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Bundestag

Politik-News: Heute im Bundestag: Ministerium stoppte Ausschreibung

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Fr., 13. September 2019

  1. Ministerium stoppte Ausschreibung
  2. Zeugin schildert Asylverfahren Amris
  3. Gewerbesteuerliche Hinzurechnung
  4. Software bei den Steuerbehörden
  5. Entwicklungen im Steuervollzug
  6. Korrekturbitten des ITZBund im Mai


01. Ministerium stoppte Ausschreibung

Verteidigung/Untersuchungsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/FLA) Massive Kritik an der Verhaltenskultur im Bundesverteidigungsministerium hat der Gewerkschafter Matthias Moseler als Zeuge im Untersuchungsausschuss des Verteidigungsausschusses geübt. Wer die hohe Gehaltsstufe B9 erreichen möchte, von dem wolle eine Ministerin oder eine Staatssekretärin nicht hören, dass etwas nicht geht, zitierte Moseler nach eigener Darstellung einen jetzt im Ruhestand befindlichen Abteilungsleiter im Ministerium. Das gelte nach Moselers Beschreibung selbst dann, wenn Vorgaben am Gesetz vorbei umgesetzt werden sollen. Wer dabei nicht mitmachen wolle, dem bleibe nur die Krankmeldung.

Dies bezog er in der ersten Sitzung nach der Sommerpause unter dem Vorsitz von Wolfgang Hellmich (SPD) auf die Vergabe einer juristischen Beratertätigkeit an eine bestimmte Kanzlei. In den ersten Monaten der Ausschuss-Arbeit war es um die vom Bundesrechnungshof gerügte Vergabepraxis unter Missachtung von Recht und Regeln im Zusammenhang mit IT-Projekten gegangen. Jetzt drehten sich die Zeugenvernehmungen um die HIL GmbH, der bundeseigenen Gesellschaft für Heeres-Instandsetzung-Logistik.

Moseler ist als Arbeitnehmer-Vertreter stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates. Im März 2016 bekam die HIL den Auftrag, ein Konzept zur Zukunft der drei HIL-Instandsetzungswerke in St. Velten, Darmstadt und Doberlug-Kirchhain zu entwickeln, wie es der frühere General und jetzige Geschäftsführer (seit 2015) Walter Ludwig in seiner Zeugenaussage beschrieb. Die HIL leitete eine Ausschreibung ein, um für diese Aufgabe externe Beratung zu rekrutieren. Sehr viel Arbeit sei damit verbunden gewesen.

Vom Versuch des Ministeriums, die Vergabe an eine bestimmte Kanzlei durchzudrücken, wisse er nichts, beschied Ludwig. Ganz anders Moseler, der von mehreren entsprechenden Anrufen eines Unterabteilungsleiters im Ministerium berichtete. Der damalige Vergabe-Jurist der HIL habe sich dem Ansinnen mit dem Hinweis widersetzt, das Verfahren werde nach Recht und Gesetz durchgeführt. Dies geht auch aus einer E-Mail hervor, die dem Ausschuss vorliegt.

Nach Auswertung der Bewerbungen stellte sich heraus, dass die vom Ministerium gewollte Kanzlei auf dem vorletzten Platz gelandet war. Mithin, so Ludwig: "Die wären nicht genommen worden." Freilich: Als sich dies abzeichnete, musste noch vor Ablauf der Ausschreibungsfrist auf Weisung des Ministeriums das Vergabeverfahren am 6. Mai 2016 gestoppt werden, wie es beide Zeugen schilderten. Am 17. Mai nahm das Ministerium seinerseits dann in einem neuen Verfahren eine "freihändige Vergabe" (Moseler) vor - an eben jene Kanzlei.

Warum der plötzliche Stopp des HIL-Verfahrens? "Gar nichts" wisse er darüber, meinte Ludwig. Wobei sich bei den Nachfragen der Abgeordneten herausstellte, dass er offiziell nichts wusste, aber durchaus seine Vermutungen hatte. Im Ministerium, insbesondere von der damaligen Rüstungsstaatssekretärin Katrin Suder, sei bei den möglichen Perspektiven für die HIL GmbH das Modell favorisiert worden, die drei Werke zu privatisieren. Für Moseler ist klar: Dafür stand genau die ausguckte Kanzlei. Das Verfahren läuft immer noch. Laut Ludwig gibt es mehrere Bieter aus der wehrtechnischen Industrie. Über mögliche Erlöse von insgesamt 1,8 Milliarden Euro wird gesprochen.

Moseler, der auch als Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der HIL GmbH fungiert, hatte nach eigenem Bekunden "den Eindruck, dass es politische Vorgaben" gegeben habe - egal, ob sich das Vorgehen wirtschaftlich rechne: "Hier will man mit aller Gewalt etwas privatisieren." Zudem verwies er darauf, dass zumindest ein Ministeriums-Mitarbeiter, der an der Entscheidung für die Kanzlei beteiligt war, später bei der HIL Karriere gemacht habe.

Seine Kritik an dem Vorgehen habe er zunächst der damals neuen Compliance-Stelle des Ministeriums geschildert - ohne Ergebnis. Dann habe er die Berliner Staatsanwaltschaft eingeschaltet: unrechtmäßiges Verhalten des Verteidigungsministeriums. Doch die sei nach deren Angaben mangels Anfangsverdachts nicht tätig geworden. Auch vor dem Bonner Landgericht hatte er keinen Erfolg. Der Untersuchungsausschuss wird sich indes noch weiter mit dieser Thematik befassen.



02. Zeugin schildert Asylverfahren Amris

1. Untersuchungsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/WID) Vor dem 1. Untersuchungsausschuss ("Breitscheidplatz") hat eine Entscheiderin aus dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über das Asylverfahren des späteren Attentäters Anis Amris berichtet. Er habe sich dabei "nicht besonders auffällig" verhalten, erklärte die Zeugin F. C. in ihrer Vernehmung am Donnerstag: "Ich kann eigentlich nichts Großartiges mehr zu dieser Anhörung sagen." Die heute 35-jährige Juristin ist nach eigenen Worten seit Februar 2015 beim BAMF beschäftigt und war seither durchweg als Entscheiderin eingesetzt.

Der aus Tunesien stammende Amri hatte seinen Asylantrag am 28. April 2016 gestellt und sich dabei als Ägypter namens Mohammed Hassan ausgegeben. Da sie in den Jahren 2015 und 2016 hauptsächlich das Herkunftsland Ägypten bearbeitet habe, berichtete die Zeugin, habe eine Referentin der zuständigen Außenstelle sie gebeten, den Fall zu übernehmen. Vor der Anhörung habe sie einen Hinweis aus dem Sicherheitsreferat ihrer Behörde erhalten, dass es sich bei Amri um einen Gefährder handele, der in Deutschland mit diversen Alias-Namen unterwegs gewesen sei. Sie solle daher besonderes Augenmerk auf die Klärung der Identität und Staatsangehörigkeit des Antragstellers verwenden.

Die zweistündige Anhörung fand am 17. Mai 2016 statt. Als Asylgrund habe Amri angegeben, er sei Anhänger der Muslimbruderschaft und als solcher im Ägypten des autoritär herrschenden Präsidenten Mohammed al Sisi polizeibekannt gewesen. Als die Zeugin ihm seinen bunten Strauß von Identitäten vorhielt, habe er ohne Umstände eingeräumt, er habe sich einmal als "Anis Amri" registrieren lassen. An die übrigen Namen könne er sich nicht mehr erinnern. Er habe dabei völlig gelassen, keineswegs verärgert oder aggressiv gewirkt.

Nach der Anhörung, berichtete die Zeugin weiter, habe sie den Dolmetscher nach seinem Eindruck von der Nationalität des Antragstellers gefragt. Die Antwort sei gewesen, der Mann habe kein ägyptisches Arabisch gesprochen, sondern stamme höchstwahrscheinlich aus Tunesien. Auf der Grundlage dieser Auskunft wie auch eines Berichts des nordrhein-westfälischen Landeskriminalamts, in dem Amris zahlreiche Pseudonyme aufgeführt waren, habe sie den Antrag bereits am 30. Mai 2016 abschlägig beschieden, sagte die Zeugin: "Seine Gründe bezogen sich auf das Herkunftsland Ägypten. Ich habe keinen Asylgrund gesehen, wenn er nicht aus Ägypten stammte."

Seit dem 11. Juni 2016 war die Ablehnung des Asylantrags bestandskräftig. Damit war Amris Fall in der für damalige Verhältnisse sensationell zügigen Frist von sechs Wochen abgehandelt. Als Grund nannte die Zeugin, dass sich nach der Anhörung ein weiteres Mal ihre Kollegin Steffi Öchsle aus dem Sicherheitsreferat bei ihr gemeldet und wegen der Besonderheiten des Falles auf Beschleunigung gedrängt habe.

Öchsle selbst, die der Ausschuss am Donnerstag ebenfalls vernahm, bestätigte, dass Amris Verfahren auch nach ihrem Eindruck "unüblich schnell" über die Bühne gegangen sei. Im Durchschnitt hätten Asylbewerber damals sieben Monate auf eine Entscheidung warten müssen. Öchsle, die nach eigenen Angaben seit Mitte 2014 im Sicherheitsreferat des BAMF tätig ist und ihre Behörde seit Mitte 2015 im Gemeinsamen Terrorismus-Abwehrzentrum (GTAZ) der deutschen Polizeien und Nachrichtendienste vertritt, hatte seit Februar 2016 mit Amri viel zu tun. "Mir ist nicht bekannt, dass wir über ein Person häufiger als über Amri gesprochen haben", sagte sie dem Ausschuss.



03. Gewerbesteuerliche Hinzurechnung

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Ob das Bundesfinanzministerium eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung auf Übernachtungsleistungen im Bundessteuerblatt veröffentlichen will, um Rechtssicherheit für die deutschen Reiseveranstalter zu schaffen, will die AfD-Fraktion von der Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage (19/12708) erfahren. Außerdem wollen die Abgeordneten wissen, ob das Bundesfinanzministerium einen Nichtanwendungserlass erwägt, was bedeuten würde, dass die Gerichtsentscheidung über den aktuellen Fall hinaus von den Finanzbehörden gar nicht beachtet werden würde.



04. Software bei den Steuerbehörden

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Der Softwareeinsatz in Finanzämtern ist Thema einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/12837). Gefragt wird unter anderem, ob Kenntnisse vorliegen, welche Schäden durch die nicht fristgerechten Einsatz der Software entstanden seien und ob die betroffene Länder Angaben gemacht haben, wann mit dem Einsatz der Software zu rechnen sei.



05. Entwicklungen im Steuervollzug

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Nach dem Steuervollzug und dabei insbesondere nach dem Austausch mit ausländischen Steuerbehörden erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/12709). Dabei geht es auch um Betriebsprüfungen und die dabei festgestellten steuerlich Mehrergebnisse.



06. Korrekturbitten des ITZBund im Mai

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Aus welchen Anlässen das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) im Mai 2019 bei Medien mit oder ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen, will die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/12682) von der Bundesregierung erfahren.


Foto: Bundesregierung / Bergmann