header-placeholder


image header
image
Screenshot 2020 09 17 11.19.21

Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Do., 24. September 2020

  1. Klimawandel wissenschaftlich belegt
  2. Bundesregierung sieht im Klimawandel keine Vorteile
  3. Einflussnahme auf Gesetzentwürfe
  4. Plastikmüll an Stränden der Nord- und Ostsee
  5. AfD fragt nach insektenfreundlichen Grünflächen


01. Klimawandel wissenschaftlich belegt

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/CHB) Nach Ansicht der Bundesregierung hat die Wissenschaft in den vergangenen Jahren immer mehr Belege dafür angeführt, dass die globale Erwärmung und die Zunahme extremer Wetterereignisse mit dem anthropogenen Klimawandel in Zusammenhang stehen. Eine "signifikante Verwundbarkeit vieler Ökosysteme" sei wissenschaftlich belegt, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/22410) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/22002).

Den Fragestellern wirft die Bundesregierung vor, sie vermischten in missverständlicher Weise unterschiedliche Aspekte verschiedener Naturkatastrophen mit den Folgen des Klimawandels. Die Bundesregierung beziehe ihre Informationen über klimawandelbedingte Änderungen von extremen Wetter- und Klimaereignissen vor allem aus den Berichten des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderung (IPCC), auch Weltklimarat genannt.

Bei fortschreitendem Klimawandel wären selbst bei umfassenden Anpassungsmaßnahmen viele Risiken klimawandelbedingter Extremereignisse unausweichlich, hält die Bundesregierung weiter fest. Die einzige Möglichkeit, diese Risiken zu vermeiden, bestehe in der Vermeidung weiteren Klimawandels. Unter Verweis auf Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) schreibt die Bundesregierung, dass der Klimawandel zwischen 2030 und 2050 voraussichtlich etwa 250.000 zusätzliche vorzeitige Todesfälle pro Jahr verursachen werde. Zurückzuführen sei dies auf die Verschärfung von Unterernährung, Malaria, Durchfallerkrankungen und Hitzestress.



02. Bundesregierung sieht im Klimawandel keine Vorteile

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/CHB) Die Bundesregierung schließt aus, dass der Klimawandel die Lebensumstände vieler Menschen verbessert. Vielmehr seien bereits heute, bei etwa einem Grad Celsius globaler Erwärmung, an vielen Orten deutliche Auswirkungen der Klimaänderung zu beobachten, heißt es in der Antwort (19/22411) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/22009).

Ebenso hält es die Bundesregierung aufgrund der vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse für ausgeschlossen, dass der Klimaschutz ökonomisch und gesellschaftlich mehr Schaden anrichtet, als es der Klimawandel jemals könnte. Angesichts der mit dem Klimawandel verbundenen Schäden für Leib, Leben und Eigentum wäre es nach Ansicht der Bundesregierung eine Verletzung der Schutzpflichten des Staates gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, weder Maßnahmen zur Verringerung des Klimawandelrisikos noch Maßnahmen zur Anpassung an die unvermeidlichen Folgen des Klimawandels vorzunehmen.



03. Einflussnahme auf Gesetzentwürfe

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/CHB) Die Bundesregierung ist nach eigenen Angaben bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Dies schreibt sie in ihren Antworten (19/2248019/22588) auf zwei thematisch ähnlich gelagerte Kleine Anfragen (19/2204919/22047) der Fraktion Die Linke. Diese hat sich mit detaillierten Fragen danach erkundigt, inwieweit Interessenvertreter auf den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister sowie auf den Gesetzentwurf zur Anpassung der Kostenvorschriften im Bereich der Entsorgung radioaktiver Abfälle Einfluss genommen haben.

Referentenentwürfe, Stellungnahmen von Verbänden und Gesetzentwürfe würden auf der Internetseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sukzessive veröffentlicht, sodass die vorgenommenen Änderungen transparent und nachvollziehbar seien, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort. Es sei "nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen". Das parlamentarische Informationsrecht stehe zudem unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit, hält die Bundesregierung weiter fest.



04. Plastikmüll an Stränden der Nord- und Ostsee

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/CHB) Nach den letzten verfügbaren Zahlen sind zwischen 2011 und 2017 an den deutschen Stränden der Nordsee bei 111 Erfassungen gut 17.000 Plastikmüllteile gefunden worden. An den Stränden der Ostsee wurden von 2013 bis 2018 bei 475 Erfassungen knapp 22.000 Plastikmüllteile gezählt. Dies geht aus der Antwort (19/22590) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/22041) hervor.

Besonders häufig gefunden wurden den Angaben zufolge Plastik-/Styropor-Bruchstücke unterschiedlicher Größe und Folienfetzen. Insgesamt machten Kunststoffe etwa 75 Prozent des aufgefundenen Mülls aus. Beim Rest handelte es sich um Materialien wie Gummi, Metalle, Stoffe, Glas und Holz. Die Kosten für die Strandreinigung beziffert die Bundesregierung auf jährlich bis zu 65.000 Euro pro Kilometer Strand.

Ein besonders hohes Gefährdungspotenzial für marine Lebewesen wiesen Verpackungsmaterialien sowie ring- und schnurartige Müllteile auf, heißt es in der Antwort weiter. Für alle Meeres- und Küstenvögel bestehe die Gefahr, sich mit Müllobjekten zu verstricken oder diese zu verschlucken. 94 Prozent der an Stränden der deutschen Nordsee tot aufgefundenen Eissturmvögel hätten Kunststoffe im Magen gehabt.



05. AfD fragt nach insektenfreundlichen Grünflächen

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHB) Die AfD-Fraktion will von der Bundesregierung wissen, wie viele und welche Gemeinden am Bundeswettbewerb "Insektenfreundliche Kommunen" teilnehmen. In einer Kleinen Anfrage (19/22373) erkundigt sich die Fraktion außerdem unter anderem, inwieweit die für die Grünpflege zuständigen kommunalen Behörden unterrichtet werden sollen, um die im Aktionsprogramm Insektenschutz vorgesehenen Maßnahmen für insektenfördernde Grünpflege durchzusetzen.