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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi.., 13. Januar 2021

  1. Von Beust schrieb Briefe im Auftrag von Wirecard
    3. Untersuchungsausschuss/Ausschuss
  2. Fraktionen kritisieren Post-Cotonou-Abkommen
    Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss
  3. Rechtsausschuss lehnt Oppositionsanträge ab
    Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss
  4. Anwendung von Ersatzmethoden für Tierversuche
    Petitionen/Ausschuss
  5. BMVI hat Studie über Corona-Risiken im ÖPNV beauftragt
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Ausschuss
  6. Regierung legt Bericht über Reisevertragsrecht vor
    Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung


01. Von Beust schrieb Briefe im Auftrag von Wirecard

3. Untersuchungsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/FMK) Der ehemalige Erste Bürgermeister von Hamburg, Ole von Beust (CDU), sieht in seiner Arbeit für den inzwischen insolventen Wirecard-Konzern eine übliche Form der Politikberatung. "Ich bekenne mich dazu, dass ich Lobby-Arbeit mache", sagte von Beust während der zweiten Hälfte der Sitzung des 3.Untersuchungsausschusses (Wirecard) am Dienstag, die von Kay Gottschalk (AfD) geleitet wurde. "Das finde ich nicht schlimm, wenn es anständig und transparent ist."

Die Beratungsfirma, die Beust nach Ende seiner politischen Karriere mitgegründet hat, war seit 2018 für Wirecard tätig. Die Hauptaufgabe von Beust & Coll. im Auftrag des Unternehmens betraf das Glücksspielrecht.

"Wirecard wollte partizipieren an einer Änderung des Glücksspielstaatsvertrages dahingehend, dass einige Formen des Glücksspiels zugelassen werden", sagte von Beust. Als Spezialist für Zahlungsströme habe Wirecard sich hier mit einer technischen Lösung einbringen wollen: Computerprogramme sollten an den Zahlungsmustern gefährdete Gruppen wie Kinder und Süchtige erkennen und von der Teilnahme am Online-Glücksspiel ausschließen. Das sollte die Liberalisierung sicherer und besser organisiert ermöglichen, so von Beust.

Von Beusts Firma hat demnach dafür vor allem drei Aufträge ausgeführt. Auf der einen Seite habe sie die politischen Trends rund ums Glücksspiel beobachtet und an Wirecard berichtet. Außerdem habe sie Kontakte zu Entscheidern hergestellt, die sich für die Zulassung von mehr Formen des Glücksspiels stark machen können. Außerdem habe sie ihrerseits über die realen oder vorgeblichen Möglichkeiten von Wirecard informiert, mit seinen Algorithmen zu dem Projekt beizutragen. Die Erneuerung des Glücksspielstaatsvertrags hängt seit 2011 in der Schwebe.

Auf Frage des Abgeordneten Florian Toncar (FDP) berichtete von Beust über seine praktische Arbeit. Wirecard sei in der Beratungsfirma zunächst nicht als Problemthema wahrgenommen worden. Im Jahr 2019 habe es zwar Berichte über Unregelmäßigkeiten gegeben. Doch die Lage habe sich zwischenzeitlich wieder beruhigt. Als 2020 die schlechten Nachrichten zurückkehrten, habe der ehemalige Wirecard-Vorstand Burkhard Ley ihm versichert, dass auch diesmal nichts Ernstes dahinterstecke und solche Schwankungen bei einem schnell wachsenden Unternehmen normal seien. Die neuen Vorwürfe würden sich genauso auflösen wie 2019, habe Ley angekündigt. "Bitte erwarten Sie nicht von einem Unternehmen wie dem meinen, dass es bessere Prüfmöglichkeiten hat also die Bafin oder die Wirtschaftsprüfer", rechtfertigte von Beust seine Tätigkeit für ein Unternehmen, das inzwischen des Betrugs überführt ist.

Von Beust kannte Ley von gemeinsamer Arbeit im Beirat einer Personalberatung. Auch im Kanzleramt hatte von Beust mit dem Leiter der Wirtschaftsabteilung, Lars-Hendrik Röller, einen entfernten Bekannten. Im Namen von Wirecard schrieb er noch 2020 einen Brief an Röller. Die Sprachlosigkeit zwischen großen Unternehmen und Politik sei gewaltig, sagt von Beust. Die Industrie kenne oft weder die Ansprechpartner, noch finde sie die richtigen Worte.



02. Fraktionen kritisieren Post-Cotonou-Abkommen

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/JOH) Das neue Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und 78 Staaten aus Afrika, der Karibik und der Pazifik-Region (AKP-Staaten), auf dessen Inhalte sich die Verhandlungspartner im Dezember 2020 geeinigt haben, ist am Mittwochmorgen im Entwicklungsausschuss auf Kritik gestoßen. Nach Ansicht der Abgeordneten ist das Post-Cotonou-Abkommen, welches das bisherige Abkommen aus dem Jahr 2000 ablösen und 20 Jahre gelten soll, zu wenig ambitioniert. Außerdem fehlten effektive Strafmechanismen im Fall von Verstößen und Menschenrechtsverletzungen.

Aus der Unionsfraktion hieß es, es sei nicht gelungen, sich aus dem postkolonialen Muster der AKP-Struktur zu lösen. Ziel müsse es sein, mittelfristig zu einem ambitionierten Vertrag zwischen EU und Afrikanischer Union (AU) zu kommen, der auch die nordafrikanischen Staaten einbeziehe.

Auch ein Vertreter der SPD-Fraktion warb für ein EU-AU-Abkommen. Er betonte zudem, dass schon im Vorgängerabkommen viele schöne Formulierungen zu Menschenrechten und guter Regierungsführung gestanden hätten, sich faktisch jedoch nicht viel verbessert habe. Es sei daher fraglich, ob die auch im Post-Cotonou-Abkommen verankerten Mechanismen ausreichten.

Die AfD-Fraktion stellte die Frage, ob das Abkommen angesichts der Folgen der Corona-Pandemie in Afrika überhaupt noch ein geeignetes Instrument sei und inwiefern es einer Anpassung bedürfe. Außerdem sei fraglich, ob die eigene Afrika-Strategie der EU nicht mit dem Post-Cotonou-Abkommen kollidiere.

Die Vertreter von FDP, Linken und Bündnis 90/Die Grünen nannten das Nachfolgeabkommen zu vage und bemängelten fehlende Sanktionsmechanismen. Der Text lese sich vielversprechend, sagte ein FDP-Abgeordneter, aber ihm fehle der Glaube an eine effektive Umsetzung. In jedem Fall müsse das Abkommen als gemischtes Abkommen deklariert und von den nationalen Parlamenten in der EU ratifiziert werden, forderte er.

Die Linksfraktion nannte das Zusammenfassen der AKP-Staaten künstlich und eine Folge der Kolonialzeit. Dass die nordafrikanischen Staaten nicht Teil des AKP-Verbunds seien, führe zu einer Spaltung und Schwächung der Afrikanischen Union. Nicht zuletzt fehle ein eigenständiges Finanzierungsinstrument.

Ein Vertreter der Grünen betonte, die afrikanischen Staaten hätten eine Fortsetzung des Cotonou-Abkommens nicht gewollt. Es stelle sich die Frage, wie sie letztlich doch von einem Nachfolgevertrag überzeugt worden wären. Außerdem äußerte der Abgeordnete die Vermutung, dass Menschenrechte, Genderfragen und das Recht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit auf dem Altar der europäischen Migrations- und Grenzsicherungspolitik geopfert worden seien.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Norbert Barthle (CSU), betonte im Ausschuss, die Bundesregierung halte an der Idee eines EU-AU-Abkommens fest. Außerdem bringe sie sich dafür ein, dass Post-Cotonou ein gemischtes Abkommen werde. Er sprach von einer schwierigen Kompromissfindung und heftigen Verhandlungen "bis zum Schluss". Dass das Abkommen Unschärfen enthalte, liege "in der Natur der Dinge begründet".

Eine BMZ-Vertreterin ergänzte, die Bundesregierung sehe Afrika als klaren Fokus, jedoch sei die Zeit noch nicht reif gewesen für einen reinen Vertrag mit Afrika. Auch die Vertreter der afrikanischen Staaten hätten einen solchen Vorschlag nicht unterbreitet und sich für ein Abkommen im Rahmen der AKP ausgesprochen. Die Kritik am Verhandlungsergebnis nannte sie verständlich, jedoch liege der Mehrwert des Abkommens in den verbindlichen Regelungen, die den Rahmen für die künftige Zusammenarbeit mit den jeweiligen Staaten vorgeben würden.

Das Post-Cotonou-Abkommen soll im Herbst 2021 in Kraft treten. Es betrifft 1,5 Milliarden Menschen auf vier Kontinenten und ist damit das weltweit größte Nord-Süd-Abkommen. Wegen der Verzögerungen bei den Verhandlungen wurde die Laufzeit des Vorgängerabkommens bis zum 30. November 2021 verlängert.



03. Rechtsausschuss lehnt Oppositionsanträge ab

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss

Berlin: (hib/MWO) Mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung und mehreren Anträgen der Opposition befasste sich der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz auf am Mittwoch unter Leitung von Heribert Hirte (CDU). Einstimmig und ohne Debatte empfahl das Gremium die Annahme des Entwurfs eines Gesetzes, mit dem die grundgesetzlichen Voraussetzungen für den Beitritt zu zwei völkerrechtlichen Verträgen zur Bekämpfung von Gewalttaten gegen den Zivilluftverkehr geschaffen werden (19/24223).

Längere Diskussionen entspannen sich um die Anträge der Opposition. Ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel "Selbstbestimmte Lebensentwürfe stärken - Verantwortungsgemeinschaft einführen" (19/16454) wurde mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, AfD und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Deren Vertreter bemängelten übereinstimmend, dass die Vorlage nicht zu Ende gedacht sei, auf ein Steuersparmodell hinauslaufe und dass die angestrebte Flexibilität bereits jetzt schon durch die Ehe möglich sei. Die Fraktion Die Linke enthielt sich. Dem Antrag zufolge sollen Menschen, die außerhalb einer Ehe oder von Verwandtschaft Verantwortung füreinander übernehmen wollen, besser anerkannt und gefördert werden.

Ein Antrag der Fraktion Die Linke, mit dem im Corona-Winter Zwangsräumungen verhindert und Obdachlose sicher untergebracht werden sollen (19/25259), wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der Fraktionen FDP und AfD abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Linksfraktion die Grünen. Laut Antrag sollen Mieter, die wegen der Corona-Pandemie Mietschulden anhäufen, vor Kündigungen geschützt werden. Kommunen sollen bei der Unterbringung obdachloser Menschen unterstützt werden.

Von der Unionsfraktion hieß es dazu, diese Probleme dürften nicht den Vermietern aufgebürdet werden, zudem gebe es für diese Fälle Härtefallregelungen. Die Schaffung von mehr Wohnraum könne zur Lösung des Problems beitragen. Die SPD verwies darauf, dass eine Verlängerung des Schutzes vor pandemiebedingten Kündigungen am Koalitionspartner gescheitert sei. Das Thema müsse zudem unabhängig von Corona diskutiert werden. Der Antrag verfolge ein wichtiges Anliegen, gebe aber nicht die richtigen Antworten. AfD und FDP verwiesen ebenfalls auf die mit dem Antrag verbundenen Belastungen für Vermieter. Justizstaatssekretär Christian Lange (SPD) betonte, die Bundesregierung sei sich einig, dass jeder Wohnungslose einer zu viel sei und dass alles getan werden müsse, um Wohnungslosigkeit zu verhindern. Die Probleme seien bekannt, die Zahl der Betroffenen sei jedoch nicht so hoch wie befürchtet.

Ein Antrag der Fraktion der Grünen, das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität unverzüglich verfassungskonform auszugestalten (19/22888), wurde mit den Stimmen von Union und AfD abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben den Grünen die Linken, die FDP enthielt sich. Die Grünen kritisierten in der Debatte, dass der Antrag in der Vergangenheit mehrfach von der Tagesordnung des Ausschusses gestrichen worden sei. Das Verfahren im Bundestag sei bedauerlich. Die Grünen forderten, dass der Bundestag die Bundesregierung auffordern solle, unverzüglich einen neugefassten Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem entsprechend dem im Anhang beigefügten Rechtsgutachten das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität (19/20163) an die Anforderungen des Grundgesetzes angepasst wird. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben inzwischen einen Gesetzentwurf "zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020" (19/25294) vorgelegt, der noch am Mittwoch erstmals beraten werden und im Anschluss an die Debatte an den federführenden Innenausschuss überwiesen werden soll.

Weiter beschloss der Ausschuss mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Linken und Grünen bei Enthaltung der AfD die Abgabe einer Stellungnahme und die Bestellung eines Prozessbevollmächtigten zu der Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvE 9/20. Dabei geht es um den Antrag der AfD-Fraktion im Bundestag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bezüglich der Wahl einer Vizepräsidentin beziehungsweise eines Vizepräsidenten des Bundestages.

Gegen die Stimmen der AfD votierte der Ausschuss mit den Stimmen der übrigen Fraktionen für die Abgabe einer Stellungnahme und die Bestellung eines Prozessbevollmächtigten zu den Verfassungsbeschwerdeverfahren 2 BvR 2216/20 und 2 BvR 2217/20 in der Hauptsache sowie über den Beitritt zu diesen Verfahren gemäß Paragraf 94 Absatz 5 des Bundesverfassungsgerichtsgesetz. Dabei geht es um zwei Verfassungsbeschwerden, die sich gegen das Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht richten. Ferner stimmte der Ausschuss über eine Reihe von Gesetzentwürfen und anderen Vorlagen ab, bei denen er nicht federführend ist.



04. Anwendung von Ersatzmethoden für Tierversuche

Petitionen/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss plädiert dafür, Ersatzmethoden für Tierversuche weiter zu erforschen und anzuwenden. In der Sitzung am Mittwochmorgen verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine Petition mit der Forderung nach einer Überarbeitung der Regelungen zu Tierversuchen in Deutschland dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft "als Material" zu überweisen und den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben, "soweit die Petition dazu geeignet ist, die intensiven Bemühungen zur Erforschung und Anwendung von Ersatzmethoden für Tierversuche zu unterstützen". Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen hatten für das höhere Überweisungsvotum "zur Berücksichtigung" ohne die erwähnte Einschränkung votiert.

Nach Aussage der Petentin ist durch ein Rechtsgutachten belegt, dass es tierschutzrelevante Verstöße gegen die EU-Tierversuchsrichtlinie gebe. So dürften schwer belastende Tierversuche nach der Richtlinie nur in Ausnahmefällen vorläufig genehmigt werden. Die Beschränkung auf Ausnahmefälle sei jedoch im Tierschutzgesetz nicht umgesetzt worden. Weiterhin widerspreche es der EU-Richtlinie, dass Tierversuche zu Bildungszwecken lediglich der Anzeigepflicht, nicht aber der Genehmigungspflicht unterliegen würden. Behörden müssten nach Paragraf 8 Tierschutzgesetz zudem ein Versuchsvorhaben genehmigen, wenn der Antragsteller die Unerlässlichkeit und ethische Vertretbarkeit wissenschaftlich begründet dargelegt hat. Hierdurch stünde den Behörden lediglich eine Plausibilitätsprüfung zu, wird kritisiert.

In der Begründung zu der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses heißt es unter Bezugnahme auf eine Stellungnahme der Bundesregierung, die EU-Richtlinie 2010/63/EU regle, dass schwer belastende Versuchsvorhaben nicht durchgeführt werden dürfen, wenn sie mit starken Schmerzen, schweren Leiden oder schweren Ängsten, die voraussichtlich lang anhalten und nicht gelindert werden können, verbunden sind. "Ein generelles Verbot von Versuchsvorhaben, die der Belastungskategorie ,schwer' zuzuordnen sind, ist nach der EU-Richtlinie jedoch nicht möglich", schreibt der Petitionsausschuss.

Zu den mit der Petition angesprochenen anzeigepflichtigen Tierversuchen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung wird festgestellt, dass das vereinfachte Verwaltungsverfahren nach Artikel 42 der Richtlinie insbesondere für Tierversuche vorgesehen ist, die für die Genehmigungsbehörden mit einem geringeren Beurteilungsaufwand verbunden sind. Die angesprochenen Versuche zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung unterlägen dann der Anzeigepflicht, "wenn sie nach wissenschaftlich anerkannten und standardisierten Verfahren oder Methoden durchgeführt werden und der Versuchsantrag und der Versuchsablauf mit einem geringen Beurteilungsaufwand für die Behörden verbunden ist".

Wie der Petitionsausschuss weiter schreibt, ist es der Bundesregierung ein großes Anliegen, "Tierversuche möglichst schnell durch Alternativmethoden zu ersetzen und die Anzahl verwendeter Versuchstiere zu reduzieren". Um in möglichst allen Bereichen, in denen Tierversuche durchgeführt werden, Alternativmethoden zu entwickeln und die zugehörige Forschung voranzutreiben, würden von ihr verschiedene Projekte initiiert und unterstützt. Aufgeführt wird unter anderem der Betrieb des Deutschen Zentrums zum Schutz von Versuchstieren, die Forschungsförderung durch das Bundesinstitut für Risikobewertung, die Unterstützung der Stiftung zur Förderung der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zur Einschränkung von Tierversuchen sowie die Vergabe des Tierschutzforschungspreises des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.



05. BMVI hat Studie über Corona-Risiken im ÖPNV beauftragt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Spätestens Anfang März soll nach Angaben des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), Enak Ferlemann (CDU), ein erster Zwischenbericht des Deutschen Zentrums für Schienenverkehrsforschung zu einer vom BMVI beauftragten Studie zu Ausbreitungswegen von Corona-Viren im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) vorliegen. Während der Sitzung des Verkehrsausschusses am Mittwoch sagte Ferlemann, noch vor Ostern werde die Studie, "vom BMVI analysiert", bereitstehen. Damit solle "wissenschaftlich untermauert" das Vertrauen in den Nahverkehr, der dringend benötigt werde, gestärkt werden.

Bei der Deutschen Bahn AG (DB AG), so sagte der Verkehrs-Staatssekretär auf Nachfragen der Abgeordneten, seien bislang keine coronabedingten Ausfälle im System zu verzeichnen. Die Personalausfälle hätten weder zur Schließung von Stellwerken noch zum Ausfall von Zügen geführt. Ob das angesichts der sich schnell verbreitenden Corona-Mutationen so bleibt, müsse abgewartet werden. Die Szenarien der DB AG seien aber auch auf die Bewältigung dieses Problems ausgerichtet, sagte Ferlemann. Die extra eingerichtete Task-Force habe ein Maßnahmenbündel, um darauf reagieren zu können.

Mit Blick auf Maskenverweigerer in den Zügen der DB AG sprach der Regierungsvertreter von einem deutlichen Rückgang, was aber auch damit zusammenhänge, "dass derzeit viel weniger Passagiere fahren". Die verbleibenden Maskenverweigerer würden aus den Zügen verwiesen, sagte er.

Den Einsatz von FFP2-Masken hält Ferlemann für ratsam, weil damit ein vielfach besserer Schutz gewährleistet werde. Verpflichtend sei die Nutzung in den Zügen derzeit nicht. Ob es dazu komme, würde auch die Studie zeigen. Im Moment stelle sich die Frage nicht, weil die Züge im Fernverkehr nur sehr gering ausgelastet seien und Abstände problemlos eingehalten werden könnten, sagte der Staatssekretär. Anders werde es aussehen, wenn es nach dem Lockdown wieder zu einem Hochlauf im Fernverkehr und dem ÖPNV komme. Dann müsse, auch auf Basis der erwähnten Studie, eine Aussage darüber gemacht werden, ob es bei einer Empfehlung für die FFP2-Maske bleiben oder man zu einer verpflichtenden Nutzung kommen solle.



06. Regierung legt Bericht über Reisevertragsrecht vor

Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat einen Bericht über die Marktentwicklung betreffend veranstaltermäßig vertriebene Reiseeinzelleistungen vorgelegt. In der Unterrichtung (19/25790) heißt es unter anderem, laut dem Ergebnis des vom Bundesjustiz- und Verbraucherschutzministerium in Auftrag gegebenen Forschungsauftrags habe weder die Unternehmens- noch die Verbraucherseite im Zusammenhang mit den untersuchten Aspekten über Missstände oder relevante Beschwerden berichtet. Die Forschungsergebnisse würden den Autoren zufolge keinerlei Anhaltspunkte für einen korrigierenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf liefern. Dem stimme die Bundesregierung zu.

Hintergrund ist das Dritte Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften vom 17. Juli 2017, wie aus der Unterrichtung hervorgeht. Aufgrund der umstrittenen Debatte im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens habe der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages die Bundesregierung darum gebeten, die Marktentwicklung betreffend veranstaltermäßig vertriebene Reiseeinzelleistungen ab Geltung der neuen Vorschriften zu beobachten, um etwaige Missstände aufzudecken, sowie hierüber innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren zu berichten.

Zum Zweck der Erfüllung des Berichtsauftrags habe das Ministerium die InterVal GmbH mit dem Forschungsvorhaben beauftragt. Es sei in Zusammenarbeit mit Professor Ansgar Staudinger von der Fakultät für Rechtswissenschaften der Universität Bielefeld durchgeführt worden.