden Euro an geplanten Einnahmen durch die Lkw-Maut (2020: 7,97 Milliarden Euro).

Die Ausgaben für die Bundesfernstraßen summieren sich auf 12,12 Milliarden Euro (2020: 11,46 Milliarden Euro), von denen 10,93 Milliarden Euro für den Bau, die Erhaltung und den Betrieb der Bundesfernstraßen (Bundesautobahnen und Bundesstraßen) vorgesehen sind (2020: 10,24 Milliarden Euro). 100 Millionen Euro (2020: 99 Millionen Euro) sind für den Bau und die Erhaltung von Radwegen an Bundesstraßen eingeplant.

Die neu geschaffene "Autobahn GmbH des Bundes" soll 2021 Investitionen in Höhe von 5,5 Milliarden Euro vornehmen können. Ihre möglichen Verwaltungsausgaben sind mit 1,37 Milliarden Euro (2020: 360,35 Millionen Euro) beziffert. Den oben aufgeführten Einnahmen durch die Lkw-Maut stehen laut Entwurf Ausgaben für deren Erhebung in Höhe von 1,15 Milliarden Euro gegenüber (2020: 1,17 Millionen Euro).

Für die Bundesschienenwege sollen 8,74 Milliarden Euro ausgegeben werden können (2020: 12,88 Milliarden Euro). Statt sechs Milliarden Euro wie im Nachtragshaushalt 2020 geplant, sollen 2021 noch 1,12 Milliarden Euro für die Eigenkapitalerhöhung der Deutschen Bahn AG (DB AG) zur Verfügung stehen. 1,56 Milliarden Euro sind als Baukostenzuschüsse für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes (2020: 1,5 Milliarden Euro) und 4,64 Milliarden Euro als Infrastrukturbeitrag des Bundes für die Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes (2020: 4,64 Milliarden Euro) eingeplant. 350 Millionen Euro sieht der Etat für die Reduzierung der Trassenpreise im Schienengüterverkehr vor.

Für die Bundeswasserstraßen werden im Etat 1,4 Milliarden Euro vorgehalten (2020: 1,14 Milliarden Euro), darunter 699,34 Millionen Euro für Ersatz-, Aus- und Neubaumaßnahmen (2020: 459,52 Millionen Euro). In den Erhalt der verkehrlichen Infrastruktur der Wasserstraßen sollen 250,17 Millionen Euro gehen - wie im Vorjahr auch.

Für den Bereich Digitale Infrastruktur enthält der Etatentwurf Ausgaben in Höhe von 1,19 Milliarden Millionen Euro (2020: 1,18 Milliarden Euro). In den flächendeckenden Breitbandausbau sollen 920 Millionen Euro fließen (2020: 900 Millionen Euro).

Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden will der Bund eine Milliarde ausgeben und damit gut 330 Millionen mehr, als für 2020 eingeplant war (2020: 669,3 Millionen Euro). 576,23 Millionen Euro davon sind Finanzhilfen an die Länder für "Großvorhaben der Schieneninfrastruktur des öffentlichen Personennahverkehrs" (2020: 408,8 Millionen Euro). Weitere 423,77 Millionen Euro (2020: 256,33 Millionen Euro) sind als "Investitionszuschüsse für Großvorhaben des öffentlichen Personennahverkehrs an die Deutsche Bahn AG und Unternehmen, die sich überwiegend in Bundeshand befinden", vorgesehen.



02. Neue Kostenregeln für Entsorgung radioaktiver Abfälle

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/CHB) Den Abbau von Verwaltungsaufwand bezweckt der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Kostenvorschriften im Bereich der Entsorgung radioaktiver Abfälle sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (19/22779), den die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet hat. Hintergrund ist, dass die derzeitigen Regelungen in Bezug auf die Kostenbescheide nach dem Standortauswahlgesetz (StandAG) und der Endlagervorausleistungsverordnung (EndlagerVlV) historisch begründete Unterschiede aufweisen. Diese führen nach Angaben der Bundesregierung sowohl für die Behörden als auch für die Empfänger der Kostenbescheide zu unnötigem Mehraufwand.

Konkret soll in den Kostenregelungen des Atomgesetzes die Möglichkeit ergänzt werden, landesrechtliche Gebührentatbestände für atomrechtliche Genehmigungen zu schaffen. Dies zielt insbesondere auf die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II. Grundsätzlich strebt die Bundesregierung an, die Vorschriften des StandAG und der EndlagerVlV einander anzugleichen und damit die bestehenden Kostenerhebungsverfahren zu vereinfachen.



03. Sicherheit bei abgebrannten Brennelementen

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Auch für die Zukunft besteht nach Ansicht der Bundesregierung Handlungsbedarf, um das geforderte hohe Sicherheitsniveau bei den Anlagen und Einrichtungen zur Behandlung radioaktiver Abfälle aufrecht zu erhalten. Dies geht aus dem Bericht des Bundesregierung für die siebte Überprüfungskonferenz zur Erfüllung des Gemeinsamen Übereinkommens über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle hervor (19/22252).

Die siebte Überprüfungskonferenz soll im Mai 2021 stattfinden. Mit ihrem Bericht weist die Bundesregierung nach, wie sie die Verpflichtungen des Gemeinsamen Übereinkommens einhält. Im Dokument listet sie beispielsweise die sechs Kernkraftwerke auf, die derzeit in Deutschland in Betrieb sind, und gibt einen Überblick über die Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente sowie über die Zwischen- und Endlager für radioaktive Abfälle. Alle Arten radioaktiver Abfälle sollten in Deutschland in tiefen geologischen Formationen endgelagert werden, hält die Bundesregierung fest.



04. Maßnahmen gegen Lichtverschmutzung

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Bericht

Berlin: (hib/CHB) Mit dem Ausmaß und den Auswirkungen der Lichtverschmutzung befasst sich ein Bericht (19/22433) des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. Unter dem Begriff Lichtverschmutzung versteht der vom Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) verfasste Bericht die unerwünschte Wirkung künstlicher Beleuchtung im Außenbereich.

Es werde vermutet, dass die permanent und periodisch veränderten Lichtverhältnisse durch zunehmende künstliche Beleuchtung negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit hätten und zu ökologischen Beeinträchtigungen führten, heißt es in dem Bericht. In den letzten Jahren sei weltweit eine Zunahme der beleuchteten Fläche und der Beleuchtungsintensität festzustellen gewesen. In Deutschland nahm den Angaben zufolge die beleuchtete Fläche am stärksten in Bayern zu, wo sie sich von 2012 bis 2016 um 45 Prozent erhöhte. Bei der Veränderung der Intensität beleuchteter Flächen steht Schleswig-Holstein mit einer Zunahme von 41 Prozent an der Spitze.

Als negative Begleiterscheinungen einer sich ausweitenden künstlichen Beleuchtung führt der Bericht unter anderem ein zunehmendes Problem der Blendung und eine Verschlechterung des Nachtschlafs an. Die Aufhellung des Nachthimmels wirke sich zudem negativ auf die professionelle und die Hobby-Astronomie aus. In ökologischer Hinsicht sei festzustellen, dass künstliche Beleuchtung Verhaltensänderungen bei Pflanzen und Tieren hervorrufen könne.

Als Handlungsoptionen empfiehlt der Bericht unter anderem, die Folgen künstlicher Beleuchtung im Außenbereich weiter zu erforschen und die existierenden Regelungsansätze für eine Vermeidung von Lichtverschmutzung zu ertüchtigen. Konkret angeregt wird beispielsweise, für bundeseigene Gebäude und Anlagen Beleuchtungsrichtlinien zur Minimierung der Lichtverschmutzung zu entwickeln und umzusetzen.