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olaf bandt

EU-Gesetzesinitiative gegen Einwegprodukte aus Plastik: BUND fordert verbindliche Vorgaben für weniger Plastikmüll

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) - 28. Mai 2018


Die EU-Kommission hat heute in Brüssel einen neuen Gesetzentwurf 
für eine schärfere Regulierung von Konsumartikeln aus Plastik vorgelegt. 
Es gehe dabei in erster Linie um Einwegprodukte, die rund 86 Prozent des 
in den Meeren gefundenen Plastikmülls ausmachen, heißt es in einer 
offiziellen Mitteilung der Kommission. Massenware wie Trinkhalme, 
Plastikgeschirr oder Wattestäbchen aus Kunststoff könnten verboten 
werden.

Das neue Gesetz sieht zudem die Möglichkeit vor, Hersteller finanziell 
in die Pflicht zu nehmen für das Einsammeln und Entsorgen von Abfall in 
der Umwelt. Dazu gehören Plastikflaschen, Plastiktüten sowie 
Einwegtrinkbecher und -verpackungen für Lebensmittel. Darüber hinaus 
sollen alle EU-Länder bis 2025 Sammelsysteme für mindestens 90 Prozent 
aller auf dem Markt befindlichen Plastikflaschen einrichten.

„Wir sind froh, dass die EU-Kommission endlich handelt und unterstützen 
alle geeigneten Maßnahmen zur Reduzierung des Plastikmülls,“ sagte Olaf 
Bandt (Foto), Geschäftsführer Politik und Kommunikation beim Bund für Umwelt 
und Naturschutz Deutschland (BUND). „Das Abfallproblem ist längst außer 
Kontrolle. Wir hoffen deshalb sehr, dass die neuen Regelungen schnell 
umgesetzt und weitere verbindliche Vorgaben folgen werden.“ Allein aus 
EU-Ländern gelangen alljährlich mehr als 100.000 Tonnen Plastikabfälle 
in die Meere. Rund die Hälfte besteht aus Plastikflaschen und 
Einwegbecher, also Massenware für die es längst nachhaltige Alternativen 
gibt.

Der neue Gesetzentwurf muss vor Inkrafttreten noch vom EU-Parlament und 
dem Ausschuss der Mitgliedsstaaten bestätigt werden. Bereits im Januar 
hatte die EU-Kommission eine neue Plastikstrategie für eine Reduzierung 
des Plastikmülls in der Umwelt vorgestellt. Diese ist als Teil des 
sogenannten EU-Kreislaufwirtschaftspaketes für nachhaltiges Recycling 
gedacht, enthält jedoch keinerlei Vorgaben in Bezug auf in 
Plastikprodukten enthaltene Schadstoffe.

Dazu gehören hormonschädliche Chemikalien, wie Phthalat-Weichmacher, 
Flammschutzmittel oder Bisphenol A, die in unzähligen 
Kunststoffprodukten enthalten sind – von Spielzeug, über Bodenbeläge, 
Polstermöbel und Elektronikgeräte, bis hin zur Innenbeschichtung von 
Konservendosen. Diese Stoffe gelten als Mitverursacher von Diabetes, 
Brust- und Hodenkrebs, Immunschwäche, Unfruchtbarkeit oder Lern- und 
Verhaltensstörungen bei Kindern.

„Eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft kann es nur dann geben, wenn 
umwelt- und gesundheitsschädliche Stoffe nicht mehr in den 
Recyclingkreislauf gelangen“, sagt Bandt. „Wenn wir unsere gesteckten 
Nachhaltigkeitsziele wirklich erreichen wollen, muss die 
EU-Plastikstrategie beides verbinden, Müll- UND Schadstoffproblematik.“