Die EU-Kommission hat heute in Brüssel einen neuen Gesetzentwurf
für eine schärfere Regulierung von Konsumartikeln aus Plastik vorgelegt.
Es gehe dabei in erster Linie um Einwegprodukte, die rund 86 Prozent des
in den Meeren gefundenen Plastikmülls ausmachen, heißt es in einer
offiziellen Mitteilung der Kommission. Massenware wie Trinkhalme,
Plastikgeschirr oder Wattestäbchen aus Kunststoff könnten verboten
werden.
Das neue Gesetz sieht zudem die Möglichkeit vor, Hersteller finanziell
in die Pflicht zu nehmen für das Einsammeln und Entsorgen von Abfall in
der Umwelt. Dazu gehören Plastikflaschen, Plastiktüten sowie
Einwegtrinkbecher und -verpackungen für Lebensmittel. Darüber hinaus
sollen alle EU-Länder bis 2025 Sammelsysteme für mindestens 90 Prozent
aller auf dem Markt befindlichen Plastikflaschen einrichten.
„Wir sind froh, dass die EU-Kommission endlich handelt und unterstützen
alle geeigneten Maßnahmen zur Reduzierung des Plastikmülls,“ sagte Olaf
Bandt (Foto), Geschäftsführer Politik und Kommunikation beim Bund für Umwelt
und Naturschutz Deutschland (BUND). „Das Abfallproblem ist längst außer
Kontrolle. Wir hoffen deshalb sehr, dass die neuen Regelungen schnell
umgesetzt und weitere verbindliche Vorgaben folgen werden.“ Allein aus
EU-Ländern gelangen alljährlich mehr als 100.000 Tonnen Plastikabfälle
in die Meere. Rund die Hälfte besteht aus Plastikflaschen und
Einwegbecher, also Massenware für die es längst nachhaltige Alternativen
gibt.
Der neue Gesetzentwurf muss vor Inkrafttreten noch vom EU-Parlament und
dem Ausschuss der Mitgliedsstaaten bestätigt werden. Bereits im Januar
hatte die EU-Kommission eine neue Plastikstrategie für eine Reduzierung
des Plastikmülls in der Umwelt vorgestellt. Diese ist als Teil des
sogenannten EU-Kreislaufwirtschaftspaketes für nachhaltiges Recycling
gedacht, enthält jedoch keinerlei Vorgaben in Bezug auf in
Plastikprodukten enthaltene Schadstoffe.
Dazu gehören hormonschädliche Chemikalien, wie Phthalat-Weichmacher,
Flammschutzmittel oder Bisphenol A, die in unzähligen
Kunststoffprodukten enthalten sind – von Spielzeug, über Bodenbeläge,
Polstermöbel und Elektronikgeräte, bis hin zur Innenbeschichtung von
Konservendosen. Diese Stoffe gelten als Mitverursacher von Diabetes,
Brust- und Hodenkrebs, Immunschwäche, Unfruchtbarkeit oder Lern- und
Verhaltensstörungen bei Kindern.
„Eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft kann es nur dann geben, wenn
umwelt- und gesundheitsschädliche Stoffe nicht mehr in den
Recyclingkreislauf gelangen“, sagt Bandt. „Wenn wir unsere gesteckten
Nachhaltigkeitsziele wirklich erreichen wollen, muss die
EU-Plastikstrategie beides verbinden, Müll- UND Schadstoffproblematik.“