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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mo., 11. Januar 2021 

01. Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge

Arbeit und Soziales/Anhörung

Berlin: (hib/CHE) Eine Mehrheit von Sachverständigen hat sich in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales gegen die Abschaffung der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ausgesprochen. Dies hatten zwei Anträge der AfD-Fraktion (19/20569) und der FDP-Fraktion (19/20556) gefordert, die am Montagnachmittag Gegenstand der digital durchgeführten Anhörung waren. Jahrelang war es übliche Praxis, dass die Unternehmen die Beiträge zur Sozialversicherung erst am 15. des Folgemonats abführen. Diese Regelung wurde 2005 dahingehend geändert, dass die Fälligkeit auf das Ende des laufenden Monats vorverlegt wurde. AfD und FDP begründen ihre Initiativen mit den dadurch entstehenden Liquiditätsproblemen und dem bürokratischen Aufwand für viele Unternehmen.

Für den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) bezeichnete Ingo Schäfer die aktuelle Regelung als "richtig und sinnvoll", denn die Sozialversicherungsbeiträge seien Teil des Entgelts und gehörten damit den Beschäftigten. Er verwies auf rund 30 Milliarden Euro einmalige Mindereinnahmen für die Träger der Sozialversicherungen, die eine erneute Umstellung bedeuten würde. Holger Viebrok von der Deutschen Rentenversicherung Bund warnte ebenfalls vor einem solchen Schritt. Dies würde zu steigenden Beiträgen bereits im kommenden Jahr führen, sagte er. Peggy Horn von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See verwies darauf, dass sich die Probleme mit dem vorgezogenen Fälligkeitsdatum in den vergangenen Jahren durch verschiedene Korrekturen bereits "deutlich minimiert" hätten. Thea Dückert, für den Nationalen Normenkontrollrat geladen, betonte, die Frage des Fälligkeitsdatums spiegele nur einen geringen Anteil an den Gesamtkosten für die Unternehmen wider.

Unterstützung kam dagegen vom Zentralverband des Deutschen Baugewerbes. "Da im Bauhandwerk die monatlichen Arbeitsstunden stark schwanken können und nach Stundenlohn bezahlt wird, ist eine Abrechnung und Verbeitragung der geleisteten Stunden erst im Folgemonat möglich", schreibt der Verband in seiner Stellungnahme. Dessen Vertreter Heribert Jöris, betonte: Werde eine Rückkehr zur alten Fälligkeitsregelung mit der vollständigen Steuerfinanzierung der versicherungsfremden Leistungen der Rentenversicherung verknüpft, könne vermieden werden, dass es dadurch zu einer Abschmelzung der Nachhaltigkeitsrücklage und zu einem Beitragssatzanstieg komme. Die Arbeitsgemeinschaft der Personalabrechnungs-Software-Ersteller zeigte ebenfalls Sympathie für die Anträge und schreibt in ihrer Stellungnahme: "Eine Rückkehr zur Nachfälligkeit zum Beispiel zum 10. des Folgemonats führt nur zu einer Entbürokratisierung, wenn es keinerlei aufwändige und komplizierte Sonderregelungen zur Folge hat. Alternativ wäre eine Schätzung, die vollständig auf dem Vormonatssoll beruht, eine Verbesserung, weil sie zu einer echten Entbürokratisierung führt."