Berlin: (hib/CHB) Die Bundesregierung schätzt den jährlichen Finanzbedarf für die Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien im Zeitraum von 2021 bis 2027 auf insgesamt 1,33 bis 1,55 Milliarden Euro pro Jahr. Dies geht aus der Antwort (19/23133) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/22391) hervor. Dabei gebe es eine deutliche Finanzierungslücke, heißt es in der Antwort weiter.
Allerdings sind in den letzten Jahren laut Bundesregierung auf nationaler Ebene einige Verbesserungen erzielt worden. So seien die Mittel für das Bundesprogramm Biologische Vielfalt kontinuierlich erhöht worden, und 2019 sei ein neuer Wildnisfonds aufgelegt worden. Darüber hinaus sei im Jahr 2020 der Sonderrahmenplan "Maßnahmen zum Insektenschutz in der Agrarlandschaft" eingerichtet worden, für den im laufenden Jahr 83 Millionen Euro zur Verfügung stünden.
Berlin: (hib/CHB) Die Bundesrepublik wird im Jahr 2021 voraussichtlich eine Summe von rund 1,4 Milliarden Euro als sogenannten Plastikbeitrag an die EU überweisen müssen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/23141) auf eine Kleine Anfrage (19/22730) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit. Der Beitrag soll nach einem Beschluss der Europäischen Union ab Januar 2021 erhoben werden und 80 Cent pro Kilogramm nicht recycelter Kunststoffverpackungen betragen.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, betrug die Recyclingquote von Kunststoffverpackungen in Deutschland im Jahr 2018 gut 46 Prozent. Bei Kartonverpackungen für Flüssigkeiten erreichte der Anteil knapp 76 Prozent. Andere Verwertungsquoten für Verbundverpackungen lägen nicht vor, schreibt die Bundesregierung. Auf Deponien landeten den Angaben zufolge im Jahr 2018 rund 4.600 Tonnen oder 0,1 Prozent der in Verkehr gebrachten Kunststoffverpackungen.
Berlin: (hib/CHB) Die Empfehlungen des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) zur Naturschutzpolitik haben Impulse gesetzt und Handlungsanstöße gegeben. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/23097) auf eine Kleine Anfrage (19/21843) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Allerdings würden Empfehlungen wissenschaftlicher Beratungsgremien von der Bundesregierung in der Regel nicht vollständig übernommen, da auch weitere Aspekte in die Entscheidungsfindung einflössen, heißt es in der Antwort weiter.
Auf die Frage nach der Umsetzung von konkreten Empfehlungen des SRU antwortet die Bundesregierung unter anderem, ihre Meinungsbildung in Bezug auf die Einführung einer Pestizid- und einer Stickstoffabgabe zum Schutz der Biodiversität sei noch nicht abgeschlossen. Die vom Sachverständigenrat empfohlene Ausweisung von Nullnutzungszonen in Nord- und Ostsee sei aufgrund völkerrechtlicher Übereinkommen nicht möglich.