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Sachsen-Anhalt-News: Heute im Landtag: Das Grüne Band auf dem Weg zum Nationalen Naturmonument

dalbert

Freitag, den 21. Juni 2019


Umweltministerin Dalbert: jetzt richtiger Zeitpunkt, dem Grünen Band den hohen Schutzstatus zu verleihen


 

Magdeburg. „Heute, 30 Jahre nach dem Mauerfall, erinnern wir uns wieder sehr eindringlich an die Friedensdemos und die Rufe nach Freiheit und Öffnung der Grenze im Herbst 1989. Es ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um dem Grünen Band auch bei uns den hohen Schutzstatus des Nationalen Naturmonumentes zu verleihen“, sagte Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert (Foto) heute im Landtag von Sachsen-Anhalt in ihrer Rede zum Gesetzentwurf „Grünes Band der Erinnerung Sachsen-Anhalt vom Todesstreifen zur Lebenslinie“.

 

Rede im Wortlaut:

 

„Ich freue mich, dass wir heute mit dem von den Regierungsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf den ersten Schritt tun, eine zentrale Vereinbarung unseres Koalitionsvertrages umzusetzen: Wir sichern das Grüne Band per Gesetz als Nationales Naturmonument.

 


1400 Kilometer zog sich einst die innerdeutsche Grenze von Nord nach Süd mitten durch Deutschland – ein Viertel davon, genau 343 Kilometer verlaufen entlang des heutigen Sachsen-Anhalts. Das ist nach Thüringen (763 km) der längste Teil.

 

Dieser ehemalige Todesstreifen teilte in menschenverachtender Weise Deutschland und auch ganz Europa. Er war Symbol des „Kalten Krieges“, an dem sich die hochgerüsteten Weltmächte in vorderster Front gegenüberstanden. Er war Ergebnis des von Nazi-Deutschland ausgehenden barbarischen 2. Weltkrieges.

 

Es ist dem Mut der Bürgerrechts- und Friedensbewegung, der Umweltbewegung und den tausenden Bürgerinnen und Bürger der DDR, die damals auf die Straße gingen, zu verdanken, dass diese Grenze 1989 geöffnet wurde. Die friedliche Revolution fand ein friedliches Ende. Wir wissen heute, dass das nicht selbstverständlich war.

 

Heute, 30 Jahre nach dem Mauerfall, erinnern wir uns wieder sehr eindringlich an die Friedensdemos und die Rufe nach Freiheit und Öffnung der Grenze im Herbst 1989. Es ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um dem Grünen Band auch bei uns den hohen Schutzstatus des Nationalen Naturmonumentes zu verleihen.

 

Zunächst möchte ich nochmals allen Beteiligten danken, die dieses Vorhaben vorbereitet und begleitet haben. Die Regierungsfraktionen haben darauf hingewirkt, dass die verschiedensten Interessen in dem Gesetzentwurf Berücksichtigung fanden. Wir werden alle gemeinsam alles daran setzen, die Ausweisung bis zum 30. Jahrestag des Mauerfalls am 9. November abzuschließen.

 

Auf dem menschenverachtenden Grenzstreifen – dem Todesstreifen – haben sich bis heute wertvolle Lebensräume entwickelt. Heute finden wir dort eine Lebenslinie: 37 bestehende naturschutzrechtliche Schutzgebiete mit den verschiedensten Schutzzwecken befinden sich im Grünen Band. Die Vielfalt ihrer Lebensräume spiegelt die Vielfalt der darin beheimateten Arten wieder.

 

Mit dem NNM sichern wir den Erhalt dieser ökologisch wertvollen Lebensräume. Gleichzeitig verhindern wir mit dem NNM den fortschreitenden Rückbau und die Zerstörung noch vorhandener Grenzrelikte. Diese wollen wir bewahren, um die Erinnerung lebendig zu halten, dass die Grenze friedlich überwunden werden konnte. 

 

Das bewährte und umfangreich abgestimmte thüringische Gesetz stellt für den heute eingebrachten Gesetzentwurf eine solide Arbeitsbasis dar. Für die Anpassungen an die Anforderungen in Sachsen-Anhalt wurden mit den Gemeinden, in den Umweltausschüssen der Landkreise und mit landwirtschaftlichen Vertretern zahlreiche Gespräche geführt.

 

Darüber hinaus fand ein ressortübergreifender Austausch mit den betroffenen Ministerien, nachgeordneten Behörden sowie Akteuren der Erinnerungskultur statt. Begleitet wurde das Verfahren zudem intensiv durch das vom Ministerpräsidenten berufene Kuratorium „Naturmonument Grünes Band Sachsen-Anhalt“, deren Mitglieder die Herren Minister a.D. Dr. Daehre und Dr. Püchel sowie die ehemaligen Landtagsabgeordneten Ulrich-Karl Engel und Professor Breitenborn sind. Herzlichen Dank an dieser Stelle für die geleistete Unterstützung.

 

Durch dieses transparente Verfahren und der Einbindung verschiedenster Akteure konnten bereits viele Bedenken im Vorfeld ausgeräumt werden.

 

Mit dem Gesetz bleibt eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung möglich. Lediglich die Möglichkeit der Intensivierung der Flächennutzung im Nationalen Naturmonument ist eingeschränkt.

 

Um es klar zustellen: Es wird keine Enteignung von Flächeneigentümern im Zuge der Ausweisung des Grünen Bandes geben. Dies wäre rechtlich auch nicht zulässig. Eine Umsetzung von Entwicklungsmaßnahmen kann nur mit Zustimmung der Eigentümerinnen und Eigentümer und den Nutzungsberechtigten stattfinden.

 

Eigenart und zugleich Schutzzweck des Grünen Bandes ist neben landeskundlicher, wissenschaftlicher und historischer Aspekte zugleich auch seine naturschutzfachliche Verbundfunktion. Zu diesem Verbund zählen alle Flächen entlang des Grünen Bandes, die entweder mit einem strengeren naturschutzrechtlichen Schutzstatus – so zum Beispiel als Nationalpark, Naturschutzgebiete, NATURA 2000-Gebiete und Biosphärenreservat – belegt sind oder in Landschaftsschutzgebieten liegen oder - mit Blick auf landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Flächen - naturschutzorientiert bewirtschaftet werden. 

 

Nachrangige Flächen, die sogenannten Lücken, umfassen danach lediglich 7 Prozent der Fläche. In Bezug auf Ackerland sind es sogar nur maximal 3 Prozent, die außerhalb eines Schutzgebietes liegen und in privater Hand sind. 

 

Seien wir uns der Verantwortung gegenüber den zukünftigen Generationen und der Achtung der Opfer des DDR-Regimes bewusst und setzen das Vorhaben bis zum 30. Jahrestag der friedlichen Revolution im Herbst dieses Jahres um.

 

Ich zähle hierfür auf Ihre breite Unterstützung.“