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Sachsen-Anhalt-News: Kolb-Janssen zur Umsetzung des Frauenfördergesetzes: „Auch im öffentlichen Dienst gibt es eine gläserne Decke“

Dienstag, den 12. Januar 2021

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat heute den vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung erarbeiteten 9. Bericht über die Umsetzung des Frauenfördergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt angenommen.

Zu den Ergebnissen des Berichts stellt die gleichstellungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Angela Kolb-Janssen (Foto), fest: „Während bei den meisten Beschäftigtengruppen in der Landesverwaltung der Frauenanteil erfreulich hoch ist, zeigt der aktuelle Bericht auch, dass gerade bei den Führungsfunktionen Frauen unterrepräsentiert sind. Auch im öffentlichen Dienst gibt es eine gläserne Decke, die Frauen immer noch benachteiligt.“ Nach dem Bericht liegt der Anteil von Frauen in Abteilungsleitungen der oberen Landesbehörden im Durchschnitt bei gerade einmal 33 Prozent – in einigen Ministerien gibt es nicht einmal eine einzige Abteilungsleiterin. Damit fehlt es nach wie vor an einer gleichberechtigten Teilhabe.

Zur Lösung dieses Problems schlägt Kolb-Janssen vor, dass die Frauenförderpläne der Behörden in Zukunft ein direkter Bestandteil der Personalplanung werden: „Bisher haben die Frauenförderpläne eher empfehlenden Charakter. Wenn jedoch bei der Einstellung und Beförderung von Personal in Zukunft auch auf Parität geachtet werden muss, dann werden die bisherigen unausgesprochenen Barrieren für Frauen beim Zugang zu höheren Ämtern wirksam abgebaut.“

Hintergrund:

Das 1997 verabschiedete und zwischenzeitlich mehrfach geänderte Frauenfördergesetz verpflichtet sämtliche Dienststellen in der Landesverwaltung dazu, Frauen in den Bereichen, in denen sie benachteiligt sind, zu fördern. Das betrifft die Einstellung, Beförderung, Fortbildung und andere Personalmaßnahmen.