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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Fr., 16. Oktober 2020

  1. Ausscheiden eines Parlamentarischen Staatssekretärs
    Inneres und Heimat/Antwort
  2. Kampagne Deutschland ist eins: vieles
    Inneres und Heimat/Antwort
  3. Mobbing in Bundesbehörden
    Inneres und Heimat/Antwort
  4. Regierung: Operation Condor nicht aktuell bewertet
    Inneres und Heimat/Antwort


01. Ausscheiden eines Parlamentarischen Staatssekretärs

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Seit dem 23. Oktober vergangenen Jahres ist ein Parlamentarischer Staatssekretär aus dem Amt ausgeschieden und hat der Bundesregierung angezeigt, in dieser Zeit eine Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes aufnehmen zu wollen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/23050) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/22279) hervor. Danach hat die Bundesregierung der Empfehlung des beratenden Gremiums folgend beschlossen, keine Untersagung der angezeigten nachamtlichen Beschäftigungen auszusprechen. Die Entscheidungen der Bundesregierung mit weiteren Angaben zu den angezeigten nachamtlichen Beschäftigungen sind laut Vorlage im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Wie die Bundesregierung erläutert, sind für Mitglieder der Bundesregierung im Juli 2015 gesetzliche Regelungen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder sonstigen Beschäftigung im Anschluss an das Ausscheiden aus dem Amt in das Bundesministergesetz aufgenommen worden. Über das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre fänden die Vorschriften auf diese entsprechend Anwendung. "Demnach besteht eine Anzeigepflicht, wenn ein amtierendes oder ehemaliges Mitglied der Bundesregierung oder ein Parlamentarischer Staatssekretär beabsichtigt, innerhalb der ersten 18 Monate nach dem Ausscheiden aus dem Amt eine Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes aufzunehmen", schreibt die Bundesregierung weiter. Sie könne die Beschäftigung für die Zeit der ersten 18 Monate nach dem Ausscheiden aus dem Amt untersagen, soweit zu besorgen ist, dass durch diese öffentliche Interessen beeinträchtigt werden. Ihre Entscheidung treffe sie auf Empfehlung eines aus drei Mitgliedern bestehenden beratenden unabhängigen Gremiums.



02. Kampagne Deutschland ist eins: vieles

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über die Kampagne "Deutschland ist eins: vieles" berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/22992) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/21691). Danach lebt die Kampagne von der Vielzahl ihrer Motive und bringt dadurch die Vielfältigkeit und Diversität des Landes anlässlich des 30. Jubiläums zur Friedlichen Revolution und Deutschen Einheit zum Ausdruck. Durch die Kombination aus der Vielzahl der Kampagnenmotive mit dem Motto des Jubiläumsjahres "Deutschland ist eins: vieles" wird der Bundesregierung zufolge die Botschaft "in Vielfalt vereint" gesetzt.

Mit dieser Botschaft begleitet die Kampagne das gesamte Jubiläumsjahr, wie aus der Antwort weiter hervorgeht. "Insbesondere zum Auftakt und im Vorfeld der Dialog- und Begegnungsformate, die im 30. Jahr von Friedlicher Revolution und Deutscher Einheit stattfinden, sollte die Kampagne zum Nachdenken anregen: über sich selbst, über das Land und das gemeinsame Miteinander in Deutschland", führt die Bundesregierung ferner aus. Damit verbunden gewesen sei das Angebot zum persönlichen oder digitalen Gespräch entlang von deutsch-deutschen Städtepartnerschaften sowie mit den Mitgliedern der Kommission "30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit".



03. Mobbing in Bundesbehörden

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Mobbing und Cybermobbing in Bundesbehörden sind Thema der Antwort der Bundesregierung (19/23048) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/22696). Wie die Bundesregierung darin ausführt, sind die genannten Ereignisse "bedauerlicherweise ein gesellschaftliches Problem, das auch vor Bundesbehörden keinen Halt macht". Dies sei ihr bewusst, schreibt die Bundesregierung weiter. Auf Führungsebene seien Weiterbildungen implementiert.

Betroffene Personen können sich - soweit eine vertrauliche Beratung und Begleitung gewünscht ist - der Antwort zufolge an die in den Behörden etablierte betriebsärztliche Betreuung und soziale Beratung wenden. Laut Vorlage hat die Bundesregierung "seit 1972 über den Ärztlichen und Sozialen Dienst (personalärztliche und betriebsärztliche Betreuung sowie soziale Beratung) sowie über Rahmenverträge eine soziale Beratung und Betreuung etabliert". Damit sei eine "breit angelegte Unterstützungsmöglichkeit für alle Beschäftigten und auch für die speziell genannten Sachverhalte aufgebaut" worden. Eine darüberhinausgehende spezielle Beratung könne, soweit fallweise erforderlich, hinzugezogen werden.

Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, zählen die Themen Mobbing und Cybermobbing in allen Führungsseminaren der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) zu den Schulungsinhalten. Darüber hinaus würden "die Problematiken in dem speziell konzipierten Seminar "Grenzüberschreitungen am Arbeitsplatz (Mobbing, sexuelle Belästigung) erkennen und bewältigen" im Rahmen von Inhouse-Veranstaltungen behandelt".



04. Regierung: Operation Condor nicht aktuell bewertet

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um die "Operation Condor" geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/22998) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/22028). Wie die Fraktion darin schrieb, operierten in den 1970er und 1980er Jahren unter dem Codenamen "Operation Condor" (OC) "länderübergreifend und mit Unterstützung der Vereinigten Staaten" die Geheimdienste von Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Paraguay und Uruguay "mit dem Ziel, linke politische und oppositionelle Kräfte weltweit zu verfolgen und zu töten".

In ihrer Antwort verneint die Bundesregierung die Frage, ob sie die "damalige multinationale Geheimdienstoperation Operation Condor aus heutiger Sicht bewertet" hat. Wie die Bundesregierung weiter ausführt, bezieht sich der Sachverhalt auf den Zeitraum zwischen den 1970er Jahren und den 1990er Jahren. Entsprechend der Regelungen des Gesetzes über die Nutzung und Sicherung von Archivgut des Bundes (Bundesarchivgesetz) werden der Antwort zufolge Altunterlagen der öffentlichen Stellen des Bundes dem Bundesarchiv beziehungsweise - soweit das Auswärtige Amt betroffen ist - dem Politischen Archiv angeboten. "Damals entstandene Unterlagen stehen im Rahmen der Vorgaben des Bundesarchivgesetzes jedermann zur Verfügung und können ausgewertet werden", heißt es in der Antwort weiter.