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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Di.., 12. Januar 2021

  1. Auswirkungen des EU-Klimaziels auf die Kohleverstromung
    Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort
  2. Bundesregierung gibt Auskunft zu Ausbreitung des Wolfs
    Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort
  3. Rechtshilfeersuchen Russlands in Sachen Nawalny
    Recht und Verbraucherschutz/Antwort
  4. Reines Cannabidiol kein Betäubungsmittel
    Gesundheit/Antwort
  5. Deutsche und nichtdeutsche Tatverdächtige im Jahr 2019
    Inneres und Heimat/Antwort
  6. Sicherung des Qualitätspakt Lehre und des Hochschulpakts
    Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage


01. Auswirkungen des EU-Klimaziels auf die Kohleverstromung

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/CHB) Die Bundesregierung sieht zurzeit keinen Anlass, das am 3. Juli 2020 vom Bundestag beschlossene Kohleverstromungsbeendigungsgesetz im Hinblick auf einen schnelleren Kohleausstieg anzupassen. Dies geht aus der Antwort (19/25614) auf eine Kleine Anfrage (19/25015) der Linksfraktion hervor, die sich nach den Auswirkungen des verschärften EU-Klimaziels auf die Kohleverstromung erkundigt hat.

Die Diskussionen um mögliche Änderungen des europäischen Regulierungsrahmens dauerten an, begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung. Deshalb gebe es auch noch keine Rechtsgrundlage für ambitioniertere europäische Treibhausgasminderungziele. Unabhängig davon gelte, dass das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz in seiner jetzigen Form grundsätzlich kompatibel mit einem veränderten Marktumfeld für konventionelle Kraftwerke sei. Es sei für die Betreiber also durchaus möglich, ihre Kraftwerke aus Wirtschaftlichkeitsgründen früher stillzulegen als im Gesetz vorgesehen.

Die Auswirkungen eines früheren Kohleausstiegs auf den Strukturwandel in den deutschen Kohleregionen sei aufgrund der sehr komplexen Wechselwirkungen nur schwer zu quantifizieren, schreibt die Bundesregierung weiter. Bund und Länder würden diesen Prozess aufmerksam verfolgen.



02. Bundesregierung gibt Auskunft zu Ausbreitung des Wolfs

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/CHB) Im Monitoringjahr 2019/2020 konnten in Deutschland 128 Wolfsrudel, 35 Wolfspaare und zehn Einzelwölfe nachgewiesen werden. Neun Jahre zuvor waren es lediglich sieben Rudel, sieben Paare und sechs Einzeltiere gewesen. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/25695) auf eine Kleine Anfrage (19/24771) der FDP-Fraktion mit. Im Kalenderjahr 2019 wurden den Angaben zufolge 2.476 Schafe, 83 Ziegen, 127 Rinder und 194 Stück Gehegewild durch Wölfe verletzt oder getötet.

Der Wolf sei laut Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie) eine streng zu schützende Art von gemeinschaftlichem Interesse, schreibt die Bundesregierung weiter. Eine Anpassung des Schutzstatus in Abhängigkeit von der Populationsentwicklung sei in der FFH-Richtlinie grundsätzlich nicht vorgesehen.



03. Rechtshilfeersuchen Russlands in Sachen Nawalny

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Über die Rechtshilfeersuchen der Russischen Föderation in Sachen der Vergiftung des russischen Bloggers und Oppositionspolitikers Alexej Nawalny informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/25703) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/25084). Wie sie mitteilt, habe die Russische Föderation im Fall Nawalny insgesamt vier Rechtshilfeersuchen an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet, die an die zuständigen Behörden weitergeleitet worden seien. Zudem habe die Bundesregierung die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation in einem Schreiben über den Stand der Verfahren in Deutschland unterrichtet und ihr zugleich Gelegenheit zur ergänzenden Stellungnahme gegeben. Wie bereits von Nawalny öffentlich verlautbart, habe seine von der Russischen Föderation ersuchte Vernehmung am 17. Dezember 2020 durch die Staatsanwaltschaft Berlin stattgefunden. Die Bundesregierung äußere sich nicht im Einzelnen zu laufenden Rechtshilfeersuchen.

In der Vorbemerkung zu der Antwort weist die Bundesregierung darauf hin, dass sie sich zu laufenden Rechtshilfeersuchen nicht äußere, um deren Durchführung nicht zu gefährden. Vorliegend berührten die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen, dass das Staatswohl und das Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwögen. Insofern müsse ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.



04. Reines Cannabidiol kein Betäubungsmittel

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Cannabidiol (CBD) zeigt nach Einschätzung der Bundesregierung als Reinstoff kein drogenrelevantes Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial. Folglich sei reines CBD kein Betäubungsmittel, heißt es in der Antwort (19/25634) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/25189) der FDP-Fraktion.

Werde CBD aus der Hanfpflanze gewonnen, könne der Extrakt weitere Substanzen enthalten, darunter Tetrahydrocannabinol (THC). Extrakte aus den Blüten und Fruchtständen der Hanfpflanze fielen nach der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geäußerten Auffassung unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG).



05. Deutsche und nichtdeutsche Tatverdächtige im Jahr 2019

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Bei den im Jahr 2019 insgesamt begangenen Straftaten mit Ausnahme von Verstößen gegen das Aufenthalts-, das Asyl- und des Freizügigkeitsgesetz/EU sind laut Bundesregierung fast 70 Prozent der insgesamt knapp 1,9 Millionen Tatverdächtigen Deutsche gewesen. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/24872) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/24315) weiter hervorgeht, entfielen sieben Prozent der Tatverdächtigen auf den Bereich "Asylbewerber, Schutz- und Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge, Duldung" sowie 23,5 Prozent auf nichtdeutsche Tatverdächtige mit "sonstigem Anfenthaltsanlass".



06. Sicherung des Qualitätspakt Lehre und des Hochschulpakts

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROL) Zur dauerhaften Sicherung von Fördermaßnahmen im Rahmen der auslaufenden Programme "Qualitätspakt Lehre" und "Hochschulpakt 2020" stellt die Fraktion Die Linke eine Kleine Anfrage (19/25721). Die Fraktion möchte wissen, wie die Bundesregierung die avisierten und erreichten Ziele in den aufgeführten Pakten und Programmen dauerhaft sichern will und wie die Umsetzung der Ziele des "Zukunftsvertrags Studium und Lehre" und des Programms "Innovation in der Hochschullehre" evaluiert wird. Auch interessiert die Abgeordneten, aus welchen Gründen im "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken" keine verbindlichen Mittel für die Qualitätssicherung im Studium eingeplant sind und wie viele Mittel gemäß den Vereinbarungen zum "Hochschulpakt 2020" und dem "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken" für die Jahre 2016 bis 2023 auf zielgerichtete Maßnahmen zur Förderung qualitätsgesicherter Abschlüsse für mehr Studierende entfallen.

Die Linke führt aus, dass mit dem "Hochschulpakt 2020" und dem "Qualitätspakt Lehre" zum Ende des Jahres 2020 zwei umfangreiche Förderprogramme auslaufen, die eine Qualitätsverbesserung der Lehrbedingungen an Hochschulen zum Ziel hatten. Vor allem aufgrund gestiegener Studierendenzahlen sollte laut der Linken der "Hochschulpakt 2020" ein "Programm zur Aufnahme zusätzlicher Studierender" darstellen. Hierfür habe der Bund auf Grundlage einer Pauschale pro Studentin/Student zwischen 2011 und 2020 insgesamt 19,9 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.